Zehntausende Friseursalons sind wegen des Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie geschlossen, sind dadurch vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig und stehen wirtschaftlich vor dem Aus. Mehrere Salon-Inhaber haben sich jetzt zusammengetan, um in sieben Bundesländern gegen die Schließungen gerichtlich zu klagen. In Deutschland gab es laut Statistischem Bundesamt Ende 2019 etwa 80.600 Friseursalons mit zirka 240.000 Beschäftigten.
Der Haarkosmetik-Lieferant Wild Beauty GmbH unterstützt die Klagen von Friseuren gegen die undifferenzierte Schließung von Friseursalons. Die Geschwister Noah und Mira Wild, Geschäftsführer des Familienunternehmens in Seeheim-Jugenheim bei Darmstadt haben sich „entschlossen, die Klagen zu begleiten, zu organisieren und auch finanziell zu unterstützen.“ Mit knapp 100 Mitarbeitern betreut Wild Beauty mehr als 5.000 Friseursalons im deutschsprachigen Raum.
Finanzielle Hilfen vom Staat zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen für die Inhaber von Friseursalons kommen nicht schnell oder nicht umfassend genug bei den Betrieben an, so heißt es in einer Pressemitteilung von Wild Beauty. Fast kein Salon habe für Dezember 2020 finanzielle Hilfe vom Staat erhalten. Gleichzeitig seien die Rücklagen vieler Betriebe nach den monatelangen Beschränkungen aufgebraucht.
Mindestens neun Friseursalons deutschlandweit haben deswegen angekündigt, die erlassenen Verfügungen zur Pandemie-Bekämpfung mittels Verwaltungsklagen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ziel: Lockerungen für das Friseurhandwerk und die Öffnung der Salons. In Berlin, im Freistaat Bayern, im Freistaat Thüringen und in Hessen sind Klagen schon eingereicht. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beispielsweise läuft mit Unterstützung von Wild Beauty ein Normenkontrollverfahren an. Weitere Klagen werden in Baden-Württemberg, dem Saarland, in Rheinland-Pfalz und Bremen vorbereitet.
Die Kläger fordern die Öffnung der Friseursalons in Deutschland auf Grundlage der Hygiene- und Abstandsregeln für das Friseurhandwerk, die sich schon zwischen den beiden Lockdowns bewährt haben: Die Friseure und ihre Kunden mussten sich im Sommer und Herbst 2020 Mund und Nase bedecken. Die Friseure durften nur mit Einmalhandschuhen arbeiten. Die Kunden mussten sich bei Betreten des Salons die Hände waschen und desinfizieren. Nach jeder Behandlung mussten die Werkzeuge gereinigt und desinfiziert werden. Auch wurde die Zahl der Personen im Salon geringgehalten und Termine nur mit Voranmeldung per Telefon oder E-Mail vergeben. Laut Christa Meier, Saloninhaberin aus Bayern, gibt es (Stand 08.01.2021) für das gesamte Friseurhandwerk nur „14 Meldungen einer vermuteten oder tatsächlichen SARS-CoV-2 Infektion, wovon 7 ein positives Testergebnis hatten“.
Die Erklärung laut Wild Beauty: „Viele Haarschnitte finden nun schwarz in den Küchen der Kunden statt, ohne dass irgendwelche Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.“ Das undifferenzierte Vorgehen des Staates fördere auf diese Weise die Ausbreitung des Virus, anstatt es zurückzudrängen.