Die Gruppierung „Letzte Generation“ verbreitete ein Video, auf dem zu sehen ist, wie diese einen Zaun aufschneiden, durchklettern und dann auf dem Flugfeld herumlaufen. Damit erfolgte ein massiver Angriff auf kritische Infrastruktur, Sachbeschädigung und Nötigung. Mehrere Flugzeuge mussten am Boden warten; anfliegende Maschinen wurden nach Leipzig und Dresden umgeleitet.
Zu den Verspätungen für die Passagiere kommen damit erhebliche Umweltbelastungen durch längere Flugzeiten, Busfahrten und ähnliche Schäden. Statt den CO2-Ausstoß zu reduzieren, beschleunigt dieser Verein den Schaden an der Umwelt. Inwieweit Menschen gefährdet wurden, steht derzeit noch nicht fest, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Zu sehen ist auch ein Transparent mit der Aufschrift: „Was, wenn die Regierung das nicht im Griff hat“. Offensichtlich haben sich Personen „festgeklebt“. Proteste explizit an Flughäfen waren von der „Letzten Generation“ erst vor knapp zwei Wochen angekündigt worden.
Die Frage ist offen, wie sie zu behandeln und zu benennen sind. Derartige Einbrüche und Sachbeschädigung sowie Nötigung von Passagieren, die Auslösung von Einsätzen der Flughafenfeuerwehr und Polizei können selbstverständlich als Straftaten bewertet werden, auch wenn SPD und Grüne für Verständnis für die Täter werben. Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. In sogenannten minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen.
Trotz der massiven politischen Unterstützung durch nachsichtige Richter, eine verständnisvolle Polizei und Politiker mit offener oder klammheimlicher Unterstützung steht die mit Geldern amerikanischer NGOs und aus dem Wirtschaftsministerium finanzierte oder geförderte Kleber-Bande wegen ihrer Proteste seit Monaten in der Kritik. Sie wollen angeblich darauf hinweisen, dass zu wenig gegen den Klimawandel unternommen werde.
Was allerdings Angriffe auf Infrastruktur, Nötigung von Verkehrsteilnehmern, Beschädigung unersetzlicher Kunstwerke und ähnliche Vergehen mit Klimaschutz zu tun haben sollen, erschließt sich nicht. Wir werden beobachten, ob das Strafgesetzbuch auch für sogenannte „Klimaaktivisten“ in Anspruch genommen oder ob hier für rotgrüne Vorfeldorganisationen ein rechtsfreier Raum geschaffen wird.