Mitglieder des Bundestags, die am Ende einer Legislaturperiode ausscheiden, haben ein Anrecht auf einen Ehemaligenausweis. Das bedeutet, dass auch Bundestagsabgeordnete, die nicht mehr dem Parlament angehören, weiterhin Zugang zu den Teilen des Bundestags haben, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Das sieht die Hausordnung des Deutschen Bundestags nach § 2 vor.
Anders als in den Vorjahren gibt es aber augenscheinlich in diesem Bereich Probleme. Der fraktionslose Abgeordnete Mario Mieruch wollte seinen Abgeordnetenausweis abgeben und einen Ehemaligenausweis ausstellen lassen. Im Tagungsbüro traf er „eine sehr freundliche Mitarbeiterin, die leider nicht helfen konnte“, sagt Mieruch. „Denn der Chef war gegen 15 Uhr nicht mehr im Haus und sie kann die Druckvorlage nicht verändern. Wir haben nun eine Bundestagspräsidentin und keinen Bundestagspräsidenten mehr.“
Da das generische Maskulinum offenbar nicht für eine Ausweiserstellung ausreicht, vertröstete man Mieruch mit einer Wartefrist von zwei Wochen. So lange dauert es offenbar für die Umstellung in einem System, das um 15 Uhr den Dienstschluss ansetzt. Vielleicht klappt es mit einem Druckmuster Bundestagspräsident*in für die kommenden Jahre, um auch für diese unvorhergesehenen Widrigkeiten in der deutschen Politik gewappnet zu sein.