Ist über Correctiv nicht schon alles gesagt? Man weiß doch längst, dass das selbsternannte Wahrheitsministerium des deutschen Internets unliebsame Beiträge zensiert und deren Verbreitung in den sozialen Netzen stoppt. Tatsächlich ist Correctiv eine politische Kampftruppe, die Hillary Clinton voreilig zur Siegerin der US-Wahl erklärt, eine Landtagskandidatin mitten im Wahlkampfs als Teilzeitprostituierte denunziert oder in einen wissenschaftlichen Meinungsstreit eingreift und dabei Meinungen mit Fakten verwechselt. Nicht alles, was Correctiv veröffentlicht, ist gelogen. Aber selbst die richtige Feststellung, der Staat zähle Gewaltopfer mit positivem PCR-Test als „Coronatote“, wird sogleich als seltene Ausnahme heruntergespielt, obwohl diese staatliche Irreführung auch bei den häufigen Herz- oder Krebssterbefällen greift.
„CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“, im Weiteren kurz gGmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen muss. Ungeachtet ihrer beachtlichen Einnahmen entgeht die gGmbH der Publikationspflicht: Die Gesellschaft finanziert sich über Spenden in Millionenhöhe, und Spenden gelten nicht als Umsatz. Zu den Spendern gehören die Brost-Stiftung unter Leitung des früheren SPD-Politikers Bodo Hombach, und die Open Society Foundations des Finanzmagnaten George Soros.
Auf diese Weise genießt die gGmbH die Privilegien einer Kleinstkapitalgesellschaft. Sie muss nicht ihre Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern kann im Unternehmensregister eine verkürzte Bilanz hinterlegen, deren Abruf kostenpflichtig ist. Um nach außen den Anschein von Transparenz zu erwecken, stellt die gGmbH darüber hinaus auf ihrer Homepage irreführende und schlampig gemachte Zahlenwerke bereit. Dieses Manöver ersetzt allerdings keine Offenlegung im Bundesanzeiger, weil die Kriterien frei gewählt und die Angaben nachträglich veränderbar sind.
Man könnte nun meinen, dass eine derart finanzstarke Gesellschaft, die der Offenlegung durch einen Kniff entgeht, zumindest jene Pflichten erfüllt, die der Gesetzgeber für Friseure und Installateure gedachten Kleinstkapitalgesellschaften auferlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben im Zusammenhang mit Correctiv nicht weniger als 19 konkrete Gesetzesverstöße gefunden und diese dem Bundesamt für Justiz angezeigt.
Beim Jahresabschluss 2016 findet man bereits eine auf den 19.05.2020 datierte Ergänzung. Weitere werden folgen. Der Umgang der gGmbH mit gesetzlichen Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten, ist im Fall eines gemeinnützigen Unternehmens vollkommen inakzeptabel. Handwerker und Kleingewerbetreibende machen das besser und halten sich an die Regeln.
Und Facebook? Bekanntlich zensiert Correctiv Internetbeiträge im Auftrag von Facebook und erhält dafür Geld. Warum lösen diese Umsätze keine Offenlegungspflicht aus?
An dieser Stelle wird es wirklich spannend: Genau besehen ist Correctiv keine gemeinnützige Gesellschaft, sondern ein aparter Konzern, bestehend aus der gGmbH als Muttergesellschaft und einer gewerblichen Tochtergesellschaft. Die weithin unbekannte Tochter „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“ ist rechtlich eine selbständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die so lange UG heißt, wie ihr Eigenkapital das für eine GmbH vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 Euro nicht erreicht. Ein ganz kleiner Fisch also? Mitnichten, denn ausgerechnet an diese gewerblich tätige Tochter fließen nach Konzernangaben die Facebook-Honorare: „Über die Höhe der Finanzierung sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“
Diese Charade muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die gewerbliche UG zensiert Beiträge des politischen Gegners und erhält dafür Geld von Facebook. Anschließend stempelt aber nicht sie die zensierten Beiträge als Lügen ab, sondern die dem Gemeinnützigkeitsrecht und einem Redaktionsstatut unterliegende gGbmH. Indem die gGmbH bei der Verleihung der Pinocchio-Nasen jeden Hinweis auf die UG unterlässt, erweckt sie den irreführenden Eindruck, sie selbst habe die Prüfung vorgenommen.
Überdies wendet die gGmbH der UG regelmäßig Mittel zu, vermutlich weil es der UG nicht gelingt, Einnahmen und Ausgaben exakt auszugleichen und sie ohne die Stützung in Insolvenz geriete; Gewinne wiederum muss sie meiden, weil sie sonst offenlegungspflichtig würde. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags darf die gGmbH indes nur Körperschaften unterstützen, die ihrerseits gemeinnützig sind. Auf die UG trifft das nicht zu.
Zusammengefasst ist es unbegreiflich, dass ein sozialschädliches Konstrukt wie der Correctiv-Konzern, der die Meinungsfreiheit massiv beschränkt, unter falscher Flagge segelt, die Öffentlichkeit fortlaufend zum Narren hält und jahrelang gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, von der Finanzverwaltung als „gemeinnützig“ eingestuft und privilegiert wird. Das wegweisende Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs muss auch auf Correctiv angewendet werden: Wer politisch unterwegs ist, kann unabhängig von formalen Satzungszielen nicht zugleich gemeinnützig sein.
Stefan Homburg Professor für Öffentliche Finanzen und Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover.