Tichys Einblick
„Meinungsfreiheit im Netz“

Neue Niederlage für Facebook-Löschpolitik

Die willkürliche Löschung des Hinweises auf die Erklärung 2018 war illegal. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

imago Images/ZUMA Wire

Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit 12. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen. Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook.

Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung. Was war passiert? Ein Facebook-Nutzer postete vor zwei Jahren den Link zu der „Petition 2018“, der auf die Seite des Bundestages führt, und forderte seine Leser auf, diese Petition zu unterzeichnen. Entstanden war die „Petition 2018 aus der „Erklärung 2018“, in der sich prominente Erstunterzeichner und mehr als 100 000 Bürger gegen die illegale Migration aussprachen. Die Petition
forderte von der Bundesregierung, zwischen Asylrecht und Einwanderung zu unterscheiden; außerdem schlug sie die Einrichtung eines Expertenrats vor, der Wege zu einer verfassungskonformen und breit akzeptierten Migrationspolitik vorschlagen sollte.

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Die Löschentscheidung von Facebook war ein Novum: Vorher war es noch passiert, dass ein Link auf eine offizielle Seite des Bundestags von einem sozialen Netzwerk als „Hassrede“ eingestuft wurde. Eine derartige Zensurpraxis gegen regierungs- und migrationskritische, aber völlig legale Meinungsäußerungen bei Facebook und in anderen Netzwerken kam durch das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von 2017 in Gang, das Unternehmen bei ungenügender Löschung hohe Strafen androht. Zahlreiche Juristen und der UN-Kommissar für Meinungsfreiheit halten das Gesetz für eminent freiheitsfeindlich. Eine weitere Verschärfung scheiterte gerade: Auf dringenden Rat von Verfassungsjuristen entschied Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor wenigen Tagen, das Gesetz von Justizministerin Christine Lambrecht nicht auszufertigen.

Die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“: Die Publizisten Henryk M. Broder, Vera Lengsfeld und Alexander Wendt riefen damals zu Spenden auf, um Gerichtsverfahren gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu unterstützen. Der Fonds ermöglichte seitdem diesen Prozess und zahlreiche andere gegen Facebook.

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Der Internet-Konzern tischte in dem Verfahren eine Reihe von absurden Begründungen auf: unter anderem argumentierten die Facebook-Anwälte, der Hinweis auf die Petition 2018 sei Hassrede, weil der Begründungstext der Petition eine Statistik des bayerischen Innenministeriums zur Zunahme von Sexualstraftaten durch Asylbewerber zitierte.

Weder im Eil- noch dem Hauptsacheverfahren drangen sie damit durch. Die Richter verwarfen die Sperre als rechtswidrig und urteilten, die Einstufung des Posts als „Hassrede“ sei absurd und auch von den Gemeinschaftsstandards von Facebook selbst nicht gedeckt.

Der Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützte zahlreiche Verfahren, unter anderem die erfolgreiche Klage von TE gegen die Plattform Correctiv. Auch zwei Jahre nach seiner Gründung unterstützen zahlreiche Bürger den Fonds mit kleineren und größeren Beträgen, um weitere meist kostenintensive Prozesse gegen große Internet-Plattformen möglich zu machen.

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