Tichys Einblick
Protest gegen Infektionsschutzgesetz

Verkehrsbetriebe: „Maskenpflicht: Ab jetzt wird es zur Willkür“

In Fernzügen soll es weiter eine Maskenpflicht geben. In Flugzeugen aber nicht. Über diese Pläne berichtete unter anderem die Tagesschau. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kritisiert die Idee scharf.

U-Bahn in Berlin, 27.08.2022

IMAGO / Sabine Gudath

Gerade mal eine Woche ist es her, da veranstaltete der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine Pressekonferenz. Vier Verkehrsminister aus den Ländern gehörten zu den Teilnehmern. Gemeinsam lobte die Runde den Erfolg des Neun-Euro-Tickets und wünschte sich eine Fortsetzung.

Nun geht der Verband wieder an die Presse. Dieses Mal aber mit hart formulierter Kritik an der Bundesregierung. Es geht um die Maskenpflicht. Die soll künftig laut übereinstimmenden Medienberichten, unter anderem der Tagesschau, in Flugzeugen aufgehoben werden – aber nicht in Fernzügen. Diesen Schritt wolle Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht auch noch mitgehen.

Diese Pläne kritisiert der VDV scharf: „Was wir gerade erleben, hat mit nachvollziehbaren Regelungen nichts mehr zu tun, ab jetzt wird es zur Willkür, wann Masken getragen werden müssen und wann nicht“, sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Im Flugzeug säßen die Passagiere stundenlang dicht an dicht, ohne sich bewegen, ausweichen oder aussteigen zu können. Aber im Fernzug, wo man sich permanent bewegen könne und es Ausweichflächen und alle 30 bis 60 Minuten Haltepunkte gebe, an denen die Türen geöffnet und die Luft ausgetauscht werde, solle dann verpflichtend eine Maske getragen werden. „Das verstehen am Ende weder die Fahrgäste noch unsere Mitarbeitenden“, warnt Wolff. Er fordert „klare und einheitliche Regelungen für alle Verkehrsmittel“.

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Bevor die Pläne bekannt wurden, Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen unterschiedlich zu handeln, hatte sich der Deutsche Reiseverband (DRV) zu dem Thema geäußert und ebenfalls angemahnt: „Die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate müssen auf ein notwendiges und effektives Maß beschränkt bleiben.“ Auch andere Reiseverbände bemängelten in einer gemeinsamen Erklärung, die geplanten Neuregelungen seien angesichts der aktuellen Situation „nicht angemessen“.

„Aus unserer Sicht gilt es, das Gesamtgefüge der Maßnahmen gerecht zu gestalten und der tatsächlichen Gefährdung einerseits und der großen Belastung für Wirtschaft und Gesellschaft durch pandemiebedingte Einschränkungen andererseits Rechnung zu tragen“, erklärten die Branchenverbände gemeinsam. Angesichts der gegenüber den beiden Vorjahren deutlich geringeren pandemischen Gefährdung und der Möglichkeit, gezielt vulnerable Gruppen zu schützen, plädierten sie dafür, die Infektionsschutzregeln „für die Herbst- und Wintermonate auf das Notwendige und Wirksame zu beschränken“.

Der von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellte Maßnahmenkatalog schränke neben der Gastronomie und Freizeiteinrichtungen auch die Reisebranche wieder massiv ein: „Im dritten Jahr der Pandemie müssen solche Eingriffe ausreichend begründet und unbedingt unter Heranziehung bekannter Zahlen und Fakten und der Erfahrungen aus den vergangenen beiden Jahren abgewogen werden“, teilen die Tourismusverbände mit. Vor allem brauche es „eine klare Regelung, bei welchen Infektionswerten ein nationaler Notstand ausgelöst werden wird“. Denn der werde erneute Schließungen zur Folge haben. Auch müsse klar sein, wann die Länder strengere Regeln aufstellen dürfen. Bevor das Infektionsschutzgesetz in der nächsten Woche beschlossen wird, müsse es in diesem Sinne verbessert werden.

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