In der Berliner Wohnungswirtschaft nennt man sie „Bauverhinderungssenatorin“ oder einfach „Baubremse“: Katrin Lompscher, seit 1981 Mitglied der SED (heute: die Linke), ist zurückgetreten. Vorgegeben hat sie eine Sache, die zwar nicht korrekt war, aber wegen der sie nicht unbedingt hätte zurücktreten müssen.
Zwei Gründe für einen Rücktritt
Eigentlich hätte sie aus zwei Gründen zurücktreten müssen:
- Sie hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, den sogenannten „Mietendeckel“ auf den Weg gebracht. Gegen das Gesetz gibt es ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, initiiert von FDP und Union im Bundestag. Das Gesetz ist schon deshalb verfassungswidrig, weil das Land auf diesem Gebiet keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die einschlägigen Vorschriften sind im Bundesrecht abschließend geregelt. Das hatte für Bayern – wo es eine ähnliche Initiative für einen Mietenstopp gibt – vor zwei Wochen der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Mit dieser Entscheidung war abzusehen, dass auch Lompschers Gesetz scheitern wird, denn was für Bayern gilt, gilt auch für Berlin: Das Land hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Thema, das im Mietrecht und mit der Mietpreisbremse bundesweit geregelt ist.
- Statt den Neubau zu fördern, sah Lompscher ihre Aufgabe darin, Neubau zu verhindern. Sie hat große Siedlungs- und Wohnungsprojekte im gesamten Berliner Stadtgebiet gestoppt und blockiert, z. B. im Blankenburger Süden (5.000 Wohneinheiten) und am Westkreuz in Charlottenburg (1.000 Wohnungen). Bereits 2017 hat sie als eine ihrer ersten Amtshandlungen den Neubau eines Wohnhochhauses auf der Fischerinsel gestoppt; hier waren 200 Wohneinheiten für die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM geplant. Die Zahl genehmigter Wohnungen sinkt seit 2017 kontinuierlich. Im Jahr 2019 lag die Zahl 7,0 Prozent unter dem Vorjahreswert.
So werden in Berlin Investitionen verhindert
Investoren werden als Feinde betrachtet und es wurde alles getan, um ihnen Steine in den Weg zu legen. Naturgemäß verschlimmerten sich dadurch die Probleme und die Mieten und die Preise stiegen weiter. Und jetzt setzte das ein, was man als „Interventionsspirale“ bezeichnet. In immer größeren Teilen Berlins wurden sogenannte „Erhaltungsgebiete“ bzw. Milieuschutzgebiete“ aufgerufen – inzwischen gibt es davon 57 in Berlin. In diesen Gebieten sind die Rechte des Hauseigentümers extrem beschnitten, er darf kaum etwas tun ohne die Zustimmung staatlicher Behörden. So kann selbst der Einbau eines zweiten Waschbeckens oder eine Vergrößerung des Badezimmers als „Luxus“ gelten und verboten werden. Zudem übten Bezirke in Berlin immer häufiger ihr Vorkaufsrecht aus und kauften mit Steuergeld Mehrfamilienhäuser zu völlig überteuerten Preisen. Allein in den vergangenen drei Jahren wurden 49 Mehrfamilienhäuser mit Steuermitteln gekauft, um sie – wie Grüne und Linke es formulieren – „dem Markt zu entziehen“.
Eine üble Rolle spielte dabei der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt in Friedrichshain-Kreuzberg, ein Verbündeter von Lompscher. Um angeblich Mieter vor Verdrängung zu schützen, übte Schmidt mehrfach zugunsten einer extra zu diesem Zweck gegründeten Genossenschaft „Diese eG“ das Vorkaufsrecht aus und plante dabei Fördermittel des Landes Berlin ein, deren Bewilligung noch nicht erfolgt war. Dies wurde von SPD, CDU, FDP und AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin scharf kritisiert. Lompscher und die Linke hielten zu Schmidt, dem vorgeworfen wird, Akten zu einem gescheiterten Immobiliengeschäft mit der Genossenschaft Diese eG manipuliert zu haben. Er entschuldigte sich für „Formfehler“, die Bezirksaufsicht der Senatsinnenverwaltung gab im Januar 2020 Ermittlungen gegen Schmidt bekannt. Anders als Lompscher trat er nie zurück – was der Skandal im Skandal ist.
Vorbild Venezuela
Vorbild „DDR“
Die beiden Grundkomponenten der Politik von Lompscher, nämlich Mietenstopp und Enteignungen, wurden bereits in der „DDR“ ausprobiert. Den Mietenstopp gab es in Deutschland sogar noch früher – er wurde am 20. April 1939 als Geschenk Adolf Hitlers an das deutsche Volk verkündet. In der sozialistischen „DDR“ galt der Mietenstopp weiterhin – bis zu ihrem Ende im Jahr 1989. Die Ergebnisse waren katastrophal.
- 1989 wurden 65% aller „DDR“-Wohnungen (die 3,2 Millionen Nachkriegsbauten eingerechnet) mit Kohleöfen beheizt.
- 24% hatten keine eigene Toilette
- 18% hatten kein Bad.
- 40% der „DDR“-Mehrfamilienhäuser galten als schwer geschädigt, 11% waren gänzlich unbewohnbar.
200 Altstadtkerne in der „DDR“ waren akut gefährdet. Die Bürger mussten viele Jahre warten, bis sie eine der begehrten Plattenbauwohnungen zugeteilt bekamen. Die Altbausubstanz in Mehrfamilienhäusern in Leipzig, Dresden, Ostberlin, Erfurt und anderen ostdeutschen Städten war so zerfallen, dass nach der Wiedervereinigung mit einem massiven Steuerprogramm – dem sogenannten Fördergebietsgesetz – viele Milliarden Euro in die Sanierung gesteckt werden mussten. Doch nicht nur alte Gebäude, sondern auch die „DDR“-Plattenbauten mussten im großen Stil saniert werden. Zusätzlich war ein erheblicher Neubau notwendig, um den Wohnungsmangel in Ostdeutschland zu beseitigen. Insgesamt wurden in den 90er-Jahren mithilfe steuerlicher Förderungen 838.638 Wohnungen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin fertig gestellt. Die Kosten beliefen sich auf 84 Milliarden Euro.
Karl Marx schrieb einmal: „Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce.“
Katrin Lompscher hat in Berlin die Farce aufgeführt.