Offenbar murren immer mehr Ärzte auf – intern in den Verbänden zumindest. Denn jetzt steigen auch die Kassenärzte auf die Barrikaden und sagen Gesundheitsminister Lauterbach den Kampf an. So berichtet jedenfalls Bild und zitiert den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Der ruft laut, die rund 100.000 niedergelassenen Mediziner in Deutschland werden die Impfpflicht – sollte sie kommen – nicht umsetzen.
Gassen wörtlich: »Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren«. Die Praxen seien kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, denn sie lebten vom Vertrauen zwischen Arzt und Patient.
Tatsächlich müssten vor jeder Impfung die Patienten ausführlich aufgeklärt und auf mögliche Folgen hingewiesen werden. Der Patient müsse frei ohne Zwang entscheiden, sogar eine Nacht darüber schlafen können und schließlich dem Arzt schriftlich bestätigen, dass er alles verstanden habe – so wurde es ausdrücklich nach schrecklichen Erfahrungen festgelegt.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach jedoch will – je schneller, desto besser – zurzeit die Impfpflicht ab Mai, dann also, wenn die warme Jahreszeit Atemwegserkrankungen beiseite schiebt. Das gleich in drei Dosen. Das würde gegen alles helfen, sagt er derzeit zumindest. Eine Impfpflicht würde niemals kommen, hieß es noch vor Kurzem. Als Verschwörungstheoretiker wurden diejenigen gescholten, die eine Impfpflicht als Schreckgespenst an die Wand malten.
Sämtliche Bedenken werden beiseite geschoben und sogar Kinder geimpft, und auch Krebskranke. Rational sei das alles nicht mehr zu erklären und sogar von einem »Zivilisationsbruch« spricht der Heidelberger Arzt Dr. Gunter Frank im neuen TE-Podcast, der demnächst erscheint.
Beim mittlerweile sehr umstrittenen Robert-Koch-Institut heißt es dazu: »Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen. Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall. Allerdings ist es stets Aufgabe des impfenden Arztes, im Einzelfall festzustellen, ob der Jugendliche ›nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag‹ (BGHZ 29, 33 – 37). Gem. § 630e Abs. 5 S. 1 BGB ist auch der einwilligungsunfähige Patient entsprechend seinem Verständnis aufzuklären, soweit er aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeit in der Lage ist, die Erläuterungen aufzunehmen und dies seinem Wohl nicht zuwider läuft.«
Allerdings sagen die Verbandsvertreter bisher nichts ausdrücklich gegen den Druck, der Menschen gegenüber aufgebaut wird, sich »freiwillig« impfen zu lassen. Der ist mittlerweile so hoch geschraubt worden, dass eine festgelegte Impfpflicht kaum noch notwendig erscheint. Geimpfte haben sogar »freiwillig« auf schnell zusammenkopierten Erklärungen „gestanden“, dass sie mit dem Impfen einverstanden sind.
Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, spricht gar von einer Beratungspflicht für Impfunwillige. Mit der sollen Ärzte „Impfunwillige“ weichkneten. Eine Pflicht ist nicht mehr nötig. Der Vizepräsident der Kassenärztlichen Vereinigung, Stefan Hofmeister: „Die Entscheidung um die Impfpflicht ist eine politische. Wenn die Bundesregierung diese beschließen will, muss sie sich auch um die Umsetzung kümmern.“
Wichtiger Nebeneffekt einer möglichst umfassenden »Impfung«: Damit würde auch die Kontrollgruppe der Ungeimpften wegfallen. Mögliche Impfschäden, die sich erst später bemerkbar machen, lassen sich immer weniger anhand von Vergleichen belegen. Verantwortliche hoffen offenbar, »danach« immer weniger zur Verantwortung gezogen werden zu können.
Nicht nur für die Pharmaindustrie, die Hersteller der Impfstoffe und der milliardenfach produzierten Testsets, sondern auch für Ärzte erweist sich Corona als ein solch gigantisches Geschäft, das moralische und andere Bedenken allzu leicht wegwischt.