Tichys Einblick
Im Check: Aufenthaltsrecht

Wie die Ampel Einwanderung steigern will: Pass, Nachzug für erwachsene Kinder und Familien

Mit den Stimmen der Ampel hat der Bundestag das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eingeführt um künftig Asyl-Einwanderung zu beschleunigen und zu verfestigen. Insbesondere wer sich unrechtmäßig in Deutschland befindet, soll einen rechtmäßigen Aufenthalt bekommen. Vier Dutzend Abgeordnete der Union stützen die Ampel-Pläne.

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.2022 in Berlin.

IMAGO / Christian Spicker

Zum Jahreswechsel haben sich 242.000 „geduldete Ausländer“ in Deutschland aufgehalten. Das heißt, eigentlich hätten diese 242.000 Menschen abgeschoben werden müssen, aber aus verschiedenen Gründen wurde diese Abschiebung ausgesetzt. Etwa wenn das Heimatland sie nicht aufnehmen wollte. 137.000 dieser „geduldeten Ausländer“ waren zum letzten Jahreswechsel bereits länger als fünf Jahre in Deutschland. Tatsächlich wird Abschiebung in größerer Zahl durch Beratungsvereine und Kirchen sowie Gerichte praktisch unmöglich gemacht. Jetzt wird die Unfähigkeit des Staates, das Recht durchzusetzen, umgewandelt in einen Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist, als ob Steuersündern, die sich nur lange genug mit allerlei Tricksereien vor der Steuerzahlung drücken, die Steuern erlassen würden.

Ihnen verhilft die Ampelregierung nun zu einem „Chancen-Aufenthaltsrecht“, zu einer „aufenthaltsrechtlichen Perspektive“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dieser neue Status soll ihnen ermöglichen, ihr eigenes Geld zu verdienen und die deutsche Sprache so zu beherrschen, dass ihr Status in einen „rechtmäßigen Aufenthalt“ aufgewertet werden kann. Gelten soll das aber nur für „geduldete Ausländer“, die bisher nicht straffällig wurden.

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Das Gesetz, so versprechen die Ampelfraktionen, solle die Lebensrealität in Deutschland besser abbilden. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagt bei der Einbringung des Antrags, das Gesetz werde der Realität angepasst. Nur gehören zur Realität „mangelnde deutsche Sprachkenntnisse“. Sie sind für Asylbewerber „das größte Hindernis für die Aufnahme einer Beschäftigung“, wie es im Antrag der Ampel heißt. Darin bemängeln SPD, Grüne und FDP auch, dass vielen „geduldeten Ausländern“ der Weg in die Sprachförderung des Bundes verbaut sei. Daher seien sie auf Sozialleistungen angewiesen. Zukünftig sollen sie gefördert werden, um nicht mehr gefördert zu werden.

Die bereits länger als fünf Jahre Geduldeten bekommen nun für anderthalb Jahre das „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Wer jünger als 27 Jahre alt ist, erhält diese Chance bereits nach drei Jahren Duldung. In der Zeit des „Chancen-Aufenthaltrechts“ können die Teilnehmer Sprachkenntnisse und einen Verdienst nachweisen, um einen dauerhaften Aufenthalt zu erreichen. Sie können diese 18 Monate auch nutzen, um ihre Identität nachzuweisen. Wer zum Beispiel bisher nicht abgeschoben werden konnte, weil er seine Papiere unter den widrigen Umständen der Flucht verloren hat, für den ist das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine gute Gelegenheit, die Papiere in den Socken wiederzufinden. Diese Regelung hilft insbesondere den „Merkel-Flüchtlingen“, die 2015 ihre Pässe vernichtet oder versteckt haben weil sie aus Ländern stammen, in denen keine Verfolgung stattfindet und somit kein Asylgrund. Sie haben sich also den Zugang in das deutsche Sozialsystem erschwindelt und werden jetzt dafür belohnt – Ziel endlich erreicht.

Straffälligen soll diese Chance verwehrt bleiben. Dazu gehören laut Gesetzentwurf auch die, die beim Identitätsnachweis all zu oft beim Schwindeln ertappt wurden. Auch sollen sich die Teilnehmer des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen – wie das geprüft werden soll, dazu macht die Koalition im Antrag keine Angaben. Ein Risiko geht keiner der Teilnehmer ein. Scheitert er an Sprache, Arbeits- oder Identitätsnachweis, wird er weiter in Deutschland „geduldet“.

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Zudem erleichtert die Koalition den Familiennachzug für Asylbewerber. Ehepartner müssen künftig nicht mehr nachweisen, in irgendeiner Form Deutsch zu beherrschen, wenn sie herkommen wollen. Das gilt ebenso für bald volljährige Kinder, die den Eltern nach Deutschland folgen sollen. Aber dafür werde es Sprach- und Integrationskurse geben, die „grundsätzlich zugänglich sein“ sollen. Unabhängig vom Einreiseland. Diese Kurse sollen Asylbewerbern möglichst früh offen stehen. Sind Ärzte unter den Bewerbern, können die allerdings „nicht zeitnah“ im deutschen Gesundheitswesen eingesetzt werden.

Der Bund rechnet mit 275 Millionen Euro zusätzlichen Ausgaben durch die Regelung und mit 21 Millionen Euro Mindereinnahmen. Für die Anbieter von Integrationskursen wächst der Umsatz bis 2026 um insgesamt 436,5 Millionen Euro. Die Ampel betont den Wert der Gesetzgebung für den Arbeitsmarkt, aber: 436,5 Millionen Euro gibt der Bund für Integrationskurse aus, 2,8 Millionen Euro jährlich für Menschen, die ihr Deutsch verbessern wollen, um im Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Die Ampel rechnet mit weiteren Kosten, übt sich aber noch darin, diese zu verniedlichen: „Ein leichter, nicht bezifferbarer Anstieg der Empfängerzahlen im Wohngeld kann nicht ausgeschlossen werden.“

Im Gegenzug kündigen die Ampelfraktionen eine „Rückführungsoffensive“ an. Die solle vor allem Straftäter und Gefährder treffen. „Eine konsequente Rückführung ist im Interesse der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik geboten“, heißt es im Antrag. Mag aber auch sein, dass die Ampel einen drohenden Zusammenbruch der Gerichte verhindern mag: 136.000 Klagen zu Asylverfahren in erster Instanz hatten die Verwaltungsgerichte Ende Juli noch vor der Brust. Bei der Bundesbehörde BAMF waren zu der Zeit über 100.000 offene Verfahren anhängig. Konkrete Vorhaben werden nicht genannt.

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„Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Verfahren dauerten im Schnitt 26,6 Monate – also länger als zwei Jahre. Folglich müsse das Prozessrecht vereinfacht werden, auch um bisherige Rechtsunsicherheit zu beheben.

So entlastet die Ampel die Behörden, indem sie „die Regelüberprüfung von Asylbescheiden“ streicht. Gebe es keinen Anlass, müsse ein einmal erteilter Schutzstatus nicht mehr überprüft werden. Zudem führt die Ampel eine „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ ein. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Vereine (NGOs) auch noch Staats-Geld für Beratung erhalten, um Asylbewerber bei den Behörden zu beraten, wie es möglichst glatt abgeht. Wer diesen Auftrag erhält, steht noch nicht fest. 20 Millionen Euro will der Bund alleine nächstes Jahr ausgeben, damit Private die Arbeit seiner Behörden übernehmen oder auch aushebeln. Ab 2024 rechnet die Ampel dann mit 80 Millionen Euro im Jahr, die sie an private Auftragnehmer verteilt. Dies dürften wieder Verbände aus dem Umfeld der Grünen und SPD sein.

Insgesamt wurden 2021 rund 131.600 Menschen aus 173 Ländern eingebürgert; eine kleinere Großstadt. Das entspricht einem Anstieg der Einbürgerung von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2020). Imvergangenen Jahr ließen sich am häufigsten Syrer einbürgern. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es 19.100. Daneben ließen sich am häufigsten türkische (12.200), rumänische (6.900), polnische (5.500) und italienische (5.000) Staatsangehörige einbürgern.

Was die „Rückführungsoffensive“ zur Rückführung beiträgt, ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen. Der Begriff dürfte Teil der Sprachkiste werden, aus der sich die FDP gerne bedient, wenn sie – vorzugsweise zwei Wochen vor einer Wahl – bürgerliche Politik vortäuschen will. In der Kiste steht der „Rückführungsoffensive“ ein Ehrenplatz zwischen „Sondervermögen“ und „Freiheitsenergien“ zu.

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