Es sind Bilder, die Würzburg nie vergessen wird. Nach dem islamistischen Axt-Attentat 2016 griff im Juni 2021 ein Mann, barfuß und eine FFP2-Maske tragend mit einem Messer mehrere Menschen an. Seine Opfer waren überwiegend Frauen, drei von ihnen starben. Gezielt stach er in Hals, Nacken und Rücken seiner Opfer ein, rief den Schlachtruf „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!). Es waren Momente, die ganz Deutschland in Trauer und Schock versetzten – wieder mal.
Und nun müssen die Bürger Deutschlands erneut vollkommen fassungslos sein: Denn nach den aktuellen Ermittlungen wird von der Feststellung extremistischer Motivation Abstand genommen. Stattdessen soll der Täter „möglicherweise schuldunfähig“ sein und wird in die psychiatrische Klinik, nicht in ein Gefängnis, eingeliefert. Wie sollen das die Opfer, die Angehörigen und die Bürger jemals verstehen? Es ist ein Skandal! Es gibt genug wichtige Gründe, wieso er nicht vollkommen „schuldunfähig“ sein kann, und wieso er psychisch krank und zugleich radikal gewesen sein kann!
Neuste Ermittlungen: „möglicherweise schuldunfähig“
Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Generalstaatsanwaltschaft München (GStA) gaben in einer gemeinsamen Mitteilung (20.07.2021) bekannt, dass der Beschuldigte Abdirahman J. A. in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert werde. Schon am 15. Juli ordnete das Amtsgericht Würzburg auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München gemäß § 126a StPO die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrische Klinik an. Nun wurde diese in Vollzug gesetzt, „nachdem die psychiatrische Begutachtung derzeit zu der Einschätzung kommt, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war“, heißt es. Die Sachverständigengutachten seien bisher nicht abgeschlossen, welche „zwei renommierte Sachverständige“, darunter der Psychiater Hans-Peter Volz, erstellen werden.
Bei der Auswertung der zwei sichergestellten Mobiltelefone des Beschuldigten brachten die Ergebnisse bisher keine Hinweise auf „Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte“. Laut LKA entpuppten sich die Papierzettel, die kurz nach der Tat am Tatort gefunden wurden, als „unverdächtig und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat oder dem Verdächtigen.“ TE berichtete bereits, dass sich die Information der Bild-Zeitung und des bayrischen Innenministers Joachim Herrmann über Propagandamaterial als Falschinformationen herausstellten. Laut LKA und GStA arbeiten auch Islamwissenschaftler an der Bewertung des Motivs, „ob und inwieweit religiöse Überzeugungen“ eine Rolle gespielt haben könnten.
„Schuldunfähig“ – nein! Dafür gibt es neun gute Gründe:
Erstens: Wie kann jemand schuldunfähig sein, der Menschen mit dem islamistischen Schlachtruf „Allahu Akbar“ ermordete? Dies haben Zeugen berichtet. Sind die Zeugen-Aussagen – Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten und womöglich traumatisiert sind – nichts wert, weil dieser Fakt nicht durch irgendein Propaganda-Material untermauert werden kann?
Zweitens hat Abdirahman J. A. noch am selben Tag im Krankenhausbett vor sich hin gemurmelt, dass er den „Dschihad“ verwirklichen wollte. Bei dem ersten Vernehmungsversuch in der Tatnacht, habe er nur gestammelt und zu „Allah“ gebetet. Wie „schuldunfähig“ kann jemand sein, der indirekt noch im Krankenhausbett gesteht, einen „Dschihad“ – der heilige, gewaltvolle Kampf gegen Andersgläubige mit einem Heilsversprechen – verwirklichen zu wollen, während er zu seinem Gott betet? Wer einen Dschihad verwirklichen wollte, der wollte den Märtyrertod sterben!
Denn drittens ist bereits bekannt, dass der Attentäter vor seiner Tat eine WhatsApp Nachricht an eine somalische Handynummer, die seiner Mutter gehörte, verschickt hatte. Die Nachricht war anscheinend eine Abschiedsbotschaft, in der die Rede davon war, dass man sich im Paradies wiedersehen werde. Auch wenn sich keine eindeutig islamistischen Aussagen in der Nachricht befanden: Wie soll ein Mörder schuldunfähig sein, der ein Märtyrer werden wollte? Ist ein Attentat, bei dem „Allahu Akbar“ und „Dschihad“ gerufen und das „Paradies“ durch das Töten von westlichen – also „ungläubigen“ – Frauen angestrebt wird, plötzlich kein Islamismus, kein radikaler Islam? Gilt das Töten, um ins „Paradies“ zu kommen, nur als „psychisch krank“? Wie sollen das die Angehörigen der Frauen verstehen, die aufgrund dieses „Dschihad“ sterben mussten?
Viertens existiert eine Zeugenaussage aus dem Jahr 2021. Ein Zeuge habe 2015 ein Telefonat von Abdirahman J. A. mitgehört, in welchem dieser gesagt hätte, dass er in Somalia 2008/2009 für die Terrororganisation al-Shabaab Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet habe. Wegen Mangels konkreter Tatsachen leitete die Generalbundesanwaltschaft damals kein Ermittlungsverfahren ein, zudem war A. zur Tatzeit ein strafunmündiges Kind. Auch die bayrische Zentrale für Extremismus und Terrorismus (ZET) leitete keine Ermittlungen ein, da „kein Anfangsverdacht für weitere Staatsschutzdelikte vorlag“. Der Zeuge wurde nun nochmals befragt, plötzlich sei es ein „Missverständnis“ gewesen, berichtete die Tagesschau.
Fünftens fügt sich dennoch die Zeugenaussage ins Bild: Einerseits hat er in Deutschland seinen am 21.05.2015 gestellten Asylantrag damit begründet, dass er vor der Terrororganisation al-Shabaab in Somalia verfolgt und bedroht wurde, weswegen er flüchten musste. In seiner Asylanhörung gab er an, dass er einen Anschlag der al-Shabaab Miliz mit einer Handgranate verhindert habe, weshalb sein Leben nun bedroht sei. Andererseits ist es Tatsache, dass er 1997 in der Hauptstadt Somalias, in Mogadischu, geboren wurde. Im Zeitraum von 2008/2009 muss er elf oder zwölf Jahre alt gewesen sein. Falls er sich zu dieser Zeit in Mogadischu oder im Umkreis aufgehalten hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er von der al-Shabaab rekrutiert beziehungsweise zwangsrekrutiert wurde. Denn die Miliz, welche seit 2012 zu al-Quida gehört, war 2009 in Mogadischu und vielen weiteren Teilen Süd- und Zentralsomalias aktiv: Sie verfügte zu dieser Zeit über mehrere hundert Zellen mit bis zu siebentausend überwiegend jungen Kämpfern. Junge Männer wurden von der Miliz unter Druck gesetzt und zwangsrekrutiert. Viele davon, die sich weigerten, wurden entführt, erpresst und bedroht. Die Realität ist: Miliz-Verweigerer werden als „Ungläubige“ bezichtigt und mit dem Tod bedroht; sie haben kaum eine Wahl, sich nicht den Terroristen anzuschließen. Während viele wiederum sich aus freien Stücken und aus Überzeugung der islamistischen Miliz – die mit guter Bezahlung lockt – anschließen.
Sechstens ging der Täter Abdirahman J. A. mehrheitlich auf Frauen los, was wenig nach einem Zufalls-Prinzip aussieht. Entscheidend ist besonders, dass bereits das erste Opfer – Attentäter suchen es sich in der Regel überlegt aus – eine Frau war. Der Angriff wirkt systematisch: So mordete er von Frau zu Frau. Man kann Zufälle letztlich niemals ausschließen. Doch wie viel Zufall soll es sein, dass mitten in der Innenstadt überwiegend Frauen angegriffen werden? Zudem scheint die Tötungspraxis ebenfalls wenig „zufällig“. Gezielt hat er in Hals und Nacken der Frauen eingestochen – auch dies ist von islamistischen Attentaten auf Frauen bekannt ist. So stach in der französischen Kleinstadt Rambouillet ein islamistischer Attentäter einer Polizeimitarbeiterin zwei Mal in die Kehle. TE analysierte seinen Social Media Account, welcher das Ergebnis nahelegen, dass der Täter von Rambouillet sich ebenfalls gezielt eine Frau als Opfer suchte, womöglich weil sie auch kein Kopftuch trug. Auch Frauenmorde können bewusst aus islamistischer Motivationen begangen werden!
Siebtens legt dieser Frauenhass wieder eine Spur zur islamistischen al-Shabaab Miliz. Dass der Täter von Würzburg einer Frau 13 mal in den Rücken stach, soll wohl auch „Zufall“ oder nur „psychisch krank“ gewesen sein? Es ergibt sich viel mehr ein Bild eines brutal-enormen Frauenhasses. Und auch dieser Hass auf Frauen könnte sich dadurch erklären lassen, dass der Täter tatsächlich aus Gebieten der al-Shabaab Miliz stammt oder gar dieser Miliz angehörte. Dass er vor der al-Shabaab Miliz – nach eigenen Angaben – flüchtete, ist bereits ein Indiz dafür, dass er aus al-Shabaab Gebieten oder aus deren Nähe vor seiner Flucht im Jahr 2015 stammen könnte! In den von der al-Shabaab Miliz kontrollierten Gebieten, in welchen eine strenge Auslegung der Scharia praktiziert wird, herrschen für Frauen zutiefst diskriminierende Zustände. Frauen werden gezwungen, sich von Kopf bis Fuß zu verschleiern und besitzen keine Bewegungsfreiheit – ohne männliche Begleitung dürfen sie das Haus nicht verlassen! Mit fremden Männern dürfen sie nicht reden. Nicht einmal Büstenhalter sind erlaubt. Falls eine Frau gegen die radikal-islamischen Regeln verstößt, folgen brutale Strafen wie Auspeitschungen und Amputationen. Hatte eine Frau außerehelichen Geschlechtsverkehr oder sich als „abtrünnig vom Islam“ gezeigt, wird sie hingerichtet. Oftmals werden dort Frauen, die vergewaltigt wurden, wegen Ehebruchs durch eine Steinigung bestraft.
In diesen Gebieten werden Frauen als absolut minderwertig und unterlegen angesehen. Wie bei allen islamistischen Terrororganisationen wird auch die westliche, emanzipierte Frau in al-Shabaab-Gebieten zum Feindbild propagiert. Während das radikal-islamische Idealbild der Frau aus Reinheit, Keuschheit, Hörigkeit und Bescheidenheit besteht, wird ein Hassbild der freien, westlichen Frau als die „Ungläubige“ und Kahba (arabisch, „Hure“) vermittelt. Nahezu jeder Mann, der radikal-islamisch aufwächst, entwickelt eine Feindseligkeit gegenüber Frauen. Der Antifeminismus ist Teil der Ideologie der al-Shabaab. Wie „schuldunfähig“ kann der Frauenmörder von Würzburg also wirklich sein, wenn er aus diesen Gebieten stammt?
Achtens: Selbst wenn er nicht der islamistischen al-Shabaab-Miliz in Somalia angehört hat, ist die Wahrscheinlichkeit enorm, dass er mit islamistischen Ideologien in Somalia in Kontakt kam – aufgrund der Zustände vor Ort ist es nahezu unumgänglich. Die Ermittler sprachen mit der in Somalia lebenden Mutter und der Ex-Frau des Täters, die beide angegeben haben sollen, dass A. kein religiöser Fanatiker sei. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht mit islamistischen Ideologien in Kontakt kam. In Somalia wird durch islamistische Gruppen ein radikaler Islam weit verbreitet.
Der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, der dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angehört, stellt fest, dass die Rechtsordnung in Somalia von der Scharia geprägt ist: „In den von der fundamental-islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab (AS) besetzten Gebieten im Süden des Landes und an der Grenze zu Kenia steht die Bevölkerung unter dem Zwang der Anwendung der von der Miliz propagierten, besonders fundamentalistischen Auslegung des Islam“, heißt es seitens des BMZ. Kann das Attentat also wirklich nur eine „psychische Erkrankung“ gewesen sein? „Es besteht ein hoher gesellschaftlicher Druck, den Islam sunnitischer Ausprägung offen zu praktizieren“, heißt es weiter. „Für AS gelten Anhänger liberalerer Auslegungen des Islam, die nicht der Miliz entsprechen, als Apostaten und werden verfolgt.“ Dass jemand aus Somalia vor der al-Shabaab-Miliz zu uns flüchtet und vorher nicht einen radikalen Islam verinnerlicht haben könnte, sondern stattdessen nur „psychisch krank“ sein könnte, ist vor diesem Hintergrund ein realitätsferner Gedanke.
Neuntens: Wieso sollte eine psychische Erkrankung ein islamistisches Motiv und damit auch eine noch mögliche Schuld ausschließen? Psychische Störungen gehen Hand in Hand mit islamischen Radikalisierungen. Das eine Motiv schließt das andere niemals aus. Im Gegenteil. Psychische Störungen sind oft entweder Ursache oder Folge von Radikalisierungsprozessen. Und islamistische Ideologien und psychische Probleme verstärken sich oft gegenseitig. Radikal-islamische Ideologien und Propaganda sind darauf angelegt, psychische Erkrankungen auszulösen. Die Menschen in Somalia erleben unter den radikal-islamischen Bedingungen und der al-Shabaab-Miliz menschenunwürdige und zutiefst diskriminierende Lebensumstände: wie andere vor ihren Augen unterdrückt, gefoltert und hingerichtet werden.
Abdirahman J. A. war in äußerst jungen Jahren möglicherweise diesen radikal-islamischen Ideologien durch die Terrororganisation ausgesetzt und kam sehr wahrscheinlich mit diesen Ideologien und grausamen Taten in Kontakt. Es ist schwer vorstellbar, dass er als erwachsener Mann ohne Hilfe radikale Normen und Ideologien oder seine Traumata ablegen konnte. Man kann psychisch krank und radikal gleichzeitig sein – dies ist kein Widerspruch! Und eine psychische Erkrankung sollte angesichts dessen kein Freifahrtsschein sein, westliche Frauen zu töten.