Immer wieder bricht die Debatte über angebliche „Fake-News“ auf. Schon immer bestand der Verdacht, dass „Fake-News“ das sind, was man früher schlicht Regierungskritik nannte. Diesen Verdacht bestätigten jetzt die Anwälte der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Facebook gegen TE vertreten; wobei der Hamburger Medienrechtler Joachim Steinhöfel unsere Sache verficht.
Es geht um einen Sachverhalt, der mittlerweile als bestätigt gilt: Dass – aus welchen Gründen auch immer – Migranten einen übergroßen Anteil an Corona-Erkrankten und Patienten in Intensivstationen stellen und deshalb, so eine Forderung auf TE, die Präventionsmaßnahmen hier notwendigerweise intensiviert werden müssen.
Am 03.03.2021 berichtete TE:
„Lange dauerte es, bis die hochbrisante Nachricht aus einer Schaltkonferenz des RKI-Chefs mit Chefärzten an die Öffentlichkeit durchsickerte: Über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten sollen in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben, bundesweit weit über 50 Prozent.“
Wie Correctiv Fakten verdreht
Correctiv greift nun diese Meldung an und versucht mit einem „Warnhinweis“ auf der Facebook-Seite von TE unsere Leser zu manipulieren und TE in der Reichweite zu beschränken. Die Absicht ist klar: TE-Artikel sollen als „Fake-News“ gebrandmarkt werden.
Correctiv ist ein ursprünglich von SPD-Politikern motiviertes Unternehmen, das behauptet, Fakten prüfen zu wollen. Facebook übernimmt solche Hinweise von Correctiv und zahlt dafür einen namhaften, aber nicht genau veröffentlichten Geldbetrag. Correctiv gibt sich gern als Faktenchecker aus, gemeinnützig, edel, und gut. Doch unter dem Deckmantel verbirgt sich Deutschlands seltsamster Konzern, der es mit Transparenzvorschriften nicht so genau nimmt.
Schauen wir uns die Begründung von Correctiv an. Die TE-Behauptung, so Correctiv, sei unbelegt, denn dazu könne „gar keine statistisch begründete Aussage getroffen werden: Nationalitäten, Herkunft, Religion oder Geburtsorte werden bei Covid-Meldungen laut Bundesgesundheitsministerium nicht erfasst oder gemeldet.“
Das alles hat TE auch nicht behauptet, sondern sich auf umfangreiche Aussagen von RKI-Chef Wieler berufen, über die BILD berichtete. Dass es dazu bereits eine amtliche Statistik gebe, hat niemand behauptet – außer Correctiv selbst in seinem imaginären „Faktencheck“. Immer sind es zuerst Phänomene, die beobachtet und dann gelegentlich zur amtlichen Statistik werden. So entstehen neue Sichtweisen, ehe sie zur „herrschenden Meinung“ werden und wegen ihrer Brisanz statistisch abgebildet.
Es ist ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit, auf das Correctiv sich beruft: Demnach dürfte nur noch berichtet werden, worüber es eine amtliche Statistik gibt.
Die Wahrheit liegt aber bekanntlicherweise nicht in der Statistik; diese wird nach Interessenlage erstellt und häufig erst nach Hinweisen der Öffentlichkeit überhaupt ermittelt. (Lesen Sie dazu das Buch von Walter Krämer).
Schlimmer noch: Mittlerweile hat sich der zunächst aus drei Kliniken stammende Verdacht bundesweit bestätigt.
„Seitdem es hier wieder losgeht, haben alle neuen Patienten einen Migrationshintergrund. Ich spreche das an, weil es mir Sorgen bereitet,“ berichtete Funktionsoberarzt Cihan Çelik von Klinikum Darmstadt bereits im August 2020. „In den Kliniken werden viele Menschen mit Migrationshintergrund behandelt.“
„Eine Landrätin schlägt Alarm: Sie seien Treiber der Pandemie, weil sie die Regeln ignorierten. Forscher verweisen eher auf den schwierigen sozialen Hintergrund“.
„Dokument aus Kölner Klinik: 2 von 3 Corona-Intensivpatienten haben Migrationshintergrund“, meldete Focus im April.
Gewissermaßen amtlich bestätigte dann noch ebenfalls im April Gesundheitsminister Jens Spahn unseren Bericht:
„Es ist eine große Herausforderung, bei Migranten für Impfung zu werben“, sagte Spahn nach der Präsidiumssitzung der CDU. Staatsministerin Annette Widmann-Mauz ergänzt, Migranten seien auf dem konventionellen Weg nicht zu erreichen.
Grund dafür sei offenbar, dass ein Teil dieser Gruppe nur wenig oder gar kein Deutsch versteht. Das zumindest glaubt RKI-Präsident Lothar Wieler. Er stützt seinen Standpunkt auf die hohe Anzahl der Coronapatienten in dieser Gruppe. Mehr als 50 Prozent der Coronapatienten auf den Intensivstationen hätten Migrationshintergrund. Bei einem Anteil von nur knapp fünf Prozent an der Gesamtbevölkerung, ein dramatischer Wert.“
Damit steht fest: TE hat völlig korrekt berichtet, und auch die von Correctiv angegriffene Behauptung des RKI-Chefs Lothar Wieler hat dieser explizit bestätigt.
Doch statt ihren Fehler einzuräumen, greifen Correctiv und Facebook TE weiter an und unterstellt uns Falschbehauptung. So weit so schlimm. Warum Correctiv im Auftrag von Facebook so vorgeht, offenbart ein Anwaltsschreiben: Es geht darum, abweichende Sichtweisen ohne Rücksicht auf Fakten zu bekämpfen und möglichst auszuschalten. Denn statt dass die Faktenchecker ihren Irrtum einräumen, lassen sie jetzt durch ihre Anwälte behaupten: Bei der Prüfung von Fakten gehe es ihnen gar nicht um Fakten, sondern um Meinung. Und die Äußerung jeder wie auch immer gearteten, vielleicht sogar falschen Tatsachenbehauptung sei durch den grundgesetzlichen Artikel 5 gedeckt, weil die Darstellung „einer Tatsache als richtig oder falsch eine Bewertung, d.h. Meinung, ist“. Und selbstverständlich falle dies unter das Grundrecht der Meinungsäußerung. Zu berücksichtigen sei, dass die „Wiedergabe des Ergebnisses einer Faktenprüfung (einschließlich der Einstufung einer Tatsache als wahr oder unwahr) auch wertende Elemente enthält, also ein Werturteil ist.“
Mit anderen Worten: TE hat zwar korrekte Fakten reportiert, aber im Auftrag von Facebook kamen die Faktenprüfer von Correctiv halt zu dem Urteil, dass dies mangelhaft sei. Kurz gesagt: Faktenprüfer prüfen keine Fakten, Faktenprüfer prüfen, ob eine Meinung salonfähig ist. Wer davon abweicht, wird der Verbreitung von Fake-News beschuldigt, auch wenn die Fakten sich bestätigen. Wie passt das zusammen?
Wir brauchen im Einzelnen gar nicht auf die vielen Fehler, Unterstellungen, Verdrehungen und Falschbehauptungen eingehen, mit denen Correctiv seine auf grober Faktenfälschung beruhende Meinung unterfüttert. Dies finden Sie bereits im früheren Beitrag. Facebook bekennt sich aber jetzt via seiner Anwälte dazu, dass es diese Behauptung über die aller anderen stellt und auf Facebook Konkurrenten im Meinungskampf wie TE versucht zu benachteiligen, in der Reichweite zu beschränken und im Ansehen der Konsumenten herabzusetzen.
Es ist ein umfangreiches Verfahren. Bestritten wird auch, dass dagegen überhaupt in Deutschland gerichtlich vorgegangen werden dürfe. Facebook hat seinen Sitz in Irland und versucht, den dortigen Gerichtsstand durchzusetzen – um so mögliche Kläger mit noch höheren Kosten abzuschrecken.
Auch dagegen geht TE vor. Facebook mag ein US-Konzern mit Sitz in Irland sein; solange Facebook in Deutschland publiziert, Meinung macht und gigantische Umsätze mit deutschen Kunden und Anbietern, kann sich Facebook nicht so einfach davonstehlen.
Es ist damit ein Grundsatzstreit, den wir durchfechten werden:
Gegen Facebook soll auch in Deutschland geklagt werden können, und Facebook und seine Handlungsbeauftragten wie dpa und Correctiv sind nicht befugt, abweichende Meinungen zu diffamieren und zu zensieren.
Wir verteidigen Artikel 5 und die darin garantierte Meinungsfreiheit. Insbesondere dürfen faktenbasierte Artikel nicht benachteiligt werden, bloß weil sie nicht in das Meinungsbild des Mainstreams passen. Wir danken unseren Lesern und Unterstützern dafür, dass sie es uns ermöglichen diesen aufwändigen Prozess, mittlerweile in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Karlsruhe, zu führen.
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