Tichys Einblick
Widerspruch, Oswald Metzger!

Lösung für die Altersvorsorge: Ein Depot, in dem jeder sparen kann, wie er will

Oswald Metzger hat sich hier für die Pflicht zur zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge ausgesprochen. Doch die Erfahrungen mit der Riester-Rente zeigen, dass staatliche Vorgaben bei Alterssicherung nicht funktionieren. Es gäbe eine bessere Lösung.

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Vor einer Woche hat sich Oswald Metzger hier an dieser Stelle für eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ausgesprochen. Dem will ich vehement widersprechen.

Das beste Argument liefert Oswald Metzger höchstselbst, wenn er auf die heutigen Probleme der Riester-Rente verweist. Die Riester-Rente war zu Beginn eine gute Idee. Erstmalig förderte der Staat auf breiter Front die Altersvorsorge für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Auch der Sonderausgabenabzug machte die Riester-Rente für Arbeitnehmer und Beamte attraktiv. Selbst ohne Obligatorium gibt es heute 16,5 Millionen Verträge. Doch an der Riester-Rente kann man sehr schön sehen, was schiefläuft, wenn die Regierung, das Parlament oder Politiker meinen zu wissen, wie Altersvorsorge für den Einzelnen aussehen soll.

METZGERS ORDNUNGSRUF 46-2019
Ohne verpflichtende Zusatzvorsorge droht Altersarmut
Die Riester-Rente gilt nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge, die zwingend verrentet werden müssen, deren Beiträge garantiert und die nicht beliehen oder vererbt werden dürfen. Diese Restriktionen mögen für den einen oder anderen sinnvoll und richtig sein, sie mögen auch bei der Einführung wohl überlegt gewesen sein, heute stellt sich aber heraus, dass viele Probleme erst durch diese Restriktionen entstanden sind. Die Riester-Rente ist kompliziert und bürokratisch. Wer die Höchstzulage erhalten will, muss 4 Prozent seines Bruttogehalts einzahlen. Bei Einkommensänderungen oder der Geburt eines Kindes muss dies an die Zulagenstelle gemeldet werden, die die Zulagen jedes Jahr in den Vertrag überweist. Dafür ist eine Behörde mit 1500 Mitarbeitern und einem Etat von 150 Millionen Euro aufgebaut worden. In der persönlichen Steuererklärung muss die Zulage dann wiederum angegeben werden, damit diese mit dem Sonderausgabenabzug verrechnet werden kann. Komplizierter geht es nicht.

Wahrscheinlich wird im nächsten Jahr die Riester-Rente als Versicherungsrente in größere Schwierigkeiten geraten. Daran haben weniger die Initiatoren aus dem Jahr 2002 Schuld. Sie haben in gutem Glauben gehandelt. Dennoch stellt sich im Zuge der Null- und Niedrigzinspolitik der EZB heraus, dass die Beitragsgarantie und die Kosten des Vertrages nicht mehr auskömmlich für die Anbieter zu finanzieren sind. Spätestens im nächsten Jahr, wenn der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,9 Prozent auf dann wahrscheinlich 0,5 Prozent abgesenkt wird, ist der Punkt erreicht, bei dem viele Anbieter ihr Neugeschäft einstellen werden. Sie können anschließend nur noch ihre Altbestände verwalten, müssen aber einen großen Teil der Verträge zu einem Rechnungszins von 2,75 Prozent bedienen. Schon daran werden sie auf Dauer scheitern.

Und auch beim Fonds-Riester sieht es nicht viel besser aus. Hier galt das Versprechen, dass der Vertrag erst in Aktien und später in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet wird. Grundsätzlich ein gute Idee. Tatsächlich ist es aber so, dass der Aktienanteil zu Beginn minimal ist, weil das Erreichen der Beitragsgarantie inzwischen so teuer ist, dass kein oder nur ein geringes Aktienengagement möglich ist. Das heißt, auch die Fonds-Riester-Anbieter investieren im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere, die die Kosten des Vertrages und die Beitragsgarantie künftig nur noch schwer erwirtschaften können. Die Anzahl der Anbieter hat sich ohnehin auf nur noch drei reduziert.

Das alles sieht Oswald Metzger wahrscheinlich genauso wie ich. Er zieht aus der Analyse aber die falschen Schlüsse. Wieso ein Obligatorium diese „Anmaßung von Wissen“ ausschalten soll, bleibt mir schleierhaft. Ein Standardprodukt, das der Staat initiiert, hätte wahrscheinlich auch eine Beitragsgarantie und eine Verrentungspflicht – also würde es die heutigen Probleme nicht lösen. Neu hinzu kämen wahrscheinlich ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), die eine „nachhaltige“ Anlagepolitik vorschreiben. Ob dies langfristig zu einer besseren Performance führt oder kurzfristig nur zu einem besseren Gewissen, ist zumindest fraglich. Klar ist: jedes Standardprodukt ist ein Einfallstor für staatliche Vorgaben und Restriktionen.

Standardprodukte sind allenfalls für Standardmenschen geeignet. Doch die gibt es nicht, es gibt nur Individuen. Jeder ist anders und jeder hat andere Vorstellungen und Ziele im Leben. Der eine will eine regelmäßige Rentenleistung beziehen, der andere will den Kredit seines Hauses oder Eigentumswohnung tilgen und ein weiterer will die Ausbildung seiner Kinder finanzieren. Daher ist die Antwort auf das Scheitern der Riester-Rente nicht ein standardisierter Deutschland-Fonds, sondern möglichst große Vielfalt. Mein Vorschlag ist ein Altersvorsorgedepot, in dem jeder Bürger sparen darf wie er will. Der eine will in Aktien, Aktienfonds, ETFs investieren, der andere in Lebensversicherungen und wiederum ein anderer in Mitarbeiterbeteiligungsmodelle investieren. Veränderungen im Depot können jederzeit unschädlich erfolgen. Auch Arbeitgeber sollen dort für die Arbeitnehmer einzahlen können. Die Entnahme wäre ab 60 Jahren möglich und wäre beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erträge des Altersvorsorgedepots könnten steuerfrei gespart werden und müssten in der Entnahmephase versteuert werden. Oswald Metzger behauptet: „ohne verpflichtende Zusatzversorgung droht Altersarmut“. Ich sage: mit einer verpflichtenden Zusatzversorgung droht die Altersarmut. Denn sie nimmt den Bürgern das Kapital für Investitionen in die Bereiche, die sie für sinnvoll und notwendig erachten. Gerade in Zeiten, wo die Steuer- und Abgabenbelastung derart hoch ist, wirken verpflichtende Beiträge wie eine zusätzliche steuerliche Belastung.

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