Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft und das Fundament eines funktionierenden Staates. In Zeiten von Corona tritt dies noch deutlicher zutage als sonst. Der überwiegende Teil der Kinder und auch viele Großeltern werden – nach wie vor – zuhause versorgt beziehungsweise betreut. Wenn Betreuungs- und Bildungssysteme wie Kindertagesstätten und Schulen schließen und ein Lockdown unumgänglich wird, bekommt die Familienarbeit mit der Erziehung, der Betreuung und der Sorge für die Kinder oder auch der Pflege von Angehörigen eine zentrale Bedeutung. Berufstätige Eltern leisten dann für die Gemeinschaft ganz besonders viel und sollten dafür nicht nur mit Lob, Dank und Anerkennung, sondern auch mit verdienter und allemal gerechtfertigter Unterstützung rechnen können.
In den letzten Jahren wurden viele notwendige finanzielle Maßnahmen zur Stärkung der Familien beschlossen; auch in der Corona-Zeit gab es eine wirkungsvolle Unterstützung wie beispielsweise die Lohnersatzleistung für Eltern als schnelle Hilfe. Zu den wichtigen familienpolitischen Leistungen zählen auch das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag oder der Kinderzuschlag, das Elterngeld, das ElterngeldPlus, das Baukindergeld, die Brückenteilzeit oder die Mütter- bzw. Väterrente. Damit die Corona-Situation nicht zu Nachteilen beim Elterngeldbezug führt, haben wir im Bundestag vorübergehende Ausweitungen beschlossen. Auch den Kinderzuschlag haben wir angesichts der Pandemie zu einem „Notfall-KiZ“ angepasst.
Die Kindererziehung in der Familie wird aber sowohl von staatlicher Seite als auch in der Öffentlichkeit noch nicht in derselben Weise als Arbeit anerkannt und gewürdigt wie eine Erwerbstätigkeit. Gerade in Zeiten wie diesen lernen wir aber ihren Wert schätzen. Es ist an der Zeit, das bisherige Elterngeld zu erweitern und allen Eltern auch das gebündelte Expertenwissen zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird die Betreuung in den Kindertagesstätten monatlich und pro Platz mit ca. 1.500 Euro je Kind bezuschusst. Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem Gehalt der Eltern und fällt daher sehr unterschiedlich aus.
Eine echte Wahlfreiheit für Eltern in den ersten drei Jahren nach der Geburt ihres Kindes könnte in Form eines Elterngeldes in Höhe des Kitazuschusses gewährt werden; dies würde es den Eltern ermöglichen, sich anstatt für eine staatliche Fremdbetreuung mit einer Geldleistung in gleicher Höhe wie den Kosten dieser Fremdbetreuung für Elternarbeit mit den eigenen Kindern zu entscheiden. Eine solche freiwillige Leistung des Staates sollte allerdings an gewisse Kriterien gebunden und die Inanspruchnahme aller Angebote sollte vollkommen freiwillig sein.
Unumstritten ist, dass die ersten drei Lebensjahre in der Entwicklung der Kinder von entscheidender Bedeutung für ihr späteres Leben und damit auch die Zukunft von Staat und Gesellschaft sind. Die Eltern müssen existentiell abgesichert sein, damit sie ihr Erziehungs- und Familienmodell gemäß unserem Grundgesetz frei wählen dürfen. Als Voraussetzung für den Leistungsbezug des neuen Elterngeldes, das durch einen Familienpakt getragen wird, sind Nachweise über Elternkurse, Sprachkenntnisse, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Diesem Basismodell entsprechend sollten Eltern monatlich, vergleichbar dem Kitazuschuss, eine existentielle Absicherung erhalten. Eltern, die sich entschließen, ihr Kind vor einem Alter von 3 Jahren in eine staatliche Einrichtung zur Tagesbetreuung zu geben, können dies nach wie vor tun. Ich bin der Überzeugung, dass diese Veränderungen vielen Familien in Deutschland eine große Hilfestellung bieten, ihr Familienleben zu entschleunigen. Es sind vor allem Familien, die die Kinder und damit unseren Staat so stark machen.
Sylvia Pantel (CDU) ist direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Düsseldorf-Süd