Der augenblickliche Landtag in Baden Württemberg hat 143 anstatt der gesetzlich vorgesehenen 120 Sitze. Auslöser dafür waren acht Überhangmandate von Bündnis 90/Grüne, die 15 Ausgleichsmandate für die anderen Parteien zur Folge hatten. Über diese Übergröße wird viel weniger gesprochen und geschrieben als über die Bundestags-Übergröße.
Ob diese Übergrößen – ähnlich wie beim menschlichen Körper – auf überflüssigem Fett oder nützlichem Muskelfleisch beruhen, soll hier nicht erörtert werden.
Vielmehr geht es um die erstaunliche Tatsache, dass bei dieser vergleichbaren Übergröße des Baden-Württembergischen Landtages im Gegensatz zur Übergröße des Bundestages darüber kaum gesprochen wird. Das, obwohl für beide Parlamente die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Regelung für Ausgleichsmandate bei entstehenden Überhangmandaten maßgeblich ist.
Das Entstehen von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten ist allein von der Relation der Wahlkreisgewinne zum Parteien-Ergebnis abhängig. Dazu sind nur zwei Prognosegrößen erforderlich.
Erstens das zu erwartenden Gesamtergebnis der Parteien bei der anstehenden Wahl und zweitens die Zahl der Wahlkreisgewinne. Genaugenommen sind diese Zahlen für die vier Regierungsbezirke in Baden-Württemberg, hier vereinfacht nur für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg zusammengefasst, weil es nur dafür brauchbare Meinungsumfragen gibt.
Für die Zahl der möglichen Wahlkreisgewinne gibt es keine einigermaßen repräsentative Prognosen. Bei der Landtagswahl 2016 hatten die Grünen 46 der 70 Wahlkreise gewonnen. Da sich die Stimmgewinne der Grünen bei gleichzeitigen Stimmverlusten der CDU fast automatisch in zusätzlichen Wahlkreisgewinnen niederschlagen werden, ist damit zu rechnen, dass die Grünen noch mehr Wahlkreisgewinne als 2016 verbuchen könnten.
Rein mathematisch bedeutet das bei drei beispielhaften Ergebnissen:
• Würden die Grünen wieder 46 Wahlkreise gewinnen und Anspruch auf 46 Sitze auf Grund ihres Parteiergebnisses haben, gäbe es keine Überhangmandate und folglich auch keine Ausgleichsmandate für die anderen Parten. Der Landtag hätte genau die gesetzlich vorgesehene Größe.
• Gewönnen die Grünen aber z. B. 54 von 70 Wahlkreisen, würde dies genau wie 2016 acht Überhangmandate auslösen, was im Landtag wieder zu einer deutlichen Übergröße mit etwa 143 Sitzen führen würde.
• Gewönnen die Grünen noch mehr Wahlkreise als 54, dann würde der Landtag noch größer als bisher. Grob gerechnet: Jeder zusätzlich gewonnene Wahlkreis führt dann zu drei weiteren Sitzen im Landtag.
Wenn dann am Wahlabend herauskommen sollte, dass der Landtag wieder zu groß ist, gibt es zunächst großes Geschrei mit Ruf nach Wahlrechtsänderung und dann ist schnell wieder Ruhe. Das klappt im Interesse der Parteien deshalb so gut, weil weder die öffentliche Meinung noch die veröffentlichte Meinung das jeweilige Wahlsystem richtig verstehen (können).
Das Interessante ist, dass das spezielle Wahlsystem für den Landtag in Baden-Württemberg, dem Wahlbürger keine Chance lässt, mit seiner Stimmabgabe Einfluss auf die Größe des Landtages zu nehmen.
Das kann der CDU auch bei der Bundestagswahl im Herbst in Baden-Württemberg passieren, wo sie bei der letzen Bundestagswahl trotz hoher Stimmverluste alle Wahlkreise gewonnen und durch 11 Überhangmandate insgesamt über 40 mehr Sitze für alle Parteien im Bundestag ausgelöst hatte.
Von dem Wahlergebnis (Zweitstimmen-Ergebnis und Wahlkreisgewinne) in Baden-Württemberg für die CDU wird bei der Bundestagswahl in sechs Monaten entscheidend die Größe des nächsten Bundestages abhängen.
Wenn jetzt bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März durch mehr Überhangmandate der Grünen der Landtag noch größer wird, wäre das ein Hinweis, dass der Bundestag durch wahrscheinliche Wahlkreisverluste der CDU bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 kleiner ausfällt.
Diplom-Kaufmann Dieter Schneider ist als praktizierender Wahlbeobachter ein Wahlforscher besonderer Art.