Tichys Einblick
Grundgesetz

Der real existierende Faeserismus und seine Anhänger

Mit der Bundesinnenministerin sitzt eine Verfassungsverächterin in der Regierung. Etliche andere Politiker folgen ihr begeistert. Deshalb sind die Demonstrationen so wichtig. Wenn es um die Verteidigung der Grundrechte geht, ist auch ein gröberer Ton durchaus angebracht.

IMAGO/photothek

Die Juristin Nancy Faeser leitet das Bundesinnenministerium. Möglicherweise nicht lange; in Hessen, wo im Herbst 2023 ein neuer Landtag gewählt wird, soll sie als Spitzenkandidatin der SPD antreten. Möglicherweise wird sie tatsächlich Ministerpräsidentin. Dann säße eine erklärte Verfassungsfeindin eben in der Wiesbadener Staatskanzlei. Und es gibt auch keine Garantie dafür, dass der nächste Innenressortchef in Berlin dem Grundgesetz gegenüber und vor allem den Grundrechten mehr Respekt entgegenbringt als sie. In den meisten Fällen folgt auf jemanden, der lustvoll demokratische Standards zertrümmert, kein Besserer, sondern jemand, der das Werk zu Ende bringen will.

Als Innenministerin debütierte Faeser mit dem Twittersatz: „Wer im Netz Hass und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun.“

— Nancy Faeser (@NancyFaeser) December 17, 2021

Als Juristin müsste sie wissen, dass Hass an sich kein Straftatbestand ist, auch wenn das oft in der politischen Kommunikation so dargestellt wird. Strafbar sind etwa Drohungen mit Gewalt, Beleidigungen, üble Nachrede, Billigung von Straftaten. Faeser müsste auch wissen, dass die Strafverfolgung nicht in den Händen der Polizei liegt. Sie twitterte es trotzdem. Faeser twittert überhaupt viel. Wie ein Verfassungstext von Autoren wie ihr und noch ein paar anderen aussähe, davon kann sich die Öffentlichkeit mittlerweile ein Bild machen. Der Gedanke, dass es sich bei Grundrechten um Abwehrrechte gegen den Staat handelt, käme dort schon deshalb nicht mehr vor, weil ihrer Ansicht nach Grundrechte eben nicht für alle gelten, sondern nur für ausgewählte Bevölkerungsgruppen und unter staatlichem Vorbehalt. Wie es schon im Koran heißt: „Wir könnten das Geoffenbarte auch wieder zurücknehmen.“

Als nächstes drohte sie dem Messengerdienst Telegram mit „Abschaltung“, und zwar mit der Begründung, dort würden Hass, Hetze und Gewaltaufrufe verbreitet, und Messenger ignoriere deutsches Recht und Aufforderungen des Bundesamtes für Justiz. Gewaltaufrufe gibt es beispielsweise auch auf Twitter – was bisher nicht zu Abschaltungsforderungen führte. Und um Aufrufe zur Gewalt wie auch die Billigung von Straftaten zu verfolgen, verfügt die Justiz über alle Mittel. Es ist richtig, dass Telegram so gut wie nie etwas löscht. Deshalb sammeln sich dort in vielen Ländern Gegner der jeweiligen Regierungspolitik. Und aus diesem Grund wird der Messengerdienst in einer Reihe von Staaten tatsächlich technisch unterdrückt, beispielsweise in Weißrussland, dem Iran und China.

Auch in Russland gab es den staatlichen Versuch, Telegram abzuschalten. Der scheiterte allerdings daran, dass das Unternehmen schneller die Server wechselte, als die Behörden hinterherkamen. Nach einer Weile gaben sie den Versuch deshalb auf, weil den durchaus Abschaltwilligen klar wurde, welche Voraussetzungen die Ausmerzung eines solchen Dienstes hat. Das gelingt nämlich nur, wenn sich der Staat das Internet samt Nutzern in seinem Machtbereich weitgehend unterwirft. Und soweit wollte die Regierung in Russland nicht gehen. Die deutsche Innenministerin dagegen schon. Von informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre – zwei weitere Marotten der alten Grundgesetzautoren – bliebe natürlich nichts mehr übrig, wenn sie „zur letzten Konsequenz“ greift. Vorerst wedelt die Ministerin nur mit den Instrumenten.

Screenshot: BR 24

„Zu sagen, am Ende schalten wir den Dienst ab“, so Faeser zur ZEIT, „das wäre für jeden Anbieter ein empfindliches Übel.“

Den Dienst, den sie mit einer Mischung aus Drohungen und angekündigten verfassungswidrigen Schritten zur Räson bringen will, benutzt übrigens ihre Partei als Kommunikationskanal. Solange es den Hass-und-Hetz-Service noch gibt, möchte die Regierungspartei ihn zur Wählerstimmengenerierung schon noch nutzen.

Wahrscheinlich auch für Faesers kommende Wahlkampagne in Hessen. Warum auch nicht? Die bevorzugte Kommunikationsform dieser Politikerin ist das Orwellsch. Also das, was ein leitender Journalist einer Illustrierten in Berlin Mitte kürzlich für Dialektik hielt.

Ein weites Feld öffnet sich für die Radikalabräumerin des nicht mehr zeitgemäßen Grundgesetzes beim Versammlungsrecht. „Ich wiederhole meinen Appell“, wiederholt sie ihren Appell auf Twitter: „Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln.“

Bekanntlich meint sie damit nicht alle, die eine Meinung kundtun wollen, beispielsweise Fridays for Future, sondern speziell Bürger, die gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen demonstrieren, aber auch gegen die Begleiterscheinungen dieser Politik, etwa die massiven Zahlenmanipulationen durch Politiker beispielsweise in Hamburg, Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Oder gegen den Bundesgesundheitsminister, der Bundesrat und Öffentlichkeit kürzlich beim Thema Genesenenstatus täuschte. So etwas muss nicht sein, meint Faeser, also im weitesten Sinn Meinungskundgebungen gegen die herrschende Politik. Jedenfalls dann nicht, wenn Leute glauben, solche Ansichten öffentlich mitteilen und sich dafür versammeln zu dürfen. Sich gleichzeitig an mehreren Orten zu versammeln, diese Fähigkeit nennt sich in der katholischen Lehre Bilocation, sie gilt als sicheres Anzeichen für eine Wundertätigkeit, etwa so, wie die Formulierungen in Faesers Tweets dafür bürgen, dass die Ministerin ihre Ukasse für Deutschland höchstwahrscheinlich selbst tippt.

Ihr nächstes Beispiel für angewandten Autoritarismus-Faeserismus verschickte die Liebhaberin des Majestätsplurals am 19. Januar 2022 per Twitter: „Jeder hat das #Recht sich friedlich zu versammeln. Wir ziehen die Grenzen da, wo es um #Hass und #Hetze geht. #Rechtsextremisten missbrauchen die #Corona-Demos zunehmend für ihre Ideologie gegen den #Staat. Wir werden dort mit konsequenter #Strafverfolgung hart durchgreifen.“

Deshalb soll hier noch einmal Artikel 8 des Grundgesetzes zitiert werden: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Versammlungen unter freiem Himmel können nur (verhältnismäßig) durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Der Tweet einer Innenministerin genügt dafür nicht. Von Hass und Hetze steht auch in Artikel 8 so wenig wie irgendwo sonst im Gesetz.

In Sachen Versammlungsrecht Grenzen zu ziehen, ist Sache von Verwaltungs- und oft auch Verfassungsrichtern. Strafverfolgung fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften. Hart bei staatlicherseits als unpassend empfundenen Versammlungen durchgreifen, und zwar so hart, dass es auch den UN-Beauftragten für Folterprävention aufschreckt, das obliegt der Polizei. Faesers Innenministerium hat sich weder um Gerichte noch Staatsanwaltschaften zu kümmern. Polizei ist mit wenigen Ausnahmen Ländersache. Die Innenressortchefin fühlt sich ganz offensichtlich als Oberrichterin, Oberanklägerin, Polizeichefin, Vorgesetzte der Bundesländer und Kontrolleurin des Internets in einer Person, also als Chefin eines imaginären Bundesbürgeraufsichtsamts. Daher also ihr notorisches Wir. Alles in allem gilt so etwas als ziemlich sicheres Merkmal schwerer Übergeschnapptheit.

Nun gibt es nicht wenige Leute mit Größenfantasien, und dieser Typus tritt auf Twitter vermutlich häufiger in Erscheinung als anderswo. Im speziellen Fall von Faeser verhält es sich allerdings so, dass diese Grundgesetzfeindin mit Juradiplom und Kleinmuftiattitüde tatsächlich das Innenministerium leitet und nicht nur einen Twitteraccount.

Sowohl in Politik wie auch in den Medien findet Frau Faeser durchaus Nachahmer, Mitmacher, vielleicht auch Vordenker – ganz trennscharf lässt sich das kaum auseinanderhalten.

Schon vor dem Dresdner Demonstrationsverbot am vergangenen Wochenende meinte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Gegen Schutzmaßnahmen zu sein ist kein Grund, auf die Straße zu gehen.“

Bekanntlich gehen Menschen – auch Geimpfte sind dabei – derzeit auch auf die Straße, um gegen die geplante Impfpflicht zu protestieren, also gegen eine Maßnahme, die erst kommen soll. Sie tun, um mit Faeser zu reden, ihre Meinung kund, beispielsweise die, dass eine ganze Reihe von Amtsträgern aus Gründen der politischen Hygiene zurücktreten sollten. Und eine ganze Reihe sogenannter Schutzmaßnahmen stuften Gerichte in der letzten Zeit als schlicht rechtswidrig ein, etwa Markus Söders Ausgangssperre in Bayern oder die G2-Regelung für den Einzelhandel in Baden-Württemberg. Und selbst vom Verfassungsgericht durchgewunkene Maßnahmen kann jeder für falsch halten, wie er will. Überhaupt suchen sich Menschen zumindest in Demokratien ihre Gründe selbst aus, aus denen sie demonstrieren. Nur sehr, sehr selten decken sie sich mit den Motiven, die Regierungspolitiker für gut und richtig halten.

Am vergangenen Wochenende schließlich untersagte die Dresdner Stadtverwaltung unter Verantwortung eines FDP-Oberbürgermeisters per Allgemeinverfügung generell Demonstrationen der „maßnahmenkritischen Klientel“ – und zwar noch, bevor die gesetzliche Anmeldefrist für Kundgebungen überhaupt abgelaufen war.

Wenn Bürger also den Rat der Innenministerin nicht beherzigen, ihre Regierungskritik in ihr Tagebuch zu schreiben, statt sie auf der Straße zu artikulieren, und den Hinweis eines Ministerpräsidenten ignorieren, Nörgler und Miesmacher hätten zum Demonstrieren gar keinen Grund, dann muss das verfassungsgemäße Versammlungsrecht eben mit einem Verwaltungsschrieb weggewischt werden. Die Dresdner Polizei fühlte sich an dem Wochenende auch für die ganz individuelle Meinungskontrolle zuständig: „In der Wilsdruffer Vorstadt“, meldete sie, „haben unsere Einsatzkräfte ein Auto samt Anhänger mit einer kritischen Äußerung zu den Corona-Maßnahmen festgestellt und kontrolliert. Wir haben eine Gefährderansprache sowie einen Platzverweis ausgesprochen.“

Der Bürger ist ein Gefährder von Politikerkarrieren, die Demonstration eine illegale Politikermaßnahmenkritik: Das ungefähr bildet den Kern des Faeserismus, der gerade quer durch die Parteienlandschaft glühende Anhänger findet. Den nordrhein-westfälischen Noch-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst von der CDU beispielsweise, der gerade bei Anne Will verkündete: „Menschen dürfen ihre individuelle Freiheit nicht über die Freiheit der Allgemeinheit stellen.“ Dem einen oder anderen älteren Leser mit DDR-Erfahrung dürfte die Unterscheidung zwischen niederen individuellen Rechten und den Interessen des Kollektivs noch bekannt vorkommen. Grundrechte sind immer individuelle Rechte – das könnte Wüst beispielsweise in diesem seltsamen Büchlein namens Grundgesetz nachlesen.

Zu den Anwendern des real existierenden Faeserismus gehört auch die Fraktionschefin der bayerischen Grünen Katharina Schulze, die erklärte: „Wir wollen, dass der Handel endlich für Ungeimpfte geschlossen wird.“

Dieses Video mit Schulzes Redesequenz sollte sich übrigens jeder abspeichern für den Fall, dass die Grünen irgendwann noch einmal behaupten, sie seien eine Bürgerrechtspartei. Und sollten Schulze und andere dann zu einem Schnatterreferat ansetzen mit der Argumentation, ihre Freiheitsbeschneidung sei ja der wahre Kampf um die unvulgäre Freiheit etc. pp: Immer wieder unterbrechen, abwürgen, über den Mund fahren, ruhig auch grob unter Beachtung aller juristischer Grenzen. Klötze dieser Sorte spüren überhaupt nur die etwas gröberen Keile.

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat – vielleicht klingt die Feststellung für manche noch zu betulich. Grundrechte sind ganz konkret Abwehrrechte gegen Gestalten wie Faeser, Kretschmer, Wüst, Schulze und andere Mitglieder der grundgesetzleugnenden Klientel. Zu diesem Milieu gehören unweigerlich auch Journalisten, die Kritik am Bürger als ihre vornehmste Pflicht sehen.

Von ihnen gibt es viele. Aber niemand verkörpert wahrscheinlich die Anwendung des Faeserismus in den Medien so rein wie Nikolaus Blome. Der Mann ist eine Art Wanderpokal des Betriebs: erst BILD, dann SPIEGEL, jetzt gerade Politikchef von RTL, dem Unternehmen, das mittlerweile auch die Reste des STERN verdaut. In der ersten Sondersendung von STERN TV unter dem RTL-Dach interviewte Blome einen Teilnehmer der maßnahmenkritischen Klientel aus Dresden, und sagte zu ihm in einer Mischung aus Kommentar und Frage: „Und ich frag mich: Wann ist eigentlich mal gut mit Widerstand, wie Sie das nennen? Sollte es nicht langsam mal gut sein, wenn die Mehrheit … Sollten die Menschen auf der Straße, die Sie dahin bringen, nicht sagen: ‚Okay, wir haben verstanden, die Mehrheit sieht das so, dann machen wir das halt so‘?“

Nach Blomes Logik dienen Demonstrationen also dazu, Mehrheitsmeinungen auszudrücken. Und Faeser, Kretschmer und andere würden noch hinzufügen: Aber nur, wenn sie uns auch passen.

Es gibt tatsächlich in den meisten Umfragen eine Mehrheit für eine gesetzliche Impfpflicht. Überraschend ist das nicht; eine Mehrheit ist ja geimpft. Wobei, wie gesagt, nicht jeder Geimpfte auch die Impfpflicht befürwortet. Aber auf Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse zielt jedenfalls Hendrik Wüsts offenherzige Ausführung, der Impfzwang sei eine Art Bonus für alle, die der Impferwartung des Staates gefolgt seien (und dann feststellen mussten, dass der Stoff längst nicht so gut und lange immunisiert wie versprochen). Sie, so Wüst, müssten jetzt zur Belohnung feststellen dürfen: „Jetzt sind die Ungeimpften dran.“

Der Grad einer Demokratie lässt sich daran ablesen, wie Machthaber und Mehrheiten mit Minderheitenrechten umgehen, gerade im Bereich der Grundrechte. Wer wie Wüst und Schulze einfach Rechte kassieren will mit dem Hinweis, es handle sich doch nur um eine Minderheit, argumentiert in einem bestenfalls früh-, aber eher noch vordemokratischen Geisteszustand, wie er noch im 19. Jahrhundert verbreitet war. Wobei – das gehört auch zum ganzen Bild – Mehrheiten für diesen heutigen Typus nur dann zählen, wenn sie gerade ins Konzept passen. Auf die Frage, was sie zu der deutlichen Ablehnung der Gendersprache in allen Umfragen meine, sagte Annalena Baerbock beispielsweise den schönen Satz: „Das zeigt, dass noch viel Arbeit vor uns liegt.“

Nach Wüsts Ansicht zählen Grundrechte – in diesem Fall das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung – nichts, wenn der Betreffende zur Minderheit gehört. Nach Faesers und Kretschmers Meinung sind eigentlich nur Demonstrationen erlaubt, wenn die Demonstranten für die Regierung auf die Straße gehen oder dort zumindest nichts rufen, was den Regierenden missfallen könnte. Und Blome zufolge hätten sich nie in der Geschichte Minderheitsrechte durchgesetzt – denn die Mehrheit war ja immer dagegen, zumindest am Anfang, und über diesen Anfang hätte sich eine Bewegung nach gleicher Logik nie hinauswagen dürfen. Minderheitsmeinungen dürften ebenfalls nie ausgedrückt werden. Und als Minderheitsmeinung begann bekanntlich vieles, was später mehrheitsfähig wurde, etwa das Frauenwahlrecht.

Es ist übrigens auch völlig legitim, eine Minderheitsmeinung zu vertreten, die immer in der Minderheit bleibt. Genau darin besteht ja der Kern der Freiheit: in der Möglichkeit, auch als Einzelner, notfalls auch als Einziger nein sagen zu können. Der Faeserismus verkörpert reines Obrigkeitsdenken, das keine Bürger kennt, sondern nur Untertanen, die Gehorsam schulden. Selbst viele Politiker des deutschen Kaiserreichs dachten liberaler als diese Innenministerin und ihre Adepten.

Allmählich bekommt der Beobachter der Zeitläufte eine Ahnung davon, wie diese Leute erst durchgreifen würden, wenn ihnen nicht dieses vermaledeite Grundgesetz, das eine oder andere Richterlein und die Demonstranten auf der Straße im Weg stünden. Aus genau diesem Grund sind die Demonstrationen in vielen größeren und kleineren Städten so nötig. Sie verhindern Schlimmeres.

Hier und da laufen tatsächlich Rechtsradikale mit. Jeder weiß, dass der Autor dieses Textes für diese Truppe nicht die geringste Sympathie verspürt. Aber solange Rechtsradikale auf den Demonstrationen der antifaeseristischen Klientel eine kleinere Rolle spielen als Linksruckis, Antifas und sonstige Mitglieder des üblichen linksradikalen Zirkus bei einer beliebigen FFF-Demo, muss sich niemand bange machen lassen. Im Gegenteil, die ewige Warnung der Faesers vor Rechtsradikalen auf den Kundgebungen ist ja eigentlich eine Einladung an Normalbürger aus der Mitte. Je mehr davon demonstrieren, desto weniger fallen die Rechtsaußenvertreter ins Gewicht.

Vor allem aber können alle mitdemonstrierenden Rechtsradikalen zusammen der Demokratie nicht annähernd so stark schaden wie eine Nancy Faeser, ein Hendrik Wüst und eine Katharina Schulze. Bei den Demonstrationen geht es längst nicht mehr nur um Impfpflicht und manipulierte Zahlen. Sondern um etwas so Elementares wie das Demonstrationsrecht selbst.

Der Typus Faser folgt einem ganz einfachen Prinzip: Er nimmt sich so viel Macht, wie die Bürger es ihm erlauben. Sie müssen die rote Linie ziehen.

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