Die Linke ist in der Opposition. Deswegen wollte sie einerseits beim „Hinweisgeberschutz“ nicht mit der Ampel stimmen. Andererseits fördert das Gesetz die Denunziation. Nein dazu kann die ehemalige SED auch schlecht nein sagen und enthielt sich folglich. Ansonsten setzte die Ampel Buschmanns Schnüffelgesetz gegen die Stimmen von CDU, CSU und AfD durch. Sie hatten noch vergeblich Änderungsanträge eingebracht, um das Gesetz abzumildern.
Das Gesetz soll „Hinweisgeber im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen“, wie der Bundestag mitteilt. Die Initiative für dieses Gesetz kommt aus der Europäischen Union. Ursprünglich sollten Mitarbeiter in Unternehmen die Chance erhalten, gefahrenlos zu melden, wenn sich ihr Arbeitgeber an schweren Verbrechen wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Umweltverschmutzung beteiligt. Unter dem Einfluss von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), aber unter der Federführung von Justizminister Marco „Freiheitskämpfer“ Buschmann (FDP), konzentriert sich das deutsche Gesetz nun stark auf den öffentlichen Dienst.
Für Buschmanns Schnüffelgesetz müssen Behörden eigene Meldestellen einrichten. Das gilt auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese Stellen müssen die Unternehmen technisch so einrichten, dass sie nicht nur anonyme Anzeigen annehmen können, sondern mit dem anonymen Denunzianten im Austausch bleiben können, ohne dass der seine Identität preisgeben muss. Wie das genau in der Praxis funktionieren soll, hat Justizminister Buschmann nicht ausgearbeitet. Sicher ist nur, dass die Unternehmen die zusätzlichen Kosten selbst finanzieren müssen.
„Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden“, heißt es in Buschmanns Schnüffelgesetz. Zu ihrem neuen Schutz gehört, dass ein Mitarbeiter, dem die eigene Entlassung droht, kaum noch kündbar ist, wenn er andere Kollegen verpetzt. Im öffentlichen Dienst reicht es schon, wenn ein Mitarbeiter oder Beamter etwas gesagt hat oder gesagt haben soll, was nicht mal strafbar ist. Kritik an SPD, Grünen oder „Liberalen“ sollten sich die Mitarbeiter in deutschen Amtsstuben daher künftig gut überlegen. Das gilt nicht nur für ihre Arbeitszeit. Sie können dank Buschmann auch für Äußerungen und „Gebärden“ in Chats denunziert werden.