Ausländer bezogen im Jahr 2018 insgesamt knapp 13 Milliarden Euro an Grundsicherung (Hartz IV). Im Zeitraum von September 2018 bis August 2019 waren es 12,62 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Die Zahlungsansprüche ausländischer Hartz-IV-Bezieher haben sich damit seit 2007 fast verdoppelt. Damals lagen sie bei knapp 6,6 Milliarden Euro.
Weil die Zahl deutscher Hartz-IV-Bezieher im selben Zeitraum stark zurückgegangen ist, sind die Zahlungsansprüche von Leistungsempfängern im Vergleichszeitraum (September 2018 bis August 2019) insgesamt um 1,67 Milliarden Euro auf 34,9 Milliarden Euro gesunken. Die Summe bei den Hartz-IV-Zahlungsansprüchen von deutschen Haushalten sank von knapp 30 Milliarden im Jahr 2007 auf nunmehr 22,1 Milliarden Euro, das sind 7,9 Milliarden Euro weniger, wie es in der Antwort des Arbeitsministeriums weiter heißt.
In der Gruppe der ausländischen Hartz-IV-Bezieher hatten Bürger aus anderen EU-Ländern von September 2018 bis August 2019 Ansprüche von rund 2,4 Milliarden Euro. An Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsländern gingen gut 6,1 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon (knapp 3,6 Milliarden Euro) entfielen auf Flüchtlinge aus Syrien, gefolgt von Irakern (840 Millionen Euro) und Afghanen (810 Millionen Euro).
Nicht enthalten sind in diesen Summen staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an (noch) nicht anerkannte Asylsuchende, geduldete oder zur Ausreise verpflichtete Ausländer gezahlt werden. Die staatlichen Ausgaben für diese betrugen im Jahr 2018 abzüglich Rückzahlungen 4,7 Milliarden Euro.