Dass medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (Standard FFP2) zwar ihre Träger vor Viren schützen, aber auch die Luft zum Atmen knapp machen, weiß jeder, der sie schon mal über einen längeren Zeitraum ohne Unterbrechung trug. Eigentlich soll man das deswegen auch nicht länger als 75 Minuten tun, so zumindest gibt es der Arbeitsschutz vor.
Nun soll laut dem Beschluss der „Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 “ eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gelten. In Söders Bayern gilt das schon seit 18. Januar. Doch ausgerechnet dort mussten nun schon zum zweiten Mal Masken von den Behörden zurückgerufen werden, wie der Bayrische Rundfunk (BR) berichtet: Erst am Donnerstag das Landratsamt Aschaffenburg rund tausend Stück, dann hat am Freitag auch die Bayerische Bereitschaftspolizei 30.000 Masken zurückgerufen, die für die eigenen Beamten bestimmt waren. Auch hier besteht der Verdacht auf Mängel.
„Die betroffenen Masken … trugen nicht die in der EU gebräuchliche Bezeichnung FFP2, sondern die chinesische Bezeichnung KN95. Diese Bezeichnung ist der EU-Norm ähnlich. Bei Testungen dieser Masken wurde allerdings ein schwankender Wert festgestellt, was die Dichte dieser Masken anbelangt. So hatten drei von zehn Masken dem EU-Standard genügt, die restlichen sieben Masken waren aber unter dem Standard“, heißt es in dem Bericht des BR.