Das Öffungsnarrativ lautet: Zutrittsvoraussetzung ist der „Grüne Pass“, entweder getestet, geimpft oder genesen.
Am Mittwoch, dem 19. Mai darf die Gastronomie aufmachen – mit Masken- und Registrierungspflicht sowie einem Test, bis zu vier Personen an einem Tisch plus Kindern, größeren Abstände zwischen den Tischen, FFP2-Maske, solange man nicht sitzt. Im Außenbereich sind bis zu zehn Personen erlaubt. Angestellte müssen eine FFP2-Maske tragen, mit Test reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Sperrstunde 22.00 Uhr.
Im Tourismus gelten spezielle Regeln für Wellness-Bereiche. Einreise aus Risikogebieten mit Quarantäne möglich.
Bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen (ohne Bewirtung) sind draußen maximal 3.000 Sitzplätze zulässig, drinnen maximal 1.500 Personen, bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätzen maximal 50 Personen. Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung der Gesundheitsbehörde. Die Veranstalter müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten benennen (auch bei Kongressen und Messen).
An allen Schulen Präsenzunterricht ab 17. Mai: Testen und Masken. Bei den Schulen wie auch sonst sind die Bundesländer frei, in Schritten und restriktiver vorzugehen.
Ab 1. Juli sollen die Sicherheitsregeln verringert werden.