Tichys Einblick
DIW fordert

Corona-Vermögensteuer, zwei Reichen-Solis und eine Mauer für „Reiche“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) legt konkrete Pläne vor, wie „Reiche“ nach der Corona-Krise kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Perfide: Man macht sich schon Gedanken, wie eine Flucht von Reichen ins Ausland durch einen Trick verhindert werden soll.

Düsseldorf-Oberkassel

imago Images

Bekanntlich hatten die SPD-Parteichefin Saskia Esken und die Linke bereits Steuererhöhungen für Reiche wegen der Corona-Krise gefordert. Der „Spiegel“ berichtet aktuell unter der Überschrift „So könnten die Reichen für die Corona-Krise zahlen“ ausführlich über Pläne, wie „die Reichen“ für die Kosten der Corona-Krise zur Kasse gebeten werden sollten.

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Das Gewerkschaftsnahe Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat konkret dargestellt, wie eine solche Steuer für die Reichen aussehen könnte. Der Plan ist, gleich zwei Mal zuzuschlagen, und zwar sowohl beim Einkommen wie auch beim Vermögen. Konkret wird sowohl eine einmalige Vermögensabgabe als auch (zusätzlich) ein „Corona-Soli“ für „Besser- und Hochverdiener“ gefordert, die jährlich zweistellige Milliardenbeträge zusätzlich entrichten sollen.

Die Pläne sind ernst zu nehmen, denn das DIW hat oft als „Thinktank“ für SPD-Vorhaben gedient. Und obwohl sich die CDU (noch) gegen solche Pläne stellt, wissen wir aus der Vergangenheit, dass sie mit einem gewissen Zeitverzug häufig Forderungen von SPD, Linken und Grünen übernommen hat (Mietpreisbremse, Mindestlohn, Atom- und Kohleausstieg, Frauenquote etc.). Und dies sind die Pläne:

Besserverdiener sollen künftig zwei „Solis“ zahlen

Die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher dürfen laut DIW künftig gleich zwei Mal einen Solidaritätszuschlag zahlen. Der „Corona-Soli“ würde laut DIW-Plänen im Prinzip so aussehen wie der jetzige Solidaritätszuschlag. Dieser wird ab 2021 nur noch von den oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher bezahlt. Für diejenigen, die künftig noch den ursprünglich wegen des Irak-Krieges und der Wiedervereinigung eingeführten Soli weiterzahlen sollen, soll jetzt noch zusätzlich ein zweiter „Corona-Soli“ kommen, und zwar in Höhe von weiteren 7,5% Aufschlag auf die Einkommensteuer. Der „alte“ Soli (5,5% auf die Einkommensteuer) und der neue Soli (7,5%) würde dann zusammen 13 Prozent auf die Einkommensteuer betragen. Die kumulierte Mehrbelastung für die 10 Prozent der am besten verdienenden Deutschen würde allein aus diesen beiden Solis jährlich 21,5 Mrd. Euro betragen (9 Mrd. alter und 12,5 Mrd. neuer Soli).

Corona-Vermögensabgabe: 10 – 20%!

Doch damit nicht genug. Dazu soll eine Vermögensabgabe für das oberste eine Prozent der Bevölkerung kommen. Wer ein Nettovermögen von mindestens 2,5 Mio. Euro hat, soll zur Kasse gebeten werden. Das DIW rechnet vor: Insgesamt besitzt diese Personengruppe rund 3,5 Billionen Euro, nach Abzug des allgemeinen Freibetrags bliebe eine Bemessungsgrundlage von 2,5 Billionen Euro. Selbst bei hohen Freibeträgen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen läge das Aufkommen nach Berechnungen des DIW immer noch bei gut zehn Milliarden Euro für jeden Prozentpunkt der Abgabe – bei einem Abgabensatz von zehn Prozent wären es also gut Hundert Milliarden Euro, bei einem Abgabensatz von 20 Prozent mehr als 200 Milliarden Euro.

Perfide: Weg ins Ausland versperren

Natürlich wissen SPD, Linke und Gewerkschaften auch, dass sich die Reichen nicht so einfach schröpfen lassen werden. Viele würden Deutschland verlassen. Dagegen soll eine ökonomische Mauer errichtet werden. Der perfide Trick: Die Höhe des Vermögens würde nur einmal festgestellt, zum Beispiel zu einem bestimmten Stichtag in der jüngeren Vergangenheit, und die zu zahlende Summe einmal festgesetzt. Abgezahlt würde sie dann aber über einen längeren Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.

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Faktisch könnte das so aussehen: Jemand hat ein Vermögen von 22,5 Millionen Euro. Sollte z.B. ein Freibetrag von 2,5 Mio. gewährt werden, dann würde auf 20 Mio. eine Vermögensabgabe von 20 Prozent (= 4 Mio. Euro) festgesetzt. Diese müsste über 20 Jahre abgezahlt werden, also jährlich 200.000 Euro. Wenn das Vermögen jedoch nach dem Stichtag sinkt (z.B. wegen sinkender Aktien- oder Immobilienwerte), würde das – anders als bei jährlicher Erhebung – die Abgabe von jährlich 200.000 Euro nicht schmälern.

Das DIW sieht in der einmaligen Erhebung und gestreckten Zahlung einen Weg, Vermögenden die Möglichkeit zu versperren, sich der Steuer durch Wohnsitzverlagerung zu entziehen: „Es hilft ihnen dann nichts, den Wohnsitz noch ins Ausland zu verlegen, Vermögen zu verschenken oder andere Möglichkeiten der Steuerminimierung zu betreiben“, so das DIW. Sozusagen eine fiskalische Mauer für Reiche, zusätzlich zur schon bestehenden Wegzugsbesteuerung.

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