Tichys Einblick
Zwei Neuigkeiten aus der Gender-Welt

Urteil: Anrede als „Herr“ oder „Frau“ durch Deutsche Bahn verletzt Persönlichkeitsrechte

Wir brauchen keine Komödianten mehr. Die Realität wurde längst zur Satire. Deshalb muss man bestimmte Politpamphlete, Gerichtsurteile, „Studien“ und dergleichen gar nicht mehr kommentieren oder gar verreißen. Es reicht, wenn man sie für sich sprechen lässt. Zwei aktuelle Beispiele.

imago Images

Am 3. Dezember 2020 vermeldet der Hessische Rundfunk: Beim online-Fahrkartenverkauf der Deutschen Bahn findet Diskriminierung statt. Denn die Anrede „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht: Die Bahn muss Kunden geschlechtsneutral ansprechen. So jedenfalls urteilte das Landgericht Frankfurt an diesem 3. Dezember. Es gab damit einem Kläger nicht-binären Geschlechts Recht. (Pardon: „Kläger“ geht ja auch nicht, also, hohes Gericht, mindestens Kläger/:*_:In!) Also richtig: Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, kann einem Gerichtsurteil zufolge eine geschlechtsneutrale Ansprache verlangen. Denn durch die Festlegung als „Frau“ oder „Herr“ werde „die“ (Femininartikel!) klagende Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, stellte das Gericht fest und verwies dabei auf das Bundesverfassungsgericht und dessen Urteil vom 10. Oktober 2017: Diesem Urteil zufolge musste das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen. Der Bundestag hat denn auch das Personenstandsrecht am 13. Dezember 2018 entsprechend geändert. 

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Die Person, so das Landgericht Frankfurt im aktuellen „binären“ Fall, könne verlangen, von der Bahn geschlechtsneutral angesprochen zu werden. Für die Nutzung der Angebote sei das Geschlecht zudem völlig irrelevant. Das beklagte Unternehmen könne eine andere Grußformel wie „Guten Tag“ nutzen oder auf eine geschlechtsspezifische Ansprache ganz verzichten, befand das Gericht. Allerdings gibt es keine Entschädigung, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bahn überlegt noch, ob sie vor dem Oberlandesgericht in die Berufung geht, sie gab sich aber prophylaktisch schon mal brav: Generell verfolge sie einen „breiten Diversity-Ansatz“. 

Apropos Bundesverfassungsgericht: Das BVerfG-Urteil von 2017 war im Entwurf maßgeblich von der Richterin Susanne Baer verfasst worden. Susanne Baer (*1964) war von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in das hohe Richteramt gehievt worden. Vor dieser Berufung war sie Chefin des GenderKompetenzZentrums der Humboldtuniversität Berlin.

Von der Leyen lässt sich gerne vor den LGBTIQ-Karren spannen

Eine Etage höher als in Frankfurt spielt sich „Gender“ jetzt massiv in der EU-Kommission ab. Soeben hat sie die erste „Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU“ rausgehauen.

Ziel der EU-Strategie ist die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ). Hintergrund: Angeblich fühlen sich 43 Prozent der „LGBTIQ-Personen“ nach eigenen Aussagen diskriminiert. Die EU will die Liste der Straftaten um „Hassdelikte und Hetze“ gegen LGBTIQ erweitern und „Online-Hassreden und -Desinformation gegen LGBTIQ“ bekämpfen. Zudem plant die Kommission eine „Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft“ bei „Regenbogenfamilien“ sowie „Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten“. 

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Und es geht natürlich um Geld: Die EU-Kommission will die LGBTIQ-Lobby finanziell fördern, die rechtliche „Anerkennung von Transgender- und nichtbinären Identitäten“ in den Mitgliedsstaaten durchsetzen, „Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ“ in der Entwicklungshilfe unterstützen und LGBTIQ-Gleichstellung „in alle EU-Politikbereiche integrieren“. Kurz: Es geht auch darum, mehr Geld für die LGBTIQ-Lobby frei zu machen, Druck auf familienfreundliche Regierungen (etwa in Ungarn) aufzubauen und Familienschützer zu kriminalisieren.

Vorsicht also, liebe TE-Leser: Wer meint, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird und dass Familie aus Vater, Mutter und Kindern besteht, kann demnächst womöglich wegen angeblicher „Hassdelikte und Hetze“ zensiert und strafrechtlich verfolgt werden. 

Zum Schluss

Wir haben geschrieben: Es reiche, wenn man diese Beispiele für sich sprechen lasse. Nein, es reicht eben doch nicht. Denn hinter dem Genderismus verbirgt sich eine Initiative, die Teil eines hochideologischen „Great Resets“ ist. Wir reden zwar nur über einen Anteil von – unterschiedlich bezifferten – 0,4 bis 2,7 Prozent „binärer“ Menschen. Gleichwohl ist diese Minderheit lautstark sowie über Parteien, Stiftungen, NGOs und Universitätsinstitute bestens vernetzt. Jedenfalls wird hier ein neues Menschen-, Familien- und Gesellschaftsbild von oben durchgepeitscht. Und die (vormals) Christlich-Konservativen machen es an vorderster Stelle mit – inkl. einer CDU-Frau von der Leyen, von der manche spöttisch sagen, sie sei die „siebenfachste Mutter aller Zeiten“. Manche nennen den ganzen Genderirrsinn einen „rosa Marxismus“. Zu Recht, wenn man sich Karl Marx vergegenwärtigt: Er wollte die klassische Vater/Mutter/Kinder-Familie als reaktionären Hort des Widerstandes gegen staatliche Verführungen zur Abschaffung freigeben.


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