Am 3. Dezember 2020 vermeldet der Hessische Rundfunk: Beim online-Fahrkartenverkauf der Deutschen Bahn findet Diskriminierung statt. Denn die Anrede „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht: Die Bahn muss Kunden geschlechtsneutral ansprechen. So jedenfalls urteilte das Landgericht Frankfurt an diesem 3. Dezember. Es gab damit einem Kläger nicht-binären Geschlechts Recht. (Pardon: „Kläger“ geht ja auch nicht, also, hohes Gericht, mindestens Kläger/:*_:In!) Also richtig: Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, kann einem Gerichtsurteil zufolge eine geschlechtsneutrale Ansprache verlangen. Denn durch die Festlegung als „Frau“ oder „Herr“ werde „die“ (Femininartikel!) klagende Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, stellte das Gericht fest und verwies dabei auf das Bundesverfassungsgericht und dessen Urteil vom 10. Oktober 2017: Diesem Urteil zufolge musste das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen. Der Bundestag hat denn auch das Personenstandsrecht am 13. Dezember 2018 entsprechend geändert.
Apropos Bundesverfassungsgericht: Das BVerfG-Urteil von 2017 war im Entwurf maßgeblich von der Richterin Susanne Baer verfasst worden. Susanne Baer (*1964) war von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in das hohe Richteramt gehievt worden. Vor dieser Berufung war sie Chefin des GenderKompetenzZentrums der Humboldtuniversität Berlin.
Von der Leyen lässt sich gerne vor den LGBTIQ-Karren spannen
Eine Etage höher als in Frankfurt spielt sich „Gender“ jetzt massiv in der EU-Kommission ab. Soeben hat sie die erste „Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU“ rausgehauen.
Ziel der EU-Strategie ist die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ). Hintergrund: Angeblich fühlen sich 43 Prozent der „LGBTIQ-Personen“ nach eigenen Aussagen diskriminiert. Die EU will die Liste der Straftaten um „Hassdelikte und Hetze“ gegen LGBTIQ erweitern und „Online-Hassreden und -Desinformation gegen LGBTIQ“ bekämpfen. Zudem plant die Kommission eine „Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft“ bei „Regenbogenfamilien“ sowie „Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten“.
Vorsicht also, liebe TE-Leser: Wer meint, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird und dass Familie aus Vater, Mutter und Kindern besteht, kann demnächst womöglich wegen angeblicher „Hassdelikte und Hetze“ zensiert und strafrechtlich verfolgt werden.
Zum Schluss
Wir haben geschrieben: Es reiche, wenn man diese Beispiele für sich sprechen lasse. Nein, es reicht eben doch nicht. Denn hinter dem Genderismus verbirgt sich eine Initiative, die Teil eines hochideologischen „Great Resets“ ist. Wir reden zwar nur über einen Anteil von – unterschiedlich bezifferten – 0,4 bis 2,7 Prozent „binärer“ Menschen. Gleichwohl ist diese Minderheit lautstark sowie über Parteien, Stiftungen, NGOs und Universitätsinstitute bestens vernetzt. Jedenfalls wird hier ein neues Menschen-, Familien- und Gesellschaftsbild von oben durchgepeitscht. Und die (vormals) Christlich-Konservativen machen es an vorderster Stelle mit – inkl. einer CDU-Frau von der Leyen, von der manche spöttisch sagen, sie sei die „siebenfachste Mutter aller Zeiten“. Manche nennen den ganzen Genderirrsinn einen „rosa Marxismus“. Zu Recht, wenn man sich Karl Marx vergegenwärtigt: Er wollte die klassische Vater/Mutter/Kinder-Familie als reaktionären Hort des Widerstandes gegen staatliche Verführungen zur Abschaffung freigeben.