Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten und Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki geantwortet, der Schweregrad der Pandemie werde nicht nur durch Fallzahlen abgebildet. Darüber berichtet zuerst die Welt. Bei der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – vulgo: „Bundes-Lockdown“ oder „Bundes-Notbremse“ – sind aber genau diese Zahlen, nämlich die sogenannte Inzidenz, der einzige Maßstab.
Die Bundesregierung legt also einem Gesetz mit höchster Priorität ein Maß zugrunde, an das sie selbst nicht glaubt.
Wolfgang Kubicki kommentiert gegenüber der Welt: „Mit dieser Antwort erklärt die Bundesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Wenn der zentrale Referenzpunkt für großflächige Grundrechtseingriffe als nicht tauglich angesehen werden kann, dürfen diese Eingriffe nicht vorgenommen werden. Daher können Union und SPD den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht verabschieden, wenn ihnen unsere verfassungsmäßige Ordnung noch etwas wert ist. Dieser Vorgang zeigt jedoch, mit welcher Nonchalance das Bundeskanzleramt Verfassungsgrenzen überspringt. Eine solche Denkweise kannte ich bisher nur aus autoritären Staaten.“