Tichys Einblick
Ausschluss nicht Geimpfter rechtswidrig

Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht kippt 2G in Universitäten

Erneut eine schwere Klatsche für die Corona-Politik des Impfdrucks: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die 2G-Regel für Universitäten im ganzen Bundesland ausgesetzt. Von Jerome May

IMAGO / Schöning

Ab Ende November war der Zutritt zu Präsenzveranstaltungen an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg nur noch für geimpfte oder genesene Studenten erlaubt. Ein ungeimpfter Pharmaziestudent aus Baden-Württemberg hatte den Eilantrag zur Änderung eingereicht, da er in der 2G-Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte sieht.

Er bräuchte zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Universität. Zudem müsse er an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, die ihm aktuell aufgrund seines Impfstatus verwehrt bleiben, um nicht exmatrikuliert zu werden. Dem Eilantrag wurde stattgegeben. Somit dürften nun auch wieder ungeimpfte Studenten an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Ausschließlich für Prüfungen oder den Besuch von Praxisveranstaltungen und der Bibliothek gelten Ausnahmen. Das Verwaltungsgericht sieht in dieser Regelung einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Die 2G-Regelung würde nach Ansicht des Gerichtes in schwerwiegender Weise das Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei wählen zu dürfen, verletzen.

Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundrechtlich geschützt, teilte das Gericht mit. Zusätzlich verwies das Gericht in der Mitteilung darauf, dass aus der Vorschrift zum Hochschulbetrieb des Ministeriums nicht klar werde, welche Vorkehrungen man treffe, um auch nicht-immunisierten Studenten die Teilnahme am Hochschulbetrieb zu ermöglichen.

So wären konkrete Ideen wie Hybridunterricht oder die Aufzeichnung der Präsenzveranstaltungen in der Vorschrift nicht ausreichend berücksichtigt.

Doch trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtes soll die 2G-Regel bestehen bleiben, teilte das von den Grünen geführte Wissenschaftsministerium am Samstag mit. Man werde die Regeln als Reaktion auf das Urteil anpassen, heißt es aus dem von Theresia Bauer (Grüne) geführten Ministerium. „Das Wissenschaftsministerium wird noch am Wochenende die vom VGH geforderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vornehmen“, teilte das Ministerium mit.

Im Grunde soll aber alles beim Alten bleiben: Die 2G-Regel für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II bleibe. Hochschulen müssen nach der Alarmstufe II-Regel, die seit Ende November in Baden-Württemberg gilt, die Nachweise der Studenten strengstens kontrollieren.

Die minimalen Änderungen, die das Wissenschaftsministerium heute ankündigte, werden den schweren Grundrechtseingriff nicht beheben. Die Politik hält Kurs – zur Not auch gegen die Gerichte.

Zuvor hatte bereits das Niedersächsische Verwaltungsgericht die 2G-Regel für den Einzelhandel außer Vollzug gesetzt (TE berichtete). Auch in Brandenburg und Berlin klagt der Einzelhandel gegen die 2G-Regel, u.a. Galeria Kaufhof ist dabei. Berliner Clubs und der Star-DJ Paul van Dyk gehen rechtlich gegen das Tanzverbot vor.
Die Beschlüsse aus Niedersachsen und Baden-Württemberg sind auch für den Bund relevant, denn sie zeigen: Mit der Impfdruck-Politik bewegt man sich längst mindestens in einer rechtlichen Grauzone.

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