Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat angekündigt, sie werde beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. Das melden verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur DPA.
Michaelis hatte wegen der zahlreichen Unregelmäßigkeiten „ihr Amt zur Verfügung“ gestellt und den Senat gebeten, „mich nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses am 11. und 14. Oktober 2021 unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen„. Offenbar ist sie aber noch im Amt. Nun sagte sie am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses, in zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten.
Nach Angaben von Michaelis kam es in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, wurde Michaelis zitiert – allerdings hielt sie es auch für erwähnenswert, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei. Was Michaelis als konkrete Unregelmäßigkeiten vortrug, war aus Presseberichten schon bislang bekannt: Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen.
Wie der Staatsrechtler Rupert Scholz in der Talkshow „Tichys Ausblick“ klarstellte, kann jeder Bundesbürger, auch außerhalb Berlins, sich beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über Wahlmängel beschweren: mit einem schriftlichen Einspruch bis zwei Monate nach der Wahl.