Für seine „wohltätigen Dienste“ der ganz besonderen Art kassierte der Gottesdiener als Oberhaupt einer Schleuser-Bande pro eingeschleuster Person bis zu 9.000 Euro. Die Razzia richtete sich insgesamt gegen eine „deutsch-ghanaische Gruppe“ (NDR), die im Verdacht stand, vor allem Migranten aus Ghana mit Linien-Flügen nach Deutschland eingeschleust zu haben. Rund 100 Beamte waren damals in mehreren Hamburger Stadtteilen unterwegs, um den Haftbefehl und fünf Durchsuchungsbeschlüsse zu vollstrecken. Auch das Kirchengebäude des hauptverdächtigen Seelsorgers wurde durchsucht. Laptops, Handys und viele Dokumente sind sichergestellt worden. Hauptvorwurf: bandenmäßig organisiertes Einschleusen von Ausländern als „Schutzsuchende“.
Schon für seinen eigenen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Hamburger Behörde soll Richard O. W. im Januar 2016 eine gefälschte Gehaltsbescheinigung und das Ergebnis eines – nicht von ihm absolvierten – Sprachtests vorgelegt haben. Besonders genau haben die Behörden-Bediensteten die Anträge des W. wohl nicht geprüft, denn im April 2018 erhielt der Theologe aus Ghana offenbar anstandslos die deutsche Staatsbürgerschaft.
Im Hintergrund: International operierende Schleuser-Clans
Nach der Festnahme kam der vielfältig umtriebige Geistliche 2019 in U-Haft. Als Teil eines größeren Schleuserbanden-Systems soll der in Hamburg lebende Pastor „zwischen Januar 2016 und Oktober 2019 Ghanaern mit illegalem Aufenthalt in Hamburg dabei geholfen haben, falsche Identitäten anzunehmen“ (MOPO). Zudem hat er besondere Verpflichtungserklärungen übernommen und die betroffenen Personen dabei als vermeintlich nahe Angehörige angegeben. Einem „Profi-Schleuser“ (MOPO) hatte der Kirchendiener eine seiner Kreditkarten für die gewerbsmäßige Schleusung von Ghanaern nach Hamburg überlassen.
In einer Pressemitteilung hat die zuständige Bundespolizei-Direktion Hannover 2019 die Vorwürfe in ihrer Behörden-Sprache so beschrieben: „Die Beschuldigten nutzten zur Einschleusung der schleusungswilligen Personen offenbar Echtdokumente von in Hamburg lebenden ghanaischen Staatsangehörigen, durch mittelbare Falschbeurkundung erlangte ghanaische Reisepässe sowie gestohlene Blankodokumente und Aufenthaltstitel. Im Anschluss der Schleusung wurden die Geschleusten durch die Beschuldigten mit einer neuen Identität ausgestattet.“
Der „deutsche“ Angeklagte agiert vor Gericht mit Dolmetscher – und erreicht einen Deal
Auffällig: Mit der Integration in die deutsche Gesellschaft steht es allem Anschein nicht besonders gut. Während des Prozesses am Hamburger Landgericht musste dem angeklagten „Deutschen“ ein Übersetzer zur Verfügung gestellt werden. Immerhin zeigte sich der Angeklagte bald geständig. Eine Motivation dafür: So wollte W. mit einer möglichst milden Strafe davon kommen. Tatsächlich ist es dem Kirchen-Kriminellen einige Zeit vor der Urteilsfindung des Gerichts gelungen, mit Staatsanwälten und Richtern einen Deal auszuhandeln. Schon vor dem offiziellen Urteilspruch stand so die Straf-Obergrenze de facto fest: drei Jahre und vier Monate Gefängnis.
Die Hamburger Große Strafkammer verurteilte Richard O. W. am 9. Mai zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro. Aus welchen Quellen die Geldstrafe bezahlt werden wird, konnte freilich nicht genau geklärt werden.
Abschiebungen der kriminellen „Flüchtlinge“ aus Westafrika sind nicht geplant
Dass die Behörden nun daran denken, dem geistlichen Massenbetrüger die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, die der Ghanaer auf betrügerische Weise „erworben“ hatte, haben sie nicht erklärt. Dass die eingeschleusten Personen, die mit Hilfe der international arbeitenden Mafia als vermeintliche „Geflüchtete“ auf Dauer in den Genuss der deutschen Sozialhilfe gekommen sind, zurück geschoben werden sollen, ist nicht bekannt.
Offenbar gilt ebenfalls hier der politisch basierte Grundsatz bundesrepublikanischer „Flüchtlings-Ämter“: Auch wer auf kriminelle Weise nach Deutschland gelangt ist, darf die Vorzüge des hiesigen Sozialstaates in Anspruch nehmen.
Oberste Kirchenleitungen: Beredtes Schweigen
Haben die sonst so redseligen Oberhirten der Evangelischen und der Katholischen Kirche – der EKD-Vorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der langjährige Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx – ihre Stimmen zum Sündenpfuhl der Kirche in Hamburg-Tonndorf erhoben? Nein, in den Zentralen der Kirchenverbände herrschte und herrscht dazu dröhnendes Schweigen.
Anscheinend gilt auch in diesem Fall für die höchsten kirchlichen Würdenträger der sonst schon so oft von Kirchen-Funktionären propagierte Slogan: „Kein Mensch ist illegal!“ Frei nach dem in vielen Häusern des Kirchenwesens verbreiteten Narrativ von „Jesus als Flüchtling“. Dass Jesus und seine Eltern niemals „Flüchtlinge“ gewesen sind, kümmert die linken Kämpfer in der klerikalen Kaste wenig.
Aus Sicht der „progressiven“ Theologen sündigen politisch „Rechte“, die für Recht und Ordnung einstehen – niemals aber verbrecherische „Flüchtlings-Aktivisten“, deren Ziel es ist, Türen und Grenzen für Millionen Menschen aus aller Welt weit zu öffnen.