Wie der Spiegel berichtet, behandelt der Verfassungsschutz die AfD nun als Rechtsextremismus-Verdachtsfall. Die Entscheidung wurde allerdings nicht öffentlich gemacht, auf Nachfrage teilte eine Sprecherin mit: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“.
Es ist schon seit längerem bekannt, dass aus der Bundesregierung, insbesondere der SPD, Druck auf den Verfassungsschutz aufgebaut wird, die AfD als Beobachtungsfall zu etikettieren. Insider vermuten, dass auch die jüngste Einstufung vor diesem Hintergrund erfolgte.
Verfassungsrechtler Vosgerau: Begründung basiert „teilweise auf dem größten Unsinn“
TE fragte den Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau nach der Rechtmäßigkeit des Vorgangs. Der äußert sich so: „Herkömmlich galt als Verfassungsfeind derjenige, der darauf ausgeht, das Grundgesetz mit rechtswidrigen, zumal gewalttätigen Mitteln außer Kraft setzen zu wollen (ändern darf man es ja). Heute hingegen kreist der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit um den Begriff der ‚Menschenwürde‘, der sich eigentlich von vornherein nicht an den einzelnen richtet, sondern an den Staat. D.h., früher galt es als Verletzung der Menschenwürde, wenn die Polizei jemanden foltert. Heute soll es gegen die Menschenwürde der illegalen Einwanderer verstoßen, wenn ein Privatmann über das Problem der illegalen Einwanderung anders redet als die Grünen oder die evangelische Kirche. Letzteres ist unabhängig von Wertungsfragen nicht richtig, da die Menschenwürdegarantie den Staat adressiert und nicht den Privatmann. In dem 1000-seitigen Bericht, der im Spiegel zitiert wird, steht teilweise der größte Unsinn. Dort steht z.B., die AfD würde die parlamentarische Demokratie ablehnen. Beweis: die AfD-Fraktion im Bundestag hat schon mehrfach Positionen vertreten, die alle übrigen Fraktionen zurückgewiesen hätten. Folglich glaube die AfD-Fraktion also offenbar, manches besser zu wissen als alle übrigen Fraktionen, wolle also offenbar insofern ohne diese ganz allein regieren und halte die übrigen Fraktionen für überflüssig.“
Die Entscheidung ist auch deshalb so brisant, weil der Verfassungsschutz die Beobachtung der Linkspartei ausgesetzt und die Beobachtung der Grünen Jugend nie in Angriff genommen hat, mit dem – insbesondere auf die NSU-Morde bezogenen – Argument, man müsse alle Kräfte für den Kampf gegen Terrorismus und politische Gewalt konzentrieren. Während die linksextreme Gewalt in Deutschland aktuell neue Dimensionen annimmt, scheint der Verfassungsschutz jetzt allerdings Kapazitäten übrig zu haben, um die AfD zu beobachten und hier nachrichtendienstlich aktiv zu werden.