Die Genderei bringt teure Reibungsverluste in die Gesellschaft hinein, aber sie ist nun einmal geltendes Gesetz. Dank der Tatsache, dass Gender ein Diktat aus Europa war, wurde die Einführung im Parlament nicht angemessen diskutiert. Was ist ein Geschlecht? Diese einfache Frage klammert das Genderrecht aus.
Immer noch hat die Öffentlichkeit keine fundierte Vorstellung von dem, was Gender Mainstreaming überhaupt sein könnte. Auf dem Ticket der höchst legitimen und angesagten aktiven Gleichstellung von Mann und Frau reisend – Sie haben richtig gehört, von Mann und Frau – haben die Erfinder und Verfechter von Gender Mainstreaming am Souverän, dem deutschen Wähler vorbei, ein neues Rechtsgebiet eigener Art in das nationale Recht implementiert, nämlich das Genderrecht. Dieses Genderrecht, das sukzessive seit 1999 ins deutsche Recht implementiert wurde, schafft in einer diffusen, zerfledderten Gesetzesflut, dies ohne hinreichenden Realitätsbezug und ohne adäquate Relevanz, Mann und Frau quasi ab, was insofern ein innerer Widerspruch ist, als sich Gender Mainstreaming ja gerade als die höhere Form der Gleichstellung von Mann und Frau verkauft.
Das geltende Genderrecht ist in Ansehung seiner tatsächlichen Grundlagen kaum geeignet den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, die an ein wirksames Gesetz zu stellen sind, zu genügen. Nulla poena sine lege certa – keine Strafe ohne ein hinreichend bestimmtes Gesetz. Nulla Poena sine lege stricta – keine Strafe ohne klares, nachvollziehbares Gesetz. Diese schon vor Jahrtausenden als notwendig erkannten Rechtsgrundsätze aus dem Strafrecht gelten eingeschränkt für jedes Gesetz. Gesetze müssen hinreichend verständlich, nachvollziehbar, frei von Überraschungen und präzise sein. Analogien dürfen nicht willkürlich sein.
Es gibt gewiss viele Gesetze, die mit kleinen Widersprüchlichkeiten ein herrliches grundgesetzkonformes Leben führen. Wenn aber der innere Widerspruch systemimmanent, ja systemrelevant ist, und das betroffene Gesetzesgebilde keinen logischen Anfang und kein logisches Ende hat und obendrein die Interessen winziger Minderheiten gar nicht geschützt werden, sondern als Dominanz gegenüber der erdrückenden Mehrheit angelegt sind, dann darf man getrost die Verfassungskonformität des Genderrechtes bezweifeln. Verfassungswidrige Gesetze sind nichtig und das Bundesverfassungsgericht, das allerdings nur auf Antrag der betroffenen Staatsorgane oder aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines Bürgers tätig werden kann, ist aufgerufen, dem Spuk ein Ende zu setzen.
In der Auseinandersetzung der Kulturen hat das teutonisch-europäische Genderrecht ohnehin keine realistische Chance. Im Prinzip in allen migrantischen Kulturen gibt es die klassischen Geschlechterzuweisungen, vom Grunde her auf biologischer Basis und mit allen im Prinzip auf das gesamte Leben angelegten Spezifika der Geschlechter. An dieser Tatsache wird sich bei realistischer Betrachtung nichts ändern. Die Einflüsse von außen, von anderen Kulturen auf diese Gesellschaft sind im Zweifel virulenter als dies in umgekehrter Richtung der Fall ist.
Trotz all dieser Widersprüche und auch der schlussendlichen Chancenlosigkeit von Gender Mainstreaming muss die Wirtschaft, die die jährlichen Milliardenbeträge für die seit einigen Jahren auf der Stelle rotierende Genderforschung erwirtschaften muss, sich nolens volens dem Genderdiktat beugen und mitmachen, wenn sie nicht als gesetzesuntreu angeprangert werden will.
Vergewaltigung der Realität
Aber Gesetz oder gar Recht ist eben, was der juristische Mainstream für rechtens erachtet. Juristen kannten den Ausdruck „herrschende Meinung“ schon immer und das hatte schon immer den immanenten Haken, dass herrschende Meinungen kaum noch überprüfbar waren oder sind. Ein ganzes neues Rechtsgebiet, nämlich das Genderrecht, das seine Berechtigung aus den Ergebnissen der sogenannten Genderforschung zieht, die im Detail anzuschauen sich lohnt, um nämlich im Detail beurteilen zu können, wie viel heiße Luft dort umgewälzt wird. Eine Forschung, die aber des Mainstreams wegen nicht „sogenannte“ genannt werden darf, so wie auch nicht von einer Gender-Ideologie gesprochen werden darf trotz Vorliegens aller Vorrausetzungen, die zur Definition des Begriffes Ideologie gehören. Diese Genderforschung verfolgt das Ziel die evidente, seit Beginn der Menschheit anerkannte Tatsache, dass es Mann und Frau biologisch unterscheidbar gibt, abzuschaffen. Anders lässt sich die Sache kaum verstehen.
Kürzlich wurde bei der ersten Durchforstung bestehender Gesetze nach Gendergesichtspunkten in der Straßenverkehrsordnung der Begriff „Fußgänger“ in den Begriff „Zu Fuß gehende“ geändert. Die Kategorien „Mann“ und „Frau“ sollen auf möglichst allen Ebenen durch die, allerdings etwas entmenschlichte Größe Mensch ersetzt werden. Allerdings: Dass alle Menschen Menschen sind, ist keine 20 000 Jahre alte Erkenntnis, sondern eine 20 000 Jahre alte Definition der Menschen ihrer selbst. Für Menschen gibt es in der deutschen Sprache eben das Wort Menschen. Und in anderen Sprachen ein anderes Wort, zum Beispiel human being (englisch), essere umano ( italienisch) usw.
Die Menschen haben außerdem den biologischen Unterschied zwischen Mann oder Frau erkannt und mit den Begriffen „Mann“ und „Frau“ benannt. Den Unterschied von Mann und Frau weg zu definieren und beide Kategorien einfach durch den Begriff „Mensch“ unspezifisch zu ersetzen, ist keinen wissenschaftliche Leistung, sondern eine Vergewaltigung der Realität, die allerdings sehr durchsichtig dem alleinigen Zweck dient die erdrückende Mehrheit der Männer und Frauen, die sich eben selber als Mann oder Frau fühlen und begreifen, zu verunsichern und zu diskreditieren. Und das obwohl im Grundgesetz weiterhin von der Gleichberechtigung von Mann und Frau ganz selbstverständlich ausgegangen wird.
Der Hass gegen die Begriffe Mann und Frau
Wer sich die noch junge Genderforschung, die es an fast jeder Universität hochdotiert gibt, einmal in konkreto anschaut, wer also in die Quellen einsteigt, ist erschüttert über die Niveaulosigkeit und die heiße Luft, die dort umgewälzt wird. Man ist verwundert über den Hass, der dem menschlichen Sein von Mann und Frau entgegen schlägt. Es war immer so, dass die Begriffe Mann und Frau im Prinzip identisch sind mit dem maskulinen oder dem femininen Sexus oder auch dem männlichen oder weiblichen Geschlecht. Die gesetzliche Fiktion des Genderrechtes lautet dagegen, dass es nicht nur die beiden alt bekannten Geschlechter in Wahrheit gar nicht gäbe, sondern derlei Biologie reine Einbildung wäre. Die biologischen Merkmale, die jeder sieht, gäbe es tatsächlich nicht oder sie seien so unwichtig, als seien sie nichts, stattdessen gäbe es Dutzende sogenannte soziale Geschlechter, die die wahre Realität abbildeten. Damit gemeint ist, dass jeder Mensch kraft eigener autonomer Entscheidung oder kraft umweltbedingter Entscheidung sagt und gegebenenfalls lebt, welches Geschlecht (auf der monatlich länger werdenden Geschlechterliste) er denn gerade inne hat.
Unendlich viele Wörter machen die Genderforschung aus. Als Kampfbegriff fällt oft das recht einfältige Schlüsselwort „Vielfalt“, das wie ein Dauerfetisch repetiert wird. Auffällig in der Genderforschung ist, dass diese in geradezu unheimlicher Weise permanent gegen irgendeinen ominösen Gegner kämpft und diesen Gegner mit allen möglichen Schimpfwörtern belegt. Beliebtestes Schimpfwort ist wahrscheinlich homophob.
Was ist ein Geschlecht? Diese einfache Frage klammert das Genderrecht aus und liefert stattdessen Substitute, die sich bei genauerer Betrachtung einfach nur als Denkfiguren oder neu erfundene Wörter entpuppen, die man auch als Definitionen bezeichnen könnte. Wenn ein Mann heterosexuell lebt, war und ist er selbstverständlich (und bezeichnenderweise erst recht innerhalb der Genderideologie) ein Mann. Wenn ein Mann einen Mann oder Männer liebt, also homosexuell ist, war er in den letzten 20 000 Jahren ein Mann und ist auch heute noch ein Mann, der sich seiner Männlichkeit und der Männlichkeit der anderen Männer sehr wohl bewusst ist, in dem er nämlich explizit Männer liebt und genau unterscheidet. Nichts deutet darauf hin, dass ein Mann, der einen Mann liebt, seine Männlichkeit nicht mehr besäße und ein anderes Geschlecht annehmen müsste.
Genauso verhält es sich mit den sexuellen Präferenzen von Menschen, konkret, mit den sexuellen Präferenzen oder Geschlechtswünschen von Männern und Frauen.
Ein biologisch als Frau geborener Mensch, der den Fortschritt der Medizin nutzen möchte und sich in dem begrenzten Rahmen, in dem das möglich ist, in einen Mann verwandeln lassen möchte, soll diesen Entschluss frei von Diskriminierung fassen und umsetzen können. Und der neue Mann soll sich auch als Mann fühlen dürfen, wenn dies sein Wunsch ist. Die Operation ändert am Genom nichts und die Operation baut die primären Geschlechtsmerkmale nach, allerdings ohne deren Funktionen herzustellen, zum Beispiel Erektionsfähigkeit, Orgasmusfähigkeit, Zeugungs- oder Gebärfähigkeit. Das ändert nichts am Recht jedes Menschen sich selber als Mann oder Frau zu fühlen und von seiner Umwelt Respekt zu erwarten. Auch die sehr wenigen Fälle der biologischen Uneindeutigkeit des Geschlechtes verlangen nicht nach der Einrichtung von derzeit sechzig oder mehr unterschiedlichen Geschlechtern.
Was soll die Wirtschaft tun?
Was soll also die Wirtschaft, die nun einmal das Geld der Gesellschaft zu verdienen hat, mit den ausufernden und blumigen Maßregelungen der Gendergesetzgebung anfangen, denen gemäß im konkreten Einzelfall nicht mehr die Qualifikation eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin zählt, sondern die Zufälligkeit der Genderlaunen. Was soll etwa ein mittelständischer Betrieb, bei dem es um den konkreten Arbeitsplatz, hinter dem eine konkrete Aufgabenstellung steht, tun?
Das gesamte öffentliche und wirtschaftliche Leben soll seit Jahren durchgegendert werden, ohne dass ein Ende definiert ist. In den Schulen und in den Universitäten sollen die Naturwissenschaften durchgegendert werden. Warum ist bisher, außer sehr Gerede und sehr viel Stress im Prinzip dort nichts passiert? Weil ein Integral oder eine Wurzel keine Geschlechtlichkeit besitzen und auch die Spezialmaschine, die ein mittelständischer Weltmarktführer nach Brasilien verkaufen möchte, hat kein Geschlecht.
Paradox: Wer geschlechtsspezifische Fähigkeiten, Eigenschaften, Intelligenzen gänzlich negiert, wie es die Gender Mainstreamer im Prinzip tun, kann eigentlich nicht sagen, Frauen verkauften, führten oder konstruierten besser oder hielten besser Buch oder umgekehrt. Die Probleme der Quotenregelungen sind bekannt, umgekehrt ist auch bekannt, dass nicht auf jede Ausschreibung eine quoten- oder gendertaugliche Resonanz auf der Nachfrageseite vorhanden ist. Auf viele Stellenangebote melden sich nur Frauen oder nur Männer. Und nicht auf jede Stellenausschreibung meldet sich jemand mit dem 47. oder 56. Geschlecht aus der Genderliste, siehe Facebook, das neuerdings 60 Geschlechter vorsieht.
Das Genderrecht enthält erklärtermaßen Unrecht, in dem es zur Herstellung irgendeiner höheren fiktiven Gerechtigkeit, die offenbar nie zu erreichen ist, eine für vorübergehend erklärte Benachteiligung von Jungs und Männern normiert mit dem erklärten Ziel den Mann zu domestizieren. So wird es ganz offen von den befassten Bundes-und Landesministerien propagiert. In dieser Benachteiligung der männlichen Seite der Menschheit geht zugleich ein Nachteil für die Wirtschaft einher, die sich nicht mehr nach den Besten umsehen kann, sondern nach Gendergesichtspunkten einstellen muss. Dies führt im Einzelfall dazu, dass der Laden mit weniger Qualifikation geschmissen werden muss. Oder es führt im Ergebnis dazu, dass die Wirtschaft leistungsstarke Fachkräfte aus dem Ausland anwirbt, die das Wort Gender in ihrem Leben noch nicht gehört haben.
Wem dies nun trotzallem als Nun-plus-Ultra der Zukunftsgestaltung erscheint, stößt automatisch auf das nächste unlösbare Problem, nämlich darauf, das Gender Mainstreaming durch und durch undemokratisch ist. Es werden nämlich nicht die legitimen Interessen verschwindender Minderheiten geschützt, sondern im Gegenteil, Gender Mainstreaming ist auf eine regelrechte Beherrschung der erdrückenden Mehrheit angelegt.
Seit einigen Jahren wird Gender Mainstreaming zwar immer übermächtiger, aber gleichzeitig auch substanzloser, weil die Sinnfrage immer offener zu Tage tritt. Und es gibt erste Proteste zum Beispiel in Baden Württemberg gegen den Bildungsplan 2015, der Gender Mainstreaming erstmals systematisch in die Schule und speziell in den Sexualkundeunterricht pressen soll. Immer mehr Menschen, die mit dem Genderrecht in Berührung kommen, fragen: Was soll das Ganze? Was bringt es in konkreto? Insofern gibt es für den Übereifer, den man in manchen Personalabteilungen beobachten kann, eigentlich keinen Anlass.
Dieser Text erschien in etwas anderer Form Ende des Jahres 2014 im Magazin „Faktor C“
Die sechzig Geschlechter die Facebook nun auch in Deutschland zur Auswahl anbietet:
• androgyner Mensch
• androgyn
• bigender
• weiblich
• Frau zu Mann (FzM)
• gender variabel
• genderqueer
• intersexuell (auch inter*)
• männlich
• Mann zu Frau (MzF)
• weder noch
• geschlechtslos
• nicht-binär
• weitere
• Pangender, Pangeschlecht
• trans
• transweiblich
• transmännlich
• Transmann
• Transmensch
• Transfrau
• trans*
• trans* weiblich
• trans* männlich
• Trans* Mann
• Trans* Mensch
• Trans* Frau
• transfeminin
• Transgender
• transgender weiblich
• transgender männlich
• Transgender Mann
• Transgender Mensch
• Transgender Frau
• transmaskulin
• transsexuell
• weiblich-transsexuell
• männlich-transsexuell
• transsexueller Mann
• transsexuelle Person
• transsexuelle Frau
• Inter*
• Inter* weiblich
• Inter* männlich
• Inter* Mann
• Inter* Frau
• Inter* Mensch
• intergender
• intergeschlechtlich
• zweigeschlechtlich
• Zwitter
• Hermaphrodit
• Two Spirit drittes Geschlecht
• Viertes Geschlecht
• XY-Frau
• Butch
• Femme
• Drag
• Transvestit
• Cross-Gender