Beim Beitrag Gibt es Anzeichen von Wahlfälschung bei der Bundestagswahl? vom 23. Februar 2018 heißt es im Vorwort der TE-Redaktion zum Bericht des Bundeswahlleiters über die Bundestagswahl 2017:
Auch dem Laien sticht auf Seite 23 ein Ausreißer ins Auge. Die über 70 sollen bei der Urnenwahl zu 2,3 Prozent ungültige Stimmen abgegeben haben, doppelt so viel wie Jüngere. Bei der Briefwahl hingegen zeichnen sie sich mit 0,6 Prozent als die weit geringste Fehlerquote unter allen Alterskohorten aus. Das war offenkundig nicht die unsichtbare Hand, sondern das waren viele Helfer.
Und:
I. Wäre mit Briefwahlstimmen und Urnenwahlstimmen wie in Österreich verfahren worden, hätte die Bundestagswahl 2005 die Wiederwahl von Gerhard Schröder zum Bundeskanzler zur Folge haben können. Die Briefwahlergebnisse der CDU fielen entgegen dem langjährigen Trend auffällig besser aus und entschieden das Rennen zu ihren Gunsten. Umgekehrt hieße der österreichische Bundespräsident nicht Alexander van der Bellen, sondern Norbert Hofer, wäre dort nach dem deutschen Verfahren ausgezählt worden.
II. Bei der Bundestagswahl 2013 hätten bei diesem österreichischen Verfahren FDP und AfD den Einzug in den Bundestag schaffen können.
Mir geht es hier wie damals Autor Jochen Renz nicht darum, „diesen politischen Kriminalfall zu lösen, schon deshalb nicht, weil das nicht seriös möglich ist.“ Für mich war nicht erst damals klar und ist es nicht seit der aktuellen Präsidentschaftswahl in den USA, dass nur eine Form der Stimmabgabe fair sein kann; 2018 plädierte der damalige Beitrag für ein anderes Wahlverfahren:
so, dass jeder einzelne Wahlberechtigte seine Stimme unter einer unabhängigen Aufsicht allein in eine Urne werfen kann, die bis zur Auszählung nicht mehr geöffnet und nicht ausgetauscht werden kann. Anstelle der Briefwahl mit seiner mehrfachen Manipulierbarkeit kann die Stimmabgabe vier Wochen vor dem Wahltermin als Urnenwahl organisiert werden.
Dass bei Briefwahlen unzulässig eingegriffen wurde, wusste jeder mit Wahlen befasste Bürger im Wahllokal als Wahlhelfer genauso wie jeder vom aktiven Parteimitglied bis zum Parteivorsitzenden, jeder politische Journalist, jeder Wahlforscher und so weiter, als ich 1968 in der FDP aktiv wurde.
Vernünftige Argumente gegen die garantiert ausschließlich persönliche Stimmabgabe gibt es nicht. Mobile Wahlkommissionen können auch in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und so weiter den Zustand im Wahllokal herstellen, dass jeder einzelne Wahlberechtigte seine Stimme unter einer unabhängigen Aufsicht allein in eine Urne werfen kann.
Unabhängige Aufsicht bedeutet, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie Bürger mit lokaler öffentlicher Reputation in allen Wahlkommissionen vertreten sein müssen, dass die verschlossenen Urnen bis zur Auszählung auf eine Weise transportiert, aufbewahrt, zur Auszählung gebracht werden, die jede Manipulation ausschließt (was die bisherige Verwahrung in kommunalen Amtsstuben nicht gewährleistet). Unabhängige Aufsicht heißt, dass diese Urnen vor den Wahlkommissionen geöffnet und von ihren Mitgliedern in wechselnden Untergruppen doppelt ausgezählt werden. Die anschließend ebenso sichere Aufbewahrung für die Dauer der Wahlperiode versteht sich von selbst.
Findet die nächste Bundestagswahl in der bisherigen Praxis statt, wird nicht nur eine Minderheit sagen, bei den Briefwahlen wurden massenhaft Stimmen gezählt, die nicht von Wahlberechtigten abgegeben wurden. Überzeugende Argumente dagegen würde es nach dem hier Ausgeführten nicht geben können.
Denn es gilt die uralte und unabänderliche Wahrheit. Gib Menschen Möglichkeiten und sie werden sie nutzen. Gib Menschen Macht und sie werden sie missbrauchen.