Wir haben mächtig dazugelernt. Erstens haben wir verinnerlicht, dass jeder Mensch zwei geschlechtliche Identitäten hat: eine biologische (englisch: Sex) und eine soziale (englisch: Gender). Zweitens haben wir verinnerlicht, dass der geschlechtliche Genotyp nicht verändert, aber der geschlechtliche Phänotyp operativ oder künstlich-hormonell manipuliert werden kann. Stichwort: „Trans“! Drittens haben wir verinnerlicht, dass beide Identitäten (Sex und Gender) nicht identisch sein müssen.
Viertens haben wir verinnerlicht, dass seine eigene soziale Geschlechtlichkeit jede/jeder/jedes mittels gegenderter Sprache selbst definiert – gegebenenfalls auch rasch wechselnd. Fünftens haben wir verinnerlicht, dass es seit 2017 laut Bundesverfassungsgericht und Bundestagsbeschluss ein „drittes“ Geschlecht gibt und dass dieses Geschlecht „divers“ heißt. Sechstens haben wir verinnerlicht, dass es nicht ein einziges „drittes“ Geschlecht gibt, sondern rund sechzig davon. Siehe unten!
Was hat das mit der Europäischen Union zu tun? Eine Menge! Wir meinen damit noch nicht einmal, dass dort die Begriffe „Vater“ und „Mutter“ mehr und mehr als „bäh“ betrachtet und durch parent one / parent two oder progenitor A / progenitor B usw. ersetzt werden sollen. Dass eine Frau ein Mensch mit Gebärmutter ist. Dass Muttermilch Menschenmilch heißen soll, weil der Begriff Frau ja auf „strukturell heteronormative Gewalt“ hindeutet usw. Nein, die EU toppt sich nun selbst.
Am 17. März 2022 hat der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments mit 65 Pro- und 16 Contra-Stimmen sowie bei 10 Enthaltungen einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ verabschiedet. Darin findet sich folgende Passage:
(Erwägung 3b) Mit dieser Richtlinie wird ein menschenrechtsorientierter Ansatz verfolgt, der darauf abzielt, Menschen vor Lohndiskriminierung ungeachtet ihres biologischen Geschlechts, sozialen Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit oder ihrer Geschlechtsmerkmale zu schützen, weswegen der Begriff Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Rechtsgrundlage, so weit und umfassend wie möglich ausgelegt wird, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Menschen in all ihrer Vielfalt einzubeziehen. Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer berücksichtigen, die bei den Pflichten zur Berichterstattung über das Entgelt weder als Frauen noch als Männer eingestuft werden, und sie in einer von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern getrennten Kategorie angeben. Bei der Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollte das Einkommen dieser Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen männlicher Arbeitnehmer verglichen werden. Ein Arbeitgeber sollte Arbeitnehmer, die nicht als weiblich oder männlich eingestuft werden, in ihren Pflichten zur Berichterstattung über das Entgelt nur erwähnen, wenn diese Arbeitnehmer gesetzlich nicht als weiblich oder männlich registriert sind oder wenn diese Informationen dem Arbeitgeber in Eigeninitiative und freiwillig offengelegt wurden.
Aber wieder konkret: Es gibt nicht einfach nur zwei Geschlechter, nicht einfach nur ein diverses Geschlecht, sondern über sechzig. Das erklärt uns die Bundeszentrale für politische Bildung. Namentlich sind das die folgenden:
androgyn, bigender, cisgender Frau zu Mann (FzM), gender variabel, genderqueer, intersexuell (auch inter*), Mann zu Frau (MzF), weder noch, geschlechtslos, nicht-binär, Pangender, Pangeschlecht, Trans, transweiblich, Transmännlich, Transmann, Transmensch, Transfrau, trans*, trans*weiblich, trans*männlich, Trans*Mann, Trans*Mensch, Trans*Frau, transfeminin, Transgender, transgender weiblich, transgender männlich, Transgender Mann, Transgender Mensch, Transgender Frau, Transmaskulin, transsexuell, weiblich-transsexuell, männlich-transsexuell, transsexueller Mann, transsexuelle Person, transsexuelle Frau, Inter*, Inter*weiblich, Inter*männlich, Inter*Mann, Inter*Frau, Inter*Mensch, intergender, intergeschlechtlich, Zweigeschlechtlich, Zwitter, Hermaphrodit, XY-Frau, Butch (maskuliner Typ in einer lesbischen Beziehung), Femme (femininer Typ in einer lesbischen Beziehung), Drag, Transvestit, Cross-Gender, Demiboys, Demigirls …
ALSO: Wenn ich mich bei meinem Personalchef oder meinem Aufsichts- oder Verwaltungsrat als vormals (?) weißer Hetero-Mann nun autopoetisch als Frau oder als irgendwie divers identifiziere, dann habe ich einen Anspruch auf positive Diskriminierung. Zum Beispiel auf einen Sitz in der Firmenleitung oder im Aufsichtsrat, wo ja rein statistisch immer noch die Hetero-Männer dominieren. Oder: Ich gehe als vormalige (?) Hetero-Frau dorthin und oute mich als Mann: Dann habe ich Anspruch auf ein „männliches“ Gehalt und leiste damit einen Beitrag zur Einebnung des „gender-pay-gap“ und so weiter.
Frage zum Schluss: Wer möchte in einem solchen gendergerechten, restlos egalisierten Laden noch Chef/_:*In sein?