Ein De-facto-Corona-Impfzwang steht vor der Tür, weil jeder Bürger, der nicht seine Immunität gegen Covid-19 durch eine Impfung nachweisen kann, mit einer sehr weitreichenden Beschränkung seiner Grundrechte sanktioniert und somit zum Paria degradiert würde.
Von Markus Söder wissen wir bereits, dass er mit einer generellen Impfpflicht gegen das Corona-Virus liebäugelt, und die CDU-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, Susanne Eisenmann, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, hat sich dieser Tage deutlich für eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Doch der zustimmungsquotenberauschte Franke und seine süddeutsche Kollegin stehen damit keineswegs alleine da, wie ein Passus aus dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zeigt. Am 29. April 2020 hat das Bundeskabinett diesen von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf verabschiedet, und am 7. Mai wird der Bundestag in erster Lesung über dieses zustimmungsbedürftige Gesetz beraten.
Nach einer zweiten und dritten Lesung im Bundestag könnte noch im Mai die Zustimmung des Bundesrats erfolgen und das Gesetz in Kraft treten. Und nun zum Entscheidenden, zum hochbrisanten Inhalt dieses Papiers. In dem Entwurf heißt es auf Seite 21 unter Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a:
§ 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, würde dies im Klartext zweierlei bedeuten: Es gäbe einen De-facto-Corona-Impfzwang, und jeder Bürger, der nicht seine Immunität gegen Covid-19 durch eine Impfung nachweisen kann, wird mit einer sehr weitreichenden Beschränkung seiner Grundrechte sanktioniert und somit zum Paria degradiert. Zwar ist in dem oben zitierten Passus weder von einem Impfzwang noch von einer Impfpflicht explizit die Rede, doch wenn zur Ausübung des Berufs und zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben (einschließlich des Reisens) der besagte Impf- bzw. Immunitätsausweis unabdingbar ist, da man nur auf der Grundlage dieses Dokuments von den Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 ausgenommen werden kann, dann werden die Menschen faktisch dazu gezwungen, die Impfung über sich ergehen zu lassen. Zudem könnte einem durchaus der Gedanke kommen, dass die sture Weigerung der Bundesregierung, die Gastronomiebetriebe, die Fußballstadien, die Konzertsäle, die Reisebranche usw. wieder zu öffnen, die Bevölkerung dazu bringen soll, förmlich nach einem Impfstoff zu betteln. Denn bekanntlich sind wir von Natur aus gesellige Wesen, und gerade nach so vielen Wochen Shutdown dürstet es die Menschen natürlich nach einem Zusammensein, nach Brot und Spielen. Doch schon seit Wochen wird den Leuten von der Politik, dem Robert-Koch-Institut und den Mainstream-Medien eingetrichtert, dass es eine Normalität nur mit einem Impfstoff geben könne. Vor diesem Hintergrund lässt sich nachvollziehen, dass Gesundheitsminister Spahn den Eindruck gewonnen hat, dass die allermeisten Bürger sich eine Corona-Impfung wünschen.
Jens Spahn und Co. mussten jahrelang sehr hart kämpfen, um eine Impfpflicht gegen Masern durchzubekommen, was sie schließlich wohl nur deshalb geschafft haben, weil diese obligatorische Impfung, die sich über das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit einfach hinwegsetzt, ausschließlich für Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte und im Gesundheitswesen gilt. Man darf davon ausgehen, dass der Regierung nach dieser Erfahrung nur allzu klar ist, dass sie eine allgemeine Corona-Impfpflicht nur auf dem Schleichweg wird durchsetzen können. Es bleibt zu hoffen, dass ausreichend viele Parlamentarier da nicht mitmachen und dass dieses Vorhaben auch von großen Teilen der Bevölkerung, an der es ja offenkundig klammheimlich vorbeigemogelt werden soll, sehr bald zur Kenntnis genommen wird. Corona-Impfpflicht-Befürworter finden sich übrigens nicht nur in den Reihen der Regierungsparteien, Grünenchef Robert Habeck sagte dem „Spiegel“: „Wenn alle Menschen sich freiwillig impfen ließen, wäre das natürlich immer besser. Doch sollte das unter den Erwartungen bleiben, müsste man eine Impfpflicht an dieser Stelle durchsetzen.“
Da ist es beruhigend zu lesen, dass zumindest die AfD Zwangsimpfungen entschieden ablehnt und Dietmar Bartsch (Die Linke) sich mit Nachdruck gegen einen Immunitätsausweis ausgesprochen hat.
Erinnern Sie sich noch, wie der frühere EU-Kommissionspräsident, der ewig weinselige Jean-Claude Juncker, einmal das Phänomen Politik erklärte? „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Mit Zwangs-Mundschutzmasken und Versammlungsverboten lassen sich Geschrei und Aufstände freilich ganz gut unterdrücken – zumindest auf den ersten Blick.
Stefan Barme
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