„Das war wie eine Hexenjagd“, sagt Verwaltungsratsmitglied Marco Altinger von der Krankenkasse BKK ProVita gegenüber der Berliner Zeitung. Der Gejagte war der Chef der BKK Andreas Schöfbeck, der sich mit einem spektakulären Schreiben ans Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gewandt hatte, in dem er von einem „heftigen Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfungen“ gesprochen und die Daten seiner eigenen Krankenkasse mit denen aller deutschen Betriebskrankenkassen in einer Datenanalyse erhoben sowie auf alle Deutschen hochgerechnet hatte.
Laut Schöfbeck müsste es rund drei Millionen Menschen mit Impfnebenwirkungen geben. Das PEI erfasse aber nur 250.000. TE berichtete. Die Diskrepanz ist vermutlich dadurch zu erklären, dass das PEI nur besonders schwere Nebenwirkungen erfasst. Schöfbeck war daraufhin unter anderem vom Vorsitzenden des Virchow-Bundes scharf kritisiert worden („kompletter Unfug“) und dann am Dienstag spektakulär vom eigenen Verwaltungsrat entlassen worden.
Nun berichtet Altinger, als FDP-Politiker und Unternehmer auch ehrenamtliches Mitglied im Verwaltungsrat, er habe mit zwei weiteren Mitgliedern gegen die Entlassung gestimmt. Doch die Mehrheit der 13 anderen habe gestanden – samt schon vorbereiteter Amtsenthebungsurkunde.
Die problematisierten Statistiken des gefeuerten BKK-ProVita-Vorstands sind laut Berliner Zeitung bereits von der Internetseite gelöscht, was die Zeitung so interpretiert: „Offenbar soll nichts mehr an Schöfbeck erinnern, der 21 Jahre lang die Geschicke seiner Krankenkasse als Vorstand geleitet hat. Denn der Tenor bei der Verwaltungsratssitzung am Dienstag lautete: Schöfbeck schade dem Unternehmen.“
Schöfbeck sei, so Altinger laut Berliner Zeitung, erst nach einer Stunde zur Online-Sitzung des Verwaltungsrates geladen worden und habe sich etwa 15 Minuten lang verteidigen dürfen. Doch seine Argumente hätten „niemanden mehr interessiert“, und er selbst sei aus der Sitzung abgeschaltet worden.
Die BKK Pro Vita äußerte sich laut Berliner Zeitung zu den Vorgängen nicht – aus „Gründen des Persönlichkeitsschutzes“.