Tichys Einblick
Eingriff in die Chancengleichheit

Gericht untersagt Bundesverfassungsschutz die Einordnung der AfD als Verdachtsfall

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt das zuletzt bekannt gewordene Vorhaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen. Die Behörde habe nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“, dass keine Informationen nach außen dringen.

imago/Future Image

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln, sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben. Hintergrund ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als „Verdachtsfall“ öffentlich wurde. Der Verfassungsschutz hatte jedoch zugesagt, diese Information nicht bekanntwerden zu lassen. Das Gericht erklärte, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich der Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten, beziehungsweise „nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen“ (TE berichtete). Solange der Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst noch vor Gericht verhandelt wird, dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als „Verdachtsfall“ einstufen oder behandeln, entschied das Gericht.

Bereits 2019 gab das Kölner Verwaltungsgericht der AfD gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz recht – als es gegen die öffentliche Einstufung der Partei als „Prüffall“ urteilte. Die Partei so zu nennen sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“ gewesen, erklärte das Gericht.

Erst vor zwei Tagen hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof den Landesverfassungsschutzbericht 2019 kassiert: Das Landesamt hatte dort von „bis zu 600“ Rechtsradikalen im hessischen AfD-Landesverband gesprochen – das entspräche fast 20 Prozent der Mitglieder. Das Gericht stellte nach AfD-Klage fest, dass dieser Behauptung die „ausreichende Grundlage“ fehle.

Das Gericht kritisierte, was TE in seiner Berichterstattung als abgekartetes Spiel bezeichnet hat: Das spielen über Bande mit einigen Medien, um die AfD zu desavouieren. „Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet – das gibt das Amt nicht öffentlich bekannt, sondern lanciert es mutmaßlich über Medien. Durch den Kniff kann man die Entscheidung nicht juristisch angreifen – die Wirkung ist die gleiche.“

Genau raushat jetzt das Gericht zum Anlass genommen für einen Tritt, der seinesgleichen sucht.

In Kürze mehr auf TE. 

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