Tichys Einblick

Corona-Maßnahmen: FDP-Politiker unterliegt vor Verfassungsgericht

Der liberale Abgeordnete Marcel Luthe wollte in Berlin klären lassen, ob die Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen auch ohne Parlamentsbeschluss erlassen werden können. Die Richter lehnten eine einstweilige Anordnung ab – aus einem formalen Grund.

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Marcel Luthe, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, hatte vor dem Berliner Verfassungsgericht Organklage eingereicht, um klären zu lassen, ob der Berliner Senat seine Corona-Eindämmungsverordnung, die tief in Grundrechte der Bürger eingreift, auch ohne Parlamentsbeschluss und nur auf dem Behördenweg durchsetzen durfte (s. Interview auf TE).

Seiner Meinung nach bietet das Seuchenschutzgesetz Berlins keine ausreichende Basis für viele der derzeitigen Verordnungen. Laut Verfassung bedürfen Eingriffe in Bürgerrechte einer gesetzlichen Grundlage. Jetzt wies das Berliner Verfassungsgericht Luthes Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab, mit der er die Verfassungswidrigkeit der Verordnung und damit die Verletzung parlamentarischer Rechte feststellen lassen wollte. Die Juristen entschieden überwiegend ohne inhaltliche Prüfung, sondern aus einem formalen Grund. Luthes Antrag im Organstreitverfahren sei nicht zulässig, befanden sie Richter, da ein einzelner Abgeordneter nicht antragsberechtigt sei:

„Die Organrechte des Abgeordnetenhauses kann der Antragsteller als einzelner Abgeordneter nicht prozessstandschaftlich für dieses geltend machen.“

Der FDP-Politiker hatte in seiner Klage auch die behördlichen Beschränkung für Tätigkeiten gerügt, die beruflich bedingt auch im Freien stattfinden – beispielsweise für Journalisten, Anwälte und andere, die einer mandatsbezogenen Arbeit nachgehen. Angehörige von Berufsgruppen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, dürften auch nicht polizeilich zu ihren Wegen befragt werden. Auch dieser Teil seines Antrags wurde durch das Landesverfassungsgericht zurückgewiesen. Allerdings änderte das Land Berlin seine Verordnung nach dem Urteil umgehend, und hob die Beschränkungen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten wieder auf. Dass die Corona-Eindämmungsverordnung „unmittelbar nach dem Urteil eine erhebliche Veränderung erfahren hat“, begrüßt der FDP-Politiker.

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