Unter den sogenannten Gefährdern sind solche mit dem Hintergrund „religiöse Ideologie“ bei weitem in der Überzahl. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Unter Federführung des Abgeordneten Stephan Thomae hatte die FDP-Fraktion den aktuellen „Wissensstand der Bundesregierung über sogenannte Gefährder und „Relevante Personen“ in Deutschland“ abgefragt (Bundestagsdrucksache 19/26720). Das Bundesinnenministerium nannte in seiner Antwort folgende Zahlen:
Linksradikale Gefährder: 6
Rechtsradikale Gefährder: 71
Religiöse Ideologie: 596
In der Rubrik „Relevante Personen“ – also die etwas abgeschwächtere Verdachtsform – ist das Verhältnis ebenso eindeutig:
Linksradikale Gefährder: 77
Rechtsradikale Gefährder: 169
Religiöse Ideologie: 532 (davon 121 Frauen!)
Auch wollte die FDP Fraktion wissen, wie viele dieser relevanten Personen als Führungspersonen eingestuft werden bzw. als Unterstützer oder „nur“ Begleitpersonen.
Linksradikale Gefährder: 23 Führungspersonen
Rechtsradikale Gefährder: 48 Führungspersonen
Religiöse Ideologie: 42 Führungspersonen
Interessant die Antwort auf die Bitte, quantitativ zwischen islamistisch-terroristisch und militant-salafistisch aufzuschlüsseln. Dazu antwortete die Bundesregierung, dass das keine angewandten Kategorisierungen wären bei der Einstufung von Gefährdern und relevanten Personen.
Ebenfalls will die FDP-Fraktion wissen, wieviele der Gefährder und relevanten Personen bereits Asyl in Deutschland beantragt haben. Die Antwort ist maximal ernüchternd: „Weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch das BKA führen eine Statistik, aus der sich diese spezifischen Fragestellung beantworten lässt.“
Das kann man auch als Offenbarungseid der Behörden insbesondere in Sachen Digitalisierung und übergreifender Vernetzung lesen. So heißt es dann in der Antwort – die eigene Steinzeitbürokratie entlarvend: „Eine händisch durchgeführte Recherche beim BAMF ergab, dass im Phänomenbereich des Islamismus 474 Personen als Gefährder oder Relevante Person eingestuft sind (Stand: 1. Februar 2021), die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Von diesen weisen 267 einen Asylbezug auf. Das heißt sie haben zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt.“ Inwieweit die übrigen Gefährder einen Migrationshintergrund haben, ist nicht abgefragt worden.
So ist dann neben den Zahlen dies die zweite zentrale Erkenntnis aus dieser Kleinen Anfrage der FDP: Die Bundesregierung investiert Milliarden in Kampf gegen Rechts, eine regelrechte Antifa-Industrie ist so entstanden. Aber wenn es um die wahren Feinde der freiheitlichen Grundordnung geht, müssen die Steinzeitbehörden auf Anfrage der FDP-Fraktion von Hand abzählen und staubige Akten wälzen – wirkmächtige Digitalisierung in deutschen Behörden? Fehlanzeige.
Auch die Frage der FDP Fraktion, über welchen Aufenthaltsstatus die 474 Ausländer verfügen, konnte die Bundesregierung nicht beantworten, hier wollte man wohl nicht mehr analog nachzählen. Warum nicht? Die Antwort zeigt das ganze Dilemma: „Zum derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Status des genannten Personenkreises liegen dem BAMF auf Grund der Kompetenzverteilung keine Informationen vor.“