Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat endgültig beschlossen, bei der Abstimmung zur Erhöhung der Rundfunkgebühren im Dezember mit „Nein“ stimmen zu wollen, gemeinsam mit den Stimmen der AfD reicht das zur Mehrheit.
Einer Erhöhung müssten alle 16 Landesparlamente zustimmen. Damit steht erstmals eine Beitragserhöhung dank Länderveto auf der Kippe. „Die Sparanstrengungen der Öffentlich-Rechtlichen halten wir für nicht ausreichend“, so Markus Kunze, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag. Diese hatte sich nach Anhörungen zum Thema letztendlich entschieden, der Beitragserhöhung die Zustimmung zu verweigern. Gemeinsam mit den Stimmen der AfD wird Sachsen-Anhalts Parlament so die 86 Cent höhere „Demokratieabgabe“ zu Fall bringen – das wäre ein Novum.
„Viele Menschen fragen mich, warum verdient ein Intendant doppelt so viel wie der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin? Oder warum gibt es 74 öffentlich-rechtliche Radio- und 21 Fernsehsender?“, sagt Kurze und fordert, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezahlbar bleibt“ – und Ostdeutschland realistischer darstelle. „Der Osten kommt im ÖRR zu wenig vor – und wenn, zu oft stigmatisierend. Ein Tatort aus Weimar und ein Polizeiruf aus Magdeburg reichen da lange nicht aus. Das regt die Leute auf.“ Ein Fraktionskollege pflichtet ihm bei: „Über den Osten wird aus Westbrille berichtet wie aus Absurdistan“.
Was also, wenn die Gebührenerhöhung nicht kommt? Dann wollen die Intendanten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Eine Ablehnung der Berechnungen der unabhängigen Expertenkommission KEF sei nicht verfassungsgemäß. Dass es im Grundgesetz nicht heißt, der Öffentliche Rundfunk sei unantastbar, ist für sie offenbar kein Hinderungsgrund.