TE veröffentlichte gestern eine Recherche zu Baerbocks Promotionsstipendium – und legte dar, dass die Vergabe im Kern regelwidrig war. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung schreibt in der diesbezüglich geltenden Richtlinie von 2009 eindeutig, dass Stipendiaten der Begabtenförderungswerke keinen anderen Tätigkeiten nachgehen dürfen, die die Arbeitskraft „überwiegend“ in Anspruch nehmen. Wir konnten zeigen, dass Baerbock nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Grüne Partei einsetzte.
Die Recherche wurde von verschiedenen Medien aufgegriffen, u.a. dem österreichischen Exxpress, Cicero und Bild. Bild fragte bei der Grünen Bundespartei zu den Punkten an. Die Leiterin der Pressestelle der Bundesgrünen Nicola Kabel antwortete:
„Frau Baerbocks Hauptfokus lag in diesen Jahren auf der Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben, das parteipolitische, im Kern ehrenamtliche Engagement fand insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden statt. Ihren Pflichten als Stipendiatin – z.B. Teilnahme am Begleitprogramm, regelmäßige Berichte über den Forschungsverlauf – ist Frau Baerbock selbstverständlich – auch nach Auskunft der Heinrich-Böll-Stiftung – während der Förderung nachgekommen.“
Das ist in der Tat bemerkenswert. Denn aus einem offiziellen Finanzbericht des Grünen Landesverbandes geht schwarz auf weiß hervor: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit für den Landesverband“.
Zu dem Zeitpunkt war Baerbock Landesvorsitzende und Stipendiatin der Böll-Stiftung. Mit dieser Aussage wurde begründet, dass die Landesvorsitzenden im weiteren eine Vergütung bekommen sollten.
Nun stellt sich die Frage:
- Will die Grüne Bundespartei uns sagen, dass der Grüne Landesverband seine Mitglieder belogen hat, um der Landesvorsitzenden ein Gehalt auszuzahlen, obwohl sie nur wenig gearbeitet und stattdessen promoviert hat?
Oder
- Schwindelt die Grünen-Sprecherin, um Baerbocks 40.000 Euro Stipendium zu retten?
Es gibt nur diese beiden Möglichkeiten. Wirklich schön ist keine. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Regeln und vermeintlich dazu passende Behauptungen so hingebogen werden, um die öffentlichen Kassen maximal zu erleichtern.
Auf jeden Fall kündigte Annalena Baerbock nun gegenüber Bild an: „Angesichts der Medienanfragen zum parteipolitischen Engagement und dem Promotionsstipendium hat Frau Baerbock die Heinrich-Böll-Stiftung gebeten, den nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten.“
Vielleicht überprüft sie es nicht ganz alleine. Wenn sie als Beschäftigte der Partei gut verdient hat, stellt sich auch die Frage nach der Versteuerung des Stipendiums.
Das ist allerdings fraglich: dass die Böll-Stiftung daran interessiert ist, die Illegitimität ihres Stipendiums aufzudecken, erscheint unwahrscheinlich. Eine Anfrage an das Bildungsministerium blieb bisher unbeantwortet.