Den Wert der EEG-Umlage für 2017 haben die Übertragungsnetzbetreiber heute bekannt gegeben und auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform veröffentlicht. Die EEG-Umlage steigt von aktuell 6,354 ct/kWh auf 6,880 ct/kWh für 2017 – ein Anstieg um 8,3%. Ohne politischen Druck wegen kommender Wahltermine hätte die neue Umlage-Ziffer mit einer 7 begonnen. Umso größer wird der Anstieg für 2018 ausfallen.
Seit Einführung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ist der Wert der EEG-Umlage entgegen aller politischen Versprechen und Prognosen in unschöner Regelmäßigkeit angestiegen. Nur für das Jahr 2015 ergab sich bisher einmalig ein geringer Rückgang um 1,1% (von 6,25 auf 6,17 ct/kWh).
Über den „Nebeneffekt“ freuen sich Bund und Länder nicht nur klammheimlich: Da auf die Einnahmen aus der EEG-Umlage zusätzlich noch die Umsatzsteuer erhoben wird, steigen die Steuereinnahmen (aus demselben Grund freut sich der Staat über jede Ölpreiserhöhung). Daher stellt die obige Grafik neben der als Netto-Betrag kommunizierten EEG-Umlage auch den Brutto-Wert dar. Der zusätzliche Umsatzsteuerbetrag für die EEG-Umlage 2017 beläuft sich immerhin schon auf 1,31 ct/kWh. Dies entspricht in etwa der netto EEG-Umlage aus dem Jahr 2009.
An dieser Stelle scheint ein kurzer Rückblick auf die Prognosen und Aussagen einiger Politiker zur weiteren Entwicklung der EEG-Umlage angebracht:
- Herr Trittin hat 2004 seine berühmte Aussage zur Kugel Eis pro Durchschnittshaushalt und Monat getätigt (für die weitere Entwicklung der EEG-Umlage sind aus seiner Sicht nun bestimmt alle anderen Parteien verantwortlich)
- Frau Merkel hat sich 2011 im Bundestag zum Niveau der EEG-Umlage geäußert
- Herr Röttgen tat dies 2012 in einem Spiegel-Interview
Eine grafische Gegenüberstellung dieser drei „Prognosen“ zur tatsächlichen Entwicklung der EEG-Umlage können sie dem Schaubild entnehmen.
Denkt man als Endverbraucher nun, dass mit der EEG-Umlage der eigentliche Preistreiber der Energiewende bekannt sei, so tut sich eine weitere Baustelle auf: die steigenden Kosten aufgrund des „Einspeisemanagements“.
Ein schöner Begriff. Im Endeffekt geht das darum, dass Strom aus erneuerbaren Energien nicht verwendet werden kann, weil die Leitungskapazitäten zum Transport nicht vorhanden sind, um den Strom z.B. aus Schleswig-Holstein in den Süden zu transportieren (dorthin, wo er hauptsächlich benötigt wird). In diesen Fällen stehen den Betreibern der EE-Anlagen Entschädigungszahlungen zu.
Vom Ministerium für Energiewende in Schleswig-Holstein gibt es ein Dokument vom August 2016, welches die Entwicklung in diesem Themengebiet zumindest bis 2015 beziffert. Mit den für SH veröffentlichten Zahlen zur abgeregelten Strommenge aus erneuerbaren Energien sowie den zugehörigen Entschädigungszahlungen kann man gut auf Gesamtdeutschland hochrechnen.
Die Strom-Endverbraucher in Deutschland haben 2015 Entschädigungszahlungen an Betreiber von EE-Anlagen in Höhe von etwa 460 Mio. Euro entrichtet. Für Strom, der nicht erzeugt wurde, weil er nicht verwendet werden konnte.
Wie der Presse zu entnehmen ist, will tennet (einer der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland) hier Netzentgelt-Kostenkomponenten für 2017 um 80% anheben. Die Zahlen sind somit in 2016 wohl weiter deutlich in die Höhe geschossen. Und ein erneuter Anstieg für 2017 wird offensichtlich erwartet!?
Vom bdew (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) gibt es eine aussagekräftige Darstellung der Zusammensetzung des Endverbraucher-Strompreises. Die prozentuale Aufteilung aus 2006 wird der in 2016 gegenübergestellt.
In 10 Jahren hat sich der durch staatliche Abgaben bedingte Anteil an den Stromkosten für einen Endverbraucherhaushalt von 39% auf 54% erhöht. Eine bemerkenswerte Entwicklung. Der nun zu erwartende deutliche Anstieg der Kosten, bedingt durch das Einspeisemanagement, wird sich hier allerdings ein einem anderen Block bemerkbar machen: bei den Netzentgelten. Ebenfalls gut zu erkennen ist, dass der eigentliche Preis für Strom (der sog. Großhandelspreis) gefallen ist (Bestandteil von „Beschaffung, Vertrieb“).
Und warum nehmen wir das alles auf uns? Weil damals im EEG das Ziel definiert wurde, den Anteil von erneuerbaren Energien an der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent zu bringen. Als erstes Zwischenziel steht im Gesetz das Jahr 2020 – mit einem EE-Anteil in Höhe von 35%.
Dieses Zwischenziel sollte erreicht werden. Für das Jahr 2015 beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien immerhin schon 29%.
Bei all den Kosten und Umlagen, die im Rahmen des EEG auf die Endverbraucher umgelegt werden, sollte man dies aber auch erwarten können.
Ich persönlich werde 2017 neben den höheren Kosten für den „normalen“ Haushaltsstrom zusätzlich für den Strombedarf meiner Erdwärmepumpe (in den Wintermonaten) ordentlich dazubezahlen dürfen. Herr Trittin muss dann meinen Kindern erklären, warum es spätestens ab 2017 leider keine Kugeln Eis mehr gibt.
Ich bin für den Ausstieg aus der Kernenergie und unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien. Aber die Art und Weise, wie unsere Politik die Energiewende seit Jahren organisiert, lässt schon einige Fragen offen. Zumal dann, wenn Anspruch und Wirklichkeit (insbesondere in Bezug auf die in diesem Artikel betrachteten Kostenkomponenten) derart auseinanderklaffen. Am Beispiel des EEG kann man immerhin schon auf eine Entwicklung von mehr als 15 Jahren zurückblicken.
Große Sorge überkommt mich, wenn ich daran denke, mit welchem grenzenlosen, Kritiker sagen fahrlässigen, Optimismus nun die selben Personen wie Frau Merkel und Herr Altmaier an die große Herausforferung Massenmigration herangehen.
Diese Personen wollen uns laufend vermitteln, dass sie in diesem Bereich die richtigen Dinge unternehmen – und sie stellen gern die „Vorteile“ für Deutschland heraus. Und wenn das nun genauso „gut“ funktioniert, wie einige Aspekte der Energiewende?
Mario Schultz setzt sonst nur Verbales einfallsreich ins Bild.