Ein ehemaliger Angestellter der Warburg-Bank muss wegen Steuerbetrugs ins Gefängnis. Den Chef der Bank hatte Bundeskanzler Scholz in seiner Zeit als Erster Bürgermeister Hamburgs mehrfach getroffen.
Im Cum-Ex-Steuerskandal kam es zu einem weiteren Schuldspruch vor Gericht. Ein ehemaliger Risikoanalyst der Privatbank M.M.Warburg ist am Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Verteidiger des Verurteilten wiesen darauf hin, dass er selbst sich durch die Geschäfte keinen Geldvorteil verschafft und im Prozess umfassend ausgesagt habe. Zunächst hatte er allerdings, wie das Handelsblatt berichtet, die Vorwürfe abgestritten, bevor er dann am 13. Verhandlungstag ein Geständnis ablegte: „Ich habe mir die damaligen Vorgänge und Ereignisse immer wieder schöngeredet“, sagte der Verurteilte schließlich vor Gericht. Grund sei gewesen, „mein damaliges Handeln vor mir selbst, vor anderen und auch der Justiz gegenüber zu rechtfertigen. Das war falsch.“ Er habe befürchtet, so zitiert ihn das Handelsblatt, dass eine Weigerung „das Ende meiner Karriere“ bewirkt hätte.
Cum-Ex-Geschäfte beruhen auf einer mittlerweile geschlossenen Lücke in der Finanzaufsicht. Banken halfen Anlegern, sich eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mehrfach erstatten zu lassen. Statt Steuern zu zahlen, erleichterten sie also den Fiskus.
Im ersten großen Strafprozess zu solchen Geschäften im März 2020 hatte das Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt, im Juni 2021 verurteilte dasselbe Gericht zum ersten Mal einen Warburg-Banker zu einer Haftstrafe.
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