Das pauschale Kopftuchverbot im Berliner Neutralitätsgesetz verstieße gegen die Verfassung – so urteilte das Bundesarbeitsgericht vergangenen Donnerstag, und wies die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück.
Im November 2018 hat das Landesarbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin rund 5.159 Euro Entschädigung zugesprochen, da diese wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt wurde. Im Bewerbungsgespräch sei es von Anfang an um ihr Kopftuch gegangen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass diese Frau wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei, und setzte noch eins drauf, indem nach Einschätzung der Richter ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens sei. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens vorliegen.
Der Anfang vom Ende der Neutralität
Dies ist ein einschlägiger Wendepunkt. Mit dem gefallenen Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin, fällt auch das Neutralitätsgesetz. Das Neutralitätsgesetz untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen das Tragen eines Kopftuches sowie religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa. Die Debatte, die seit zwei Jahrzehnten in Deutschland geführt wird, beschränkt sich jedoch nur auf das Kopftuch. Der Staat sichert durch das Neutralitätsgesetz, dass dieser keine Religion inne hat, sondern neutral ist. Eine Lehrerin ist eine Staatsdienerin; sie repräsentiert den Staat und darf folglich keine religiösen Symbole im staatlichen Dienst tragen. Das Neutralitätsgesetz schützt unseren staatlich neutralen Raum und mithin auch den Charakter eines säkularen Staates.
Politischer Islam im staatlich neutralen Raum
Das Kopftuch ist nicht bloß ein religiöses Symbol, es ist die Flagge des Politischen Islams. Mit Freiheit und Feminismus hat dies nichts zu tun. Stattdessen symbolisiert es eine patriarchalisch-islamistische Geschlechterordnung. Die Islam-Expertin Susanne Schröter sprach diesbezüglich in ihrem Buch „Der Politische Islam“ von drei Phasen: „In der ersten Phase fordern Islamistinnen, den Schleier in bestimmten Einrichtungen tragen zu dürfen, wo er bislang untersagt war. Oft handelt es sich um Schulen, Universitäten oder um staatliche Einrichtungen.“ Einher gehe dies mit dem Argument der religiösen Selbstbestimmung, und mit feministischer Rhetorik.
Durch diese erste Phase ist Deutschland längst durchgelaufen. „Wenn sie sich damit durchsetzen, wird das Kopftuch aber auch eine körperverhüllende islamische Bekleidung in Phase zwei als allgemeine moralische religiöse Pflicht einer jeglichen Muslimin propagiert. Frauen oder Mädchen, die ihren Kopf nicht bedecken, werden als ehrlos und ungläubig denunziert.“ Die Islamwissenschaftlerin Schröter sah die dritte, nun eintretende Phase voraus: „In einem dritten Schritt gelingt es islamistischen Akteuren, Einfluss auf die Politik zu nehmen und Regulation durchzusetzen, die den Schleier verpflichtend für alle Frauen vorschreiben.“
Kampf gegen Neutralitätsgesetz wird von Islamisten geführt
Die LINKEN-Abgeordnete Christine Buchholz twitterte stolz, dass sie gemeinsam mit Miriam Acer und Zeynep Cetin vom „Bündnis gegen Berufsverbot“ am Bundesarbeitsgericht bei der Verhandlung bezüglich des Berliner Neutralitätsgesetz anwesend war: „Ich unterstütze das Bündnis, muslimische Frauen dürfen bei der Berufswahl und Arbeitssuche nicht diskriminiert werden.“
Die Politikerin, die auch bei Anti-Israel-Demos in Erscheinung tritt, bei denen „Israel Kindermörder“ gebrüllt wird, unterstützt damit genau solche Islamisten, vor denen Islam-Experten wie Schröter warnen. Zeynep Cetin ist eine Funktionärin bei „Inssan e.V.“. Dort ist sie Projektkoordinatorin des „Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“. Der Verein wird in die Nähe der islamitischen und antisemitischen Muslimbruderschaft gestellt, da es Anhaltspunkte für personelle, und organisatorische Verbindungen zur „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD)“ gibt. So kaufte Ex-IGD-Präsident Ibrahim El-Zayat – der europaweit islamistisch vernetzt und einer der wichtigsten islamistischen Funktionäre ist – für Inssan in Neukölln 2002 das Baugrundstück für 360.000 Euro.
Cetin kämpft als Rechtsanwältin und Mitglied eines mutmaßlich islamistischen Vereins seit Jahren dafür, politischen Einfluss zu erlangen, um das Berliner Neutralitätsgesetz neu auszulegen. Politiker wie Buchholz und auch die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben diesen Islamisten die dritte Phase ermöglicht. Islamistische Akteure können in Berlin den Schleier nun verpflichtend vorschreiben, der Staat schützt Frauen in Schulräumen nicht mehr vor Dogmen des politischen Islam. Weitere staatliche Einrichtungen werden höchstwahrscheinlich folgen. Das ist das Ende der staatlichen Neutralität. Kopftücher werden dann zur Flagge des politischen Islam in staatlichen Einrichtungen. Der säkulare Raum kann infolgedessen nicht mehr garantiert wird.
Islamistische Lenkung vom Senat unterstützt und finanziert?
Auch der Grünen-Politiker und Justizsenator Dirk Behrendt hilft Islamistinnen, das Kopftuch verpflichtend durchzusetzen. Immer wieder äußerte er sich skeptisch, ob das Neutralitätsgesetz mit dem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgericht und mit Entscheidungen des Berliner Landesarbeitsgerichtes kompatibel sei. Bei einer Diskussion im Büro der Grünen-Bezirksgruppe Neukölln 2018 war Zeynep Cetin und die Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani eingeladen worden. Dort sagte Behrends unter anderem: „Wir halten religiöse Symbole in Schulen aus in der multireligiösen Gesellschaft“. Aus einer Anfrage der AfD 2018 geht hervor, dass der Senat sogar das Projekt „Netzwerke gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ des islamistischen Vereins finanziert.
Die vierte Phase: Kopftuch wird in Deutschland zur religiösen Pflicht
Die Phase nach der dritten wird verheerend werden. In einer vierten Phase werden Kinder von Kopftuch-tragenden Lehrerinnen unterrichtet. Die Folge: Durch Pädagoginnen, die automatisch als Vorbilder fungieren, wird Kindern eine islamische Bekleidung und patriarchalisch-islamistische Genderordnung sympathisiert. Dadurch, dass das Kopftuch im staatlichen Raum erlaubt ist, wird den Schülerinnen fälschlicherweise vermittelt, dass ihre Lehrerinnen das Kopftuch als religiöses Kleidungsstück tragen, was zu ihrer Identität gehöre. Muslimische Mädchen, die bereits zuhause von ihren Eltern das Kopftuch aufgedrängt bekommen, werden durch ein Kopftuch tragende Lehrerinnen doppelt beeinflusst. Kinder können sich kaum noch islamischen Dogmen entziehen, sie stehen bereits schon unter muslimischen, meist männlichen Mitschülern unter Druck. Eine angeblich mögliche Selbstbestimmung ist dann passé. Islamisten hätten dann ihr Ziel erreicht, das Kopftuch als allgemeine religiöse Pflicht in Deutschland zu etablieren. Und das, während in Iran die Frauen gegen einen Kopftuchzwang protestieren, ihr Kopftuch als Zeichen ihrer Selbstbestimmtheit und feministischen Befreiung ablegen und nicht wenige dafür für lange Zeit in Gefängnissen verschwinden.