Am 14. Januar 2021 hat der Gerichtshof der EU die Klage von sechs Klägern aus den Ländern Estland, Rumänien, Irland, Frankreich, Slovakei und USA abgewiesen, die gegen die europäische Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED-Renewable Energy Directive) geklagt hatten. Die Kläger führten in ihrer Klage an, dass die Richtlinie, die die Verbrennung von Holz als Null-CO2-Technologie aufführt, zur Zerstörung der europäischen und außereuropäischen Wäldern führt, eine zusätzliche CO2-Emission erzeugt und zu hohen Subventionen der Holzverbrennung in den EU-Ländern führt. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, den Klägern fehle die Klagebefugnis, da sie nicht individuell von der Politik der EU betroffen seien.
Worum geht es im einzelnen? Seit 2009, dem Inkrafttreten der ersten Europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED I) ermuntert die EU die Mitgliedsstaaten, Forstliche Biomasse zur Energiegewinnung einzusetzen. In Deutschland entstanden eine Vielzahl von kleinen Biomassekraftwerken (bis 20 MW), die ein Vielfaches des Börsenstrompreises (bis 20 Ect/kwh) vergütet bekamen und sogar einen zusätzlichen Bonus von 6 Ect/kwh erhielten, wenn sie „nachwachsende Rohstoffe“ wie Pellets aus Forstbäumen einsetzten.
Mittlerweile stammen 60 % der erneuerbaren Energien in Europa aus Biomasse (Holz, Biogas,Biosprit) und davon wiederum stammen 60 % aus Holz aus Wäldern.
Das heisst, mehr als ein Drittel der Erneuerbaren Energien Europas stammt aus der Holzverbrennung.
Durch Holzverbrennung entsteht mehr CO2
Wie Timothy Searchinger von der Universität Princeton, zusammen mit anderen internationalen Wissenschaftlern, 2018 im Fachblatt Nature Communications („Europe’s renewable energy directive poised to harm global forests“) aufzeigte, emittiert ein Kraftwerk auf der Basis Holz 50 % mehr CO2 als ein Kohlekraftwerk, bezogen auf die gleiche produzierte Strommenge. Im Vergleich zu einem Gaskraftwerk ergeben sich sogar dreimal soviel CO2.
Die EU macht daraus Null, indem sie annimmt, dass ja durch die nachwachsenden Bäume das CO2 wieder aufgenommen wird und somit neutralisiert wird. Dies ist aber auf der Zeitachse ein schwerwiegender Irrtum, der 800 Wissenschaftler dazu führte, 2018 die EU aufzufordern, die Richtlinie hinsichtlich der Biomasseverbrennung zu ändern. EU-Kommission und EU-Parlament setzen sich darüber hinweg und hielten auch in der neuen Richtlinie (REDII) von 2018 an der Linie fest: Biomasseverbrennung emittiert kein CO2.
Dabei gab es zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen, die den auf der Hand liegenden Umstand problematisierten, dass es Jahrzehnte benötigt um das beim Verbrennen von Holz entstandene CO2 durch nachwachsende Bäume wieder einzufangen. In einer umfassenden Studie bestimmten Wissenschaftler der kanadischen Forstverwaltung um Jerome Laganiere den Zeitpunkt der Parität, also die Zeit, die benötigt wird, um im Vergleich zu einem Kohlekraftwerk oder einem Gaskraftwerk zu CO2-Verminderungseffekten durch Holzverbrennung zu kommen. Nutzt man 45 Jahre alte Bäume, so benötigt man beim Ersatz eines Kohlekraftwerks 78 bis 100 Jahre, um zu einem Verminderungseffekt zu kommen. Anders ausgedrückt: fast ein Jahrhundert lang wird durch Holzverbrennung mehr CO2 ausgestoßen als durch ein Kohlekraftwerk. Nimmt man 75 Jahre alte Bäume, so ist die Paritätszeit mehr als 100 Jahre. Das wird verursacht durch die höhere Emission bei der Verbrennung und das jahrzehntelange Fehlen des Baumes als CO2-Senke. Bei einem Gaskraftwerk sieht es noch dramatischer aus: Dort liegt die Paritätszeit weit über 100 Jahren, sowohl für 45 Jahre alte Bäume wie für 75 Jahre alte Bäume.
Die Autoren weisen daraufhin, dass diese Relation nur für die langsam wachsenden Wälder der Nordhalbkugel gilt.
Die EU sendet mit ihrer Biomasse-Politik das besorgniserregende Signal an den Rest der Welt, dass das Fällen und Verbrennen von Bäumen in irgendeiner Weise gut für das Klima sei. Länder wie Südkorea, China und Japan folgen bereits dem Beispiel der EU und wechseln von Kohlekraftwerken auf Biomasse – im sehr viel größeren Stil.
Da ja definitionsgemäß Holzverbrennung kein CO2 emittiert, sind Holzkraftwerke in Europa auch von den Kosten der CO2-Zertifikate freigestellt. Und auch für die Erfüllung der CO2-Ziele nach dem Pariser Abkommen sind die gewaltigen CO2-Mengen durch Holzverbrennung, die heute und in Zukunft augestossen werden, nicht existent.
Auch für die Bundesregierung sind diese CO2-Emissionen nicht existent, denn sie fördert in großem Stil den Ersatz von Gasheizungen durch Pelletheizungen.
Soviel zu „Follow the Science“.