Eigentlich ist es ein „No-Brainer“, eine Selbstverständlichkeit: Wer Staatsgelder für die Verteidigung unserer Demokratie erhält, sollte auch verfassungstreu sein und sich zu Grundgesetz und freiheitlich-demokratischer Grundordnung bekennen können. Für nichts anderes sorgte die sogenannte „Extremismusklausel“, eingeführt von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) – wer sich aus den üppigen Fördertöpfen des Familienministeriums bedienen wollte, musste ein solches Bekenntnis unterzeichnen.
Nun, rund acht Jahre später, sorgt die Extremismusklausel wieder für Verstimmungen im politischen Berlin. Kurz vor Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung noch ein sogenanntes „Demokratie-Fördergesetz“ durchdrücken – es geht, worum sonst, natürlich um den so elementaren „Kampf gegen Rechts“. Kernpunkt des Gesetzes ist eine dauerhafte, verlässliche Förderung von „Initiativen gegen Rechtsextremismus“. Zahlungssicherheit für linke bis linksextremistische NGOs – da waren sich Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesbettvorleger (auch Innenminister) Horst Seehofer einig.
Am Kabinettstisch fällt man aus allen Wolken. „Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist ein zentrales Anliegen der Großen Koalition“ erklärt Horst Seehofer im Spiegel und kritisiert seine Parteikollegen scharf: Er sei „maßlos enttäuscht“ von denjenigen, die jetzt „mit ihrem destruktiven Handeln die gute Arbeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschädigen“. Wer parlamentarische Kontrolle und Einsatz gegen Linksextremismus als „destruktiv“ betitelt, hat wahrscheinlich ein ähnlich gefestigtes Demokratieverständnis wie die zahlreichen linksextremen NGOs, die man so gerne üppig mit Staatsgeldern versorgt und in weiterhin zunehmendem Ausmaß versorgen möchte.