Nach der öffentlich erhobenen Forderung von Kanzlerin Angela Merkel, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 5. Februar 2020 müsse „rückgängig“ gemacht werden, und es dürfe bundesweit keine politischen Mehrheiten mit der AfD geben, mahnte die AfD Merkel am 18. Februar wegen Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht ab.
Bekanntlich war Merkel zu dem Zeitpunkt nicht Vorsitzende der CDU, außerdem als Repräsentantin Deutschlands auf Staatsbesuch in Südafrika unterwegs. Ein derart tiefer Eingriff in die Politik zumal auch noch eines Bundeslandes, so argumentiert der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, verletze das staatliche Neutralitätsgebot.
Eine gerichtliche Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.
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