„Im Jahr 1997 habe ich eine Messeagentur gegründet, die von Anfang an hauptsächlich für ausländischen Firmen gearbeitet hat, die sich hier in Deutschland und im Besonderen am internationalen Messestandort Frankfurt präsentieren wollten. Meine Tätigkeit bestand und besteht in erster Linie darin, mit den Ausstellern zusammen Messestände zu konzipieren und diese Messestände dann schlüsselfertig zu übergeben.
Ich biete also durch meine Vermittlung vielen deutschen Firmen Arbeit, sichere damit deutsche Arbeitsplätze und sorge dafür, dass Aufträge im Land bleiben und nicht im Ausland vergeben werden. Wenn ich in die Insolvenz gehe, weil ich keine Hilfe bekommen habe, werden auch meine Handwerker und Lieferanten keine Arbeit mehr haben.
Bei der Berechnung der von mir beantragten sogenannten November-Überbrückungshilfe blieben jedoch meine Umsätze, die ich mit ausländischen Firmen gemacht habe, für das Jahr 2019 komplett unberücksichtigt, obwohl ich hier in Deutschland meine Steuern bezahle und es ja gerade mein Geschäftsmodell ist, ausländische Firmen auf deutschen international ausgerichteten Messen zu präsentieren. Die Frage drängt sich auf, wie eine deutsche Messeagentur auf internationalen Messen arbeiten kann, ohne internationale Auftraggeber zu bedienen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass alle diese Aufträge versteuert worden sind, weder der Ort der Veranstaltung noch die Nationalität der Kunden haben dabei eine Rolle gespielt.
Ich halte das staatliche Vorgehen für eine grobe Ungerechtigkeit, sei es aus mangelnder Überlegung oder nationalstaatlicher Engstirnigkeit, was in einer globalisierten Welt und einem Europa ohne Grenzen eine Ungeheuerlichkeit wäre.
Ich hoffe immer noch auf die Anerkennung meiner sogenannten „Auslandsumsätze“ durch die staatlichen Institutionen und damit auf das Überleben meiner beruflichen und privaten Existenz.“