Tichys Einblick
Neue Funde in dessen Buch

Plagiatsjäger Weber macht Laschet nun doch Vorwürfe

Plagiatsjäger Weber entlastete Armin Laschet kürzlich noch bezüglich der Plagiatsvorwürfe gegen den Kanzlerkandidaten. Doch jetzt rudert der zurück - und legt einen neuen Fund vor.

IMAGO / Political-Moments

Plagiatsjäger Stefan Weber, der die Plagiatsserie von Annalena Baerbock aufdeckte, macht Armin Laschet nun doch Vorwürfe. Es geht wieder um dessen Buch „Die Aufsteigerrepublik“ von 2009. Bereits vor einigen Tagen machte der Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder Laschet Vorwürfe, Weber nahm den Unionskanzlerkandidaten da allerdings noch vehement in Schutz.

„Ein Leserfund ändert meine erste Einschätzung beträchtlich“, schreibt Weber in einer Presseinformation. Laschet soll eine halbe Seite vom CSU-nahen Politiker Hans Maier abgeschrieben haben.

Die Übereinstimmung sieht so aus:

Armin Laschet: Die Aufsteigerrepublik, S. 177:
„Der Münchener Rechtswissenschaftler Peter Lerche spricht von einem ‚schonenden Ausgleich‘, der geboten ist, wenn Grundrechtsansprüche einander gegenüberstehen. Es gibt dafür viele Beispiele. Ein Jude kann verlangen, dass seine Sache nicht in einem Gerichtssaal verhandelt wird, in dem ein Kreuz hängt. Jüdischen Geschäftsinhabern kann die Öffnung ihres Ladens am Sonntag erlaubt werden, da sie am Samstag nicht arbeiten dürfen. Der jüdischen Schächtvorschrift ist man durch eine Klausel beim Tierschutz gerecht geworden, wobei das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das Grundrecht der Religionsausübung im Zweifel auch über dem Tierschutz steht. Diese Vorschrift kommt inzwischen auch Muslimen zugute. Und auch auf jüdische wie islamische Feiertage wird bei Schulbefreiungen und Urlaubsgesuchen von Arbeitnehmern möglichst Rücksicht genommen.“

Hans Maier: Vom Zusammenleben der Religionen in Deutschland, S. 12 f.:
„[…] in jenem ‚schonenden Ausgleich‘ (Peter Lerche), der geboten ist, wenn Grundrechtsansprüche verschiedener Art und Herkunft einander gegenüberstehen […]. Die Rechtsprechung liefert viele fast schon selbstverständlich gewordene Beispiele für solchen Ausgleich. So kann ein Jude verlangen, dass seine Sache nicht in einem Gerichtssaal verhandelt wird, in dem ein Kreuz hängt. Jüdischen Geschäftsinhabern kann die Öffnung eines Ladens am Sonntag erlaubt werden, da sie am Samstag wegen des Sabbatgebots keine Verkäufe tätigen dürfen. Der Geltung der jüdischen Schächtvorschrift ist man durch eine Klausel beim Tierschutz gerecht geworden, die Ausnahmen aus religiösen Gründen zulässt […]. Auf jüdische wie islamische Feiertage wie auf Gebetsvorschriften wird bei Schulbefreiungen von Schülern und Urlaubsgesuchen von Arbeitnehmern im Maß des Möglichen Rücksicht genommen.“

Maier bestätigte gegenüber Stefan Weber den zeitlichen Ablauf, sagte aber es handele sich um „allgemeinzugängliche Fakten“. Auch der Ausdruck „schonender Ausgleich“ sei Allgemeingut.

Weber meint: „Herr Laschet hat nun doch ein Problem.“, dies sei aber kleiner als das von Annalena Baerbock.

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