Das Gesetz zum Mietendeckel in Berlin ist beschlossen. Seit klar ist, dass dieses Gesetz kommen wird, fallen die Preise für Zinshäuser, und zwar deutlich. Ist das jetzt eine Kaufgelegenheit für Käufer, die antizyklisch unterwegs sind? Ich war einer der wenigen, der schon Anfang der 2000er Jahre an Berlin geglaubt hat. Ich habe damals auch nach meinen eigenen Empfehlungen gehandelt und antizyklisch gekauft – gegen den Strom. Ich habe inzwischen jedoch alle Zinshäuser in Berlin verkauft und besitze nur noch einzelne Eigentumswohnungen.
Ist jetzt angesichts fallender Preise für einen antizyklisch agierenden Investor die Gelegenheit, neu einzusteigen? Zweifelsohne: Man kann Zinshäuser heute teilweise mit erheblichen Preisabschlägen kaufen, wenn man das etwa mit den Preisen vor einem Jahr vergleicht. Nur: Was sagt das? Die Preise damals waren völlig überhitzt. Eine Korrektur stand ohnehin an. Die Einführung des Mietendeckels war nur der Anlass für eine ohnehin überfällige Korrektur.
Das Argument derjenigen, die jetzt kaufen, lautet: „Der Mietendeckel ist ja nur für fünf Jahre beschlossen und wird vermutlich schon davor für verfassungswidrig erklärt, also sollte man sich nicht zu stark dadurch beeindrucken lassen.“ Meine Meinung dazu:
- Wer glaubt, dass der Mietendeckel nach fünf Jahren ausläuft und nicht verlängert wird, ist einfach naiv.
- Ja, der Mietendeckel ist verfassungswidrig und es besteht die Chance, dass er vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Immobilieninvestoren sind unerwünscht
Für Politiker wie die Bauverhinderungssenatorin Katrin Lompscher, seit 1981 SED-Mitglied, ist die Wohnungspolitik in Venezuela das große Vorbild. Immobilieninvestoren sind in Berlin unerwünscht. Das sollte man zur Kenntnis nehmen. Und daran wird sich nichts ändern.
Ich habe schon bei Beginn der Mietendeckel-Debatte die Meinung vertreten, dass man verkaufen soll. Wer danach gehandelt hat, wird es nicht bereut haben. Ich sehe nur eine Ausnahme: Einzelne Wohnungen würde ich nicht verkaufen. Denn ich erwarte, dass der Preis für Einzelwohnungen gleich bleibt oder sogar steigt – als Folge der Verknappung. Aber für Zinshäuser gibt es nur eine Empfehlung: Wer den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf versäumt hat, sollte in der Regel jetzt verkaufen. Natürlich gibt es Ausnahmen – wenn beispielsweise ein Objekt erst in einem oder zwei Jahren aus der Spekulationsfrist nach § 23 EStG herausfällt, dann würde ich auch so lange mit dem Verkauf warten.
Ansonsten gilt: Auch wenn Sie, so wie ich, beim Kauf des Hauses vorhatten, dieses „ewig“ zu halten, dann sollten Sie das überdenken und jetzt schnellstmöglich verkaufen, bevor die Preise noch weiter sinken.