Es vergeht kein Tag, an dem man nicht irgendwelche genderideologisch motivierten Sprachverhunzungen aufspießen müsste. Wir ersparen uns und unseren Lesern ein solches alltägliches, absolut nicht vergnügungssteuerpflichtiges Unternehmen. Aber von Zeit zu Zeit ist es geboten, die neuesten Entwicklungen und Verrücktheiten aufzugreifen, um damit unsere Leser zu sensibilisieren und argumentativ zu munitionieren.
1. Jetzt gendert auch die hamburgische Verwaltung
Die SPD und die „Grünen“, die beide den Hamburger Senat tragen, beschlossen am 15. Juni einen siebenseitigen Gender-Leitfaden, der in der Verwaltung Anwendung finden soll. Allerdings ist von einer Verpflichtung keine Rede, sondern „von zusätzlichen Möglichkeiten“. Die Vorschläge können (!) für sämtlichen Schriftverkehr der Verwaltung nach Innen und nach Außen aufgegriffen werden – etwa für Broschüren, Präsentationen, Flyer und Formulare. Nicht jedoch beim Erlass oder der Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Immerhin!
Konkret schaut das dann wie folgt aus: Lehrkraft statt Lehrerin oder Lehrer, Studierende statt Studentin und Student, Schüler:innen statt Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiter:innen statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Diplom-Ingenieur:in (Dipl.-Ing.:in), Universitätsdozent:in (Univ.-Doz.:in ), Sehr geehrte:r Elke Müller. Sehr geehrte:r Teilnehmer:innen. Niemand statt keiner/keiner (obwohl in „niemand“ der Mann steckt!) Und so weiter und so fort. Immerhin geht es „Gegenständen ohne Personenbezug (der Stuhl, die Wand) nicht an den Kragen. Über Tiernamen lässt sich der Text nicht aus: also nicht über „der“ Elefant, „die“ Giraffe, „das“ Pferd usw. Wie wohltuend immerhin angesichts von Konstruktionen der „grünen“ Fraktionsvorsitzenden Göring-Eckhardt mit ihrer „Planetin“ Erde und ihren „Spatz*Innen“. Siehe hier.
Eines muss man den Hamburgern freilich zugutehalten: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist hier nicht ganz so krass und übermotiviert wie die Stadt Köln, die dazu 54 Seiten zu Papier gebracht hat. Siehe hier.
Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß ist gleichwohl strikt gegen eine Gendersprache in staatlichen Institutionen. Wörtlich: „Die Hamburger CDU spricht sich dafür aus, dass in allen Behörden, Schulen, Universitäten und anderen staatlichen Einrichtungen keine grammatisch falsche Gender-Sprache verwendet wird.“ Unverständlich bleibt, dass sich die CDU-Bundespartei dieser Ansicht noch nicht angeschlossen hat. Das würde Stimmen bringen, denn – je nach Umfrage – 66 bis 87 Prozent der Deutschen mögen die Genderei nicht.
2. Das Bistum Hildesheim springt auf den Gender-Zug auf
Zum 11. Juni 2021 ist auch das Bistum Hildesheim mit der 17-seitigen Handreichung „Geschlechtersensible Sprache“ auf den Gender-Zug aufgesprungen. Siehe hier.
Man beruft sich dabei auf „Wissenschaftliche Untersuchungen“, die in den letzten 30 Jahren angeblich gezeigt hätten, dass die Verwendung des generisch-maskulinen Plurals („die Mitarbeiter“) dazu führe, dass Frauen in den Vorstellungen nicht vorkämen. Wissenschaftlich? „Vgl. Untersuchungen von Sczesny oder Hannover u. a.“ Das ist alles an Beleg! Nähere Angaben fehlen. Sczesny ist offenbar eine Genderforscherin aus Bern und Hannover wohl die erste Stadt, die mit diesem Unfug begonnen hat.
3. Der Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert das Gendern
Die Gendersprache gibt sich inklusiv. Sie will Frauen und Diverse inkludieren. Aber sie exkludiert manche Behinderten. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat denn auch seine Bedenken gegen so manche Gender-Mutationen angemeldet. In einem Positionspapier heißt es dort. „Gendern durch Sonderzeichen und Typografie, Beispiele: Mitarbeiter_innen, Mitarbeiter/-innen, MitarbeiterInnen, Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter:innen ist nicht zu empfehlen.
Diese sind für viele blinde und sehbehinderte Menschen problematisch.“ Siehe hier.
Fazit des DBSV: Vor allem der Gender-Doppelpunkt wird abgelehnt. „Gründe sind Probleme beim Vorlesen – sei es durch einen Computer oder durch eine Person – und bei der Darstellung in Blindenschrift. Denn der Doppelpunkt wird von Screenreadern standardmäßig nicht vorgelesen, weil er im Gegensatz zu Stern und Unterstrich kein Sonderzeichen, sondern ein Interpunktionszeichen ist. Das Unterdrücken des Doppelpunktes führe zudem zu einer längeren Pause als das Unterdrücken anderer Zeichen. So kann der Eindruck entstehen, der Satz sei zu Ende.“ Der Hamburger Senat meint dies anders sehen zu müssen. Am Ende der sieben Seiten (siehe oben) steht der eigenartige Satz, der im Widerspruch zu den Ausführungen des DBSV steht: „Der Gender-Doppelpunkt gilt aber als eher mit der Barrierefreiheit vereinbar.“
So, liebe TE- und sonstige Leser: Tun Sie was, um der um sich greifenden Sprachbarbarei zu Leibe zu rücken! Was? Hier 13 Empfehlungen.