Tichys Einblick
Berlin

Antidiskriminierung: Grüner Justizsenator plant Gesetz gegen Berliner Polizei

Deutschland meldet sich nun auch in Sachen Sicherheitsarchitektur von der Weltbühne ab. Vorbildlich waren wir hier schon lange nicht mehr. Aber schlimmer geht immer: Berlin legt vor.

imago images / Reiner Zensen

Dass der grüne Berliner Justizsenator Dirk Behrendt einen unorthodoxen Politikstil pflegt ist, haben wir bereits festgestellt; was sich der 48-Jährige gebürtige Reinickendorfer jetzt allerdings dabei gedacht hat, ein neues Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das vor allen Dingen einer Klagewelle gegen Polizisten im Einsatz Vorschub leisten könnte, ist noch einmal eine neue Eskalationsstufe einer Realtiätsflucht – und einer Vorschubleistung für eine weitere Verwahrlosung der deutschen Hauptstadt, die ihres gleichen sucht.

Der Berliner Bürger kann einem schon Leid tun, hier Opfer seiner ureigenen Berliner Lässigkeit zu werden; immerhin wurden Leute wie Behrendt gewählt und haben sich nicht etwa ins Amt geputscht. Bekommt der Berliner also lediglich, was er verdient?

Für die Polizei kann das ja nicht zutreffen, wenn Menschen in Berlin ab 2020 gegen Diskriminierung durch die Verwaltung und die Polizei klagen können. Stimmt das Abgeordnetenhaus zu, wäre es das erste Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bundesweit. Neu ist der Vorschlag des Justizsenators übrigens keineswegs, wenn eine gewesene Koalition aus SPD und Grünen dazu schon vor über einem Jahrzehnt einen Anlauf unternommen hatten. Für Behrendt soll das neue Gesetz nun Vorbildcharakter haben, als klares Zeichen gegen Diskriminierung. Will sich hier jemand ein Denkmal setzen? Aber wofür soll es stehen?

Auf welche Weise das neue Gesetz auch Vorbildcharakter haben könnte gegen Beleidigung und Beschimpfung von Beamten, gegen eine zunehmende Verrohung und eine wachsende Respektlosigkeit insbesondere auch aus Migrantenkreisen, von Familienclans und Zugewanderten, bleibt Behrendt allerdings schuldig – nein, es scheint ihm sogar herzlich egal.

Nicht ganz unbegründet also, dass sich „seine“ Polizei nun gegen ihn stellt und eine Warnung ausspricht: „Sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, wäre der Handlungsspielraum im Einsatz stark eingeschränkt“, berichtet beispielsweise der Tagesspiegel.

So hat sich dann auch folgerichtíg der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei einmütig gegen das Gesetz gestellt. Warum? Weil die Beamten befürchten, dass dieses Gesetz erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln“ hätte. Nun könnte man sagen: Gut, dann wird es doch zu Recht eingeführt, wenn die Polizei selbst eingesteht, im Einsatz Bürger zu diskriminieren. Selbstverständlich aber ist es so nicht gemeint von den Personalratsvertretern. Was hier nämlich besonders bitter aufstößt, ist die Umkehrung einer Art Unschuldvermutung, wenn zukünftig öffentliche Stellen wie die Polizei einen erhobenen Diskriminierungsverdacht aktiv widerlegen müssten.

So jedenfalls verstehen die Experten der Polizei Paragraf 2 des besagten Diskriminierungsverbotes, wenn es dort heißt: „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“ Um Himmelswillen, was für ein Katalog. Aber wer würde hier die Annahme stützen, solche Diskriminierungen seien bisher gestattet gewesen? Niemand.

Was das nun mit der Polizeiarbeit zu tun haben könnte, mag man sich lebhaft vorstellen, wenn Einsätze gegen jemanden zukünftig immer gleich beantwortet werden können mit einer Anzeige, der dann vor allen anderen Ermittlungen nachgegangen werden muss. Der Generalverdacht gegen Beamte und die Polizei ist damit faktisch erhoben und ausgesprochen.

„ACAB“ (all Cops are Bastards), der beliebte Slogan der Linksradikalen, ist davon allerdings ausgenommen.
Denn hier haben deutsche Gerichte bereits kulant festgestellt, dass es sich bei dieser Kollektivbeleidigung doch eigentlich um gar keine echte Beleidigung handeln würde. Eher um so etwas wie Kunst?

Ebenfalls im Gesetzesentwurf des Justizsenators festgeschrieben steht, dass, wer dieses Gesetz für sich in Anspruch nimmt und gegen wen auch immer klagt, dafür nicht benachteiligt werden darf. So einen Winkelzug muss man sich als Steilvorlage für jeden Anwalt vorstellen und also als Betäubungsmittel für jede vernünftige Prozessführung.

Insbesondere in unzähligen Verfahren gegen Migranten eine unerschöpfliche Quelle des Einspruchs und der Verzögerungen, die dann wiederum geeignet sein könnten, die ohnehin bis zur Nasenspitze hinauf überlasten Behörden noch tiefer in den Aktenstapel zu drücken, also noch mehr Verfahren unerledigt in die Einstellung zu zwingen.

Grotesk: Die Polizei muss von nun an selbst entkräften, wenn ein Verdacht ausgesprochen wird. Es ist sogar ein Schadensersatz bzw. eine Entschädigung vorgesehen. Desweiteren soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden, sobald das Gesetz beschlossen sei, berichtet wieder der Tagesspiegel.

So kann man tatsächlich die Behörden und die Justiz lahm legen, wo gerade in Berlin diese Lahmheit einer vollendeten Querschnittslähmung schon so lange so ähnelt. Der Betroffene, der Täter, der Verdächtige fühlt sich ungerecht behandelt? Welcher Betroffene, Täter oder nur Verdächtige nähme das nicht für sich in Anspruch? Nun hat er endlich auch das entsprechende Instrumentarium dafür zur Hand, dank eines grünen Berliner Justizsenators, der völlig losgelöst von der Realität vortrefflich demonstriert, was auf Bundesebene zu erwarten sein wird, wenn es dort zukünftig zu einer grünen Regierungsbeteiligung kommen sollte. Deutschland meldet sich nun auch in Sachen Sicherheitsarchitektur von der Weltbühne ab. Vorbildlich waren wir hier schon lange nicht mehr. Aber schlimmer geht immer: Berlin legt vor.

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