Vor Kurzem sagte mir eine Freundin, das genannte Umweltbundesamt wolle klimaschädliche Pkw-Subventionen abschaffen. Subventionen dachte ich mir, da wird sie sicher die Begünstigung von E- und Hybrid-Fahrzeugen als Firmenwagen meinen. Hybridfahrzeuge, Sie wissen schon liebe Leser, das sind die dicken Verbrenner, welche mit einem originalverpackten Ladekabel im Kofferraum herumfahren und nur die halbe Steuer kosten.
Auf Rückfrage stellte sich heraus, dass (unter anderem) die Pendlerpauschale als klimafeindliche Subvention gemeint ist. Die Pauschale kurz erklärt: Sie fahren mit Ihrem Pkw zur Arbeit, haben Kosten für die Anschaffung Ihres Fahrzeuges, für Sprit, Reparaturen, Versicherung, Steuern usw., und damit Sie nicht die Mühen betreiben müssen, sämtliche Kosten aufzusummieren und ein Fahrtenbuch zu führen, um den beruflichen Anteil zu errechnen, und vor allem und fast ausschließlich, damit das Finanzamt nicht jeden Einzelfall aufwändig prüfen muss, gibt es diese Pauschale von 30 Cent bzw. ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer.
Das ist aus meiner Sicht – als Steuerberater, ehemaliger Finanzbeamter und jahrelanger Pendler – ein guter Kompromiss für alle Beteiligten. Ist es in jedem Einzelfall gerecht? Nein, natürlich nicht. Welche Pauschalisierung ist das schon? Dafür ist sie effizient und enorm verwaltungsvereinfachend: eine Vereinfachung, keine Subvention.
Millionen von Menschen werden also jedes Jahr Millionen von Fahrtenbüchern (Papier = tote Bäume = mehr CO2) schreiben, welche dann von Tausenden Finanzbeamten geprüft werden müssen. Ein Fall, der aktuell beim Finanzamt maschinell „durchläuft“, wird damit zu einer aufwändigen Einzelfallprüfung. Ich bin auf den Aufschrei meiner ehemaligen Kollegen gespannt, wenn das wirklich kommen sollte. An dieser Stelle ein passendes Zitat aus dem Ampel-Sondierungspapier: „Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren.“
Zurück zu den Besitzern dicker Autos: Diese müssen sich nun nicht mehr mit den 30 bzw. 35 Cent abspeisen lassen, sondern können den tatsächlichen beruflichen Anteil von der Steuer absetzen. Das macht den X5, den man zu 90 Prozent nur für Fahrten zur Arbeit und zurück nutzt, gleich viel attraktiver. Und natürlich werden solche Autos gern mit einem elektrischen Fahrtenbuch ausgeliefert. Das alles sieht also nicht nach der Abschaffung einer vermeintlichen Subvention aus, sondern vielmehr nach der Schaffung einer solchen.
Anscheinend hat das Umweltbundesamt dies selbst gemerkt und erwähnt, dass in Härtefällen Werbungskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden sollen. Das klingt für mich danach, als ob das Bundesamt nicht nur die Pauschale streichen, sondern grundsätzlich Fahrzeugkosten nicht mehr zum Werbungskostenabzug zulassen will.
Es bleibt abzuwarten, ob Olaf Scholz mit einem solchen Zugeständnis an die grüne Politik, wie es Angela Merkel getan hat, die eigene Partei und Stammwählerschaft auf dem Altar der Macht opfern wird.
Sascha Schorsch, Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater