Ein Video des 2017 nach Afghanistan abgeschobenen Rockerbandenchefs Sanger Ahmadi ist im Netz aufgetaucht und sorgt für Empörung. In dem Video beleidigt und bedroht Ahmadi die Frankfurter Polizei und speziell das SEK mit dem Tod. Wörtlich sagt er: „Ich habe genug Afghanen in Frankfurt und Umgebung, die sind auf der Abschiebe-Liste. Und die sind zu allem bereit.“ Immer wieder von unflätigen Schimpfworten und Gottesanrufungen untermalt sagt er auch: „Wenn Ihr uns weiter auf den Sack geht, dann werde ich dafür sorgen, dass ich 100 Afghanen, die auf der Abschiebe-Liste sitzen, die werde ich auf Euch aufhetzen. (…) Ich werde rausfinden, wo ihr wohnt, wo ihr arbeiten geht und werde jeden einzelnen Afghanen auf euch hetzen, bis ich euch töte.“
Das Gewaltpotenzial Ahmadis wird von den Polizeibehörden als hoch eingestuft. Auf einem in Bild veröffentlichten Foto ist er mit einem Kalaschnikow-Sturmngewehr im Arm zu sehen.
Spätestens nach diesem Video bedarf es wohl keiner weiteren Rechtfertigung der Abschiebung. Doch bevor sie 2017 stattfand, war sie durchaus umstritten. Die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth wollte die damalige Abschiebung von Ahmadi und anderen Afghanen verhindern. Und das, obwohl Ahmadi Chef der verbotenen und aufgelösten Rockerbande „Lions Coach“ war und in 30 Fällen gegen ihn ermittelt wurde.
In einem Schreiben an den damaligen Bundesinnenminister Thomas De Maizière schrieb sie Bild zufolge: „Die Abschiebungen nach Afghanistan stehen in deutlichem Widerspruch zu unserer humanitären Schutzverantwortung“, hieß es da. Über Twitter verbreitete sie diese Forderung auch öffentlich:
De Maizière ging auf den Brief nicht ein und so kam es 2017 zur Abschiebung des Straftäters nach Afghanistan.
Genau wie Ahmadi jetzt wollte auch der prominente Straftäter Ibrahim Miri, nach zweifacher Abschiebung und ewigem Hin und Her im Jahr 2019, wieder zurück nach Deutschland, klagte im Juli 2021 gegen beide Abschiebungen und bekam Recht. Nach Deutschland einreisen durfte er trotzdem nicht, obwohl beide Abschiebungen laut dem Bremer Verwaltungsgericht rechtswidrig waren.