Im Iran setzen Frauen ihr Leben auf’s Spiel, weil sie den dortigen Kopftuchzwang als Unterdrückung der Frau betrachten und weil sie dementsprechend kein Kopftuch tragen. Eine mutige junge Muslimin wurde dafür von iranischen Sicherheitskräften in den Tod geprügelt. Demonstranten, die gegen den Kopftuchzwang protestierten, wurden zum Tode verurteilt und umgehend gehängt.
Deutsche Gerichte und Polit-Kommissionen sehen das im abgesicherten Kämmerchen lockerer. Für sie stellt ein Kopftuchverbot eine Diskriminierung oder gar antimuslimischen Rassismus dar. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Nicht-Annahme eines Einspruchs aus Berlin einem Kopftuchverbot eine Absage erteilt (siehe hier und hier).
Gegen das 2018er Urteil war das Land Berlin in Revision gegangen war. Die liberale Imamin Seyran Ates als juristische Vertreterin des Landes Berlin meinte damals: „Schon die Tatsache, dass eine Lehrerin Kopftuch trägt, gefährdet den Schulfrieden und birgt die Gefahr der religiösen Beeinflussung der Schüler.“ Im August 2020 dann bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Entschädigung von rund 5159 Euro, weil die Lehrerin wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei.
Das Land Berlin ist unter Berufung auf das Neutralitätsgebot dagegen nach Karlsruhe gegangen. Das Bundesverfassungsgericht schließlich hatte, wie erst jetzt bekannt wurde, schon am 17. Januar 2023 diese Beschwerde des Landes Berlin ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und damit das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.
Damit steht das Berliner Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss nun das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden. Wörtlich sagte sie: „Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt … Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden … Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“
Die von Lena Kreck bemühte Kommission hatte scharfe Kritik am Berliner Neutralitätsgesetz des Jahres 2005 geübt. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbot weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Auch das Tragen eines Kreuzes oder einer Kippa.
So, nun sind wir so weit: Das Kopftuch, dessen zwangsweises Tragen übrigens in keiner muslimischen oder islamischen Vorschrift verankert ist, wird als rein persönliches Kleidungsstück betrachtet. Aber das ist es nicht. Das Kopftuch ist ein politisches Symbol, es dient der Missionierung, anders als heute das Kreuz oder die Kippa.
Übrigens: Seit 1994 kann in Frankreich das Tragen eines Kopftuchs an öffentlichen Schulen untersagt werden. Seit 2004 ist es generell nicht mehr erlaubt. Eine Studie vom Februar 2022 hat untersucht, welche Auswirkungen das hat und kommt – unter Integrationsaspekten – zu einem positiven Ergebnis: Die Diversität werde gefördert, das Verbot wirke wie eine Bildungsoffensive und fördere die Integration.
Bei so viel deutscher politischer und juristischer Rabulistik kann man nur noch kalauern: Vor deutschen Gerichten und auf Hoher See bist du in Allahs Hand. Den Mullahs oder auch Erdogan dürfte gefallen, was hier in Deutschland geschieht. Und die Betreffende könnte sich ja mal um eine Lehrerstelle im Iran oder in der Türkei bewerben.